Digitale Signatur
Die digitale Signatur ersetzt bei elektronischen Dokumenten eine handschriftliche Unterschrift und ist dieser in fast allen Fällen gesetzlich gleichgestellt. Nötig ist hierfür eine sogenannte qualifizierte elektronische Signatur.
Erwerb der elektronischen Signaturkarte
Zum Erwerb einer elektronischen Signatur ist eine Identitätsüberprüfung nötig. Diesen Registrierservice bietet die IHK in Zusammenarbeit mit dem Trustcenter D-TRUST an. Nach einer Registrierung in der IHK bekommt der Kunde nach wenigen Wochen sein Zertifikat und gegebenenfalls Hard- und Software geliefert und kann dieses im elektronischen Geschäftsverkehr einsetzen.
Die IHK-Signaturkarte wird in jedem Fall auf Ihren persönlichen Namen ausgestellt. Ergänzend und ohne Aufpreis können Sie noch Ihre Firmenzugehörigkeit mit aufnehmen lassen. In diesem Falle bringen Sie bitte die „Bescheinigung über die Organisationszugehörigkeit“ ausgefüllt zum Antragstermin mit.
Bitte beachten Sie: Diese Bescheinigung muss von einem zeichnungsberechtigten Vertreter (Geschäftsführer, Prokurist) Ihrer Firma unterschrieben werden. Um diese Zeichnungsberechtigung nachzuweisen, bringen Sie bitte eine Kopie des Handelsregisterauszugs zum Termin in der IHK mit. Im Fall einer öffentlichen Behörde, ist ein Organigramm vorzulegen. Diese Unterlagen dürfen maximal sechs Monate alt sein.
Rechnungstellung durch D-TRUST
Falls die Rechnung für Ihre IHK-Signaturprodukte an Ihre Firma gerichtet werden soll: Manche Firmen vergeben in ihrem Buchhaltungssystem eine interne Bestellnummer und benötigen diese Angabe auf der späteren Rechnung. Falls dies bei Ihnen der Fall ist, bringen Sie bitte diese Bestellnummer zum Antragstermin in der IHK mit. Die Rechnungen werden von dem Trustcenter D-TRUST gestellt. Sofern die Rechnung im nachhinein reklamiert wird, um eine Bestellnummer nachtragen zu lassen, stellt D-TRUST dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro in Rechnung.
Antragsteller außerhalb der EU
Für Antragsteller, die nicht aus EU-Mitgliedstaaten stammen, können wir leider keine Identifizierung bei der IHK durchführen. Stattdessen können sich diese Antragsteller mittels NotarIdent-Verfahren identifizieren lassen.
Gültigkeit und Folgekarte
Kurz vor Ablauf des Zertifikats, dessen Gültigkeitsdauer in der Regel zwei bzw. vier Jahre (Wahlmöglichkeit bei der Registrierung) beträgt, kann in den meisten Fällen ohne erneute Registrierung eine Folgekarte beantragt werden.
Weitere Informationen
Die Unterrichtungsunterlagen zum Umgang mit der elektronischen Signatur inklusive Rechtsbelehrung sowie die AGBs unseres Trustcenter D-TRUST finden Sie unter „Weitere Informationen“. Den Erhalt dieser Unterlagen müssen Sie im Zuge der Antragsstellung bestätigen. Dort finden Sie auch den Link zur „Bescheinigung auf Organisationszugehörigkeit“.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.