IHK Aschaffenburg
Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 DSGVO-Ehrenamt
Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit Ihrer Ausübung eines Ehrenamtes für die IHK Aschaffenburg.
- Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
- Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (sofern Datenübertragung stattfindet)
- Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
- Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
- Rechte der Betroffenen
- Widerrufsrecht bei Einwilligung
- Pflicht zur Bereitstellung der Daten
- Informationspflicht für den Fall einer späteren Zweckänderung
Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit Ihrer Ausübung eines Ehrenamtes für die IHK Aschaffenburg.
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
IHK Aschaffenburg
Kerschensteinerstr. 9
63741 Aschaffenburg
Telefon: 06021/880-0
Fax: 06021/880-22000
E-Mail: info@aschaffenburg.ihk.de
Kerschensteinerstr. 9
63741 Aschaffenburg
Telefon: 06021/880-0
Fax: 06021/880-22000
E-Mail: info@aschaffenburg.ihk.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
IHK Aschaffenburg
Datenschutzbeauftragter
Kerschensteinerstr. 9
63741 Aschaffenburg
Telefon: 06021/880-151
Fax: 06021/880-22151
E-Mail: datenschutz@aschaffenburg.ihk.de
Datenschutzbeauftragter
Kerschensteinerstr. 9
63741 Aschaffenburg
Telefon: 06021/880-151
Fax: 06021/880-22151
E-Mail: datenschutz@aschaffenburg.ihk.de
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Sie haben sich bereit erklärt, für die IHK Aschaffenburg ehrenamtlich tätig zu werden. Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um die Ausübung des Ehrenamtes zu ermöglichen (z.B. für die Abstimmung und Einladung zu Sitzungen, Verfahren etc.) Ferner erstellt die IHK Aschaffenburg statistische Auswertungen über die Teilnahme an verschiedenen Gremien.
Darüber hinaus ist es abhängig vom jeweiligen Ehrenamt üblich, dass während der Ausübung dieses Amtes Fotos von Ihrer Person angefertigt und im Zusammenhang mit der Berichterstattung über das Ehrenamt oder das Gremium, in welchem Sie tätig werden, in den Medien oder im Internet (Website der IHK) veröffentlicht werden. Außerdem werden in der Regel Ihre Kontaktdaten an die übrigen ehrenamtlich Tätigen Ihres Gremiums (Vollversammlung, Regionalausschüsse, Fachausschüsse etc.) weitergegeben. Rechtsgrundlage hierfür ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs.1 a DSGVO.
Ihre Daten werden auf folgender Rechtsgrundlage verarbeitet: Art. 6 Absatz 1 lit. c) DSGVO i.V.m.:
- Ehrenmitglieder, Ehrenpräsidenten § 9 der Satzung der IHK Aschaffenburg
- Präsidium § 6 Abs. 1 IHKG, § 8 der Satzung der IHK Aschaffenburg
- Vollversammlung § 5 IHKG i. V. m. § 4 der Satzung der IHK Aschaffenburg
- Gebietsausschüsse/ Industrie- und Handelsgremium Miltenberg § 5 IHKG i.V.m. § 7 der Satzung der IHK Aschaffenburg i.V.m. der Wahlordnung der IHK Aschaffenburg
- Sprecher der Wirtschaftsjunioren
- allgemeine Ausschüsse § 8 IHKG i.V.m. § 6 der Satzung der IHK Aschaffenburg
- Berufsbildungsausschuss §§ 77 Abs.1 i. V. m. § 71 Abs. 2 BBiG
- Handelsrichter § 108 GVG
- Vorsitzende und Beisitzer der wettbewerbsrechtlichen Einigungsstelle § 15 UWG i. V. m. §§ 3, 4 der Verordnung über die Errichtung von Einigungsstellen bei Industrie- und Handelskammern vom 9. Februar 1987/19. Oktober 2004 (EinigungsstellenVO)
- Sachverständigengremium/ Ausschuss § 36 GewO, Art. 7 AGIHKG (Bayern), § 4 Abs. 2 der Sachverständigenordnung der IHK Aschaffenburg
- Aufgabenersteller für IHK-spezifische Weiterbildungsprüfungen §§ 53, 56 BBiG
- Wahlausschuss § 5 IHKG i. V. m. § 8 der Wahlordnung der IHK Aschaffenburg
- Ausbildungsscouts Vertrag gemäß § 10 BBiG
- Ehrungen und Auszeichnungen gemäß Art. 27 BayDSG
- Prüfer nach § 40 BBiG und Prüfer für Sach- und Fachkundeprüfung nach den einschlägigen Verordnungen bzw. Satzungen der IHK Aschaffenburg sowie Prüfer in Fortbildungsprüfungen § 56 Abs. 1, 2 i.V.m. § 40 BBiG
- Arbeitskreise § 1 Abs. 1 IHKG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 i.V. Art. 6 Abs. 2 BayDSG
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (sofern Datenübertragung stattfindet)
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
- Sofern wir gesetzlich hierzu verpflichtet sind oder Sie vorab in die Datenübermittlung eingewilligt haben.
- An von der IHK beauftragte Auftragsverarbeiter
Die IHK lässt die Daten auch von Dienstleistern verarbeiten. Hierzu zählen Datenverarbeiter im Auftrag z. B. zur Durchführung und Organisation von IHK-Veranstaltungen, Hoster und sonstige IT-Dienstleister wie externe Administration, Wartung und Fernwartung; Websiten-Design, Cloud-Lösungen, Entsorger von Akten/Datenträger, Lettershops, Website-Tracking, Werbeagenturen) - Im Übrigen erfolgt keine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/ eine internationale Organisation zu übermitteln. Hierzu gilt:
Ihre Daten werden grundsätzlich in Deutschland verarbeitet. Nur in Einzelfällen und im gesetzlich zulässigen Rahmen findet die Datenverarbeitung auch im Ausland statt.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten werden unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht. Ansonsten erfolgt eine Löschung, sofern der Zweck für die Verarbeitung nicht mehr besteht.
Basiert eine Datenverarbeitung auf einer Einwilligung (z. B. Bildveröffentlichung im Internet), so erfolgt die Datenlöschung mit Widerruf der Einwilligung.
Rechte der Betroffenen
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige bzw. unvollständige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung bzw. Vervollständigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK Aschaffenburg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die/ den Datenschutzbeauftragten der IHK Aschaffenburg.
Die in Zusammenhang mit der Ausübung Ihrer Rechte stehenden Unterlagen werden wir für einen Zeitraum von drei Jahren speichern, um den Nachweis einer ordnungsgemäßen Bearbeitung Ihres Anliegens führen zu können.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Wagmüllerstraße 18, 80538 München, Tel. 089 212672-0, Fax 089 212672-50, E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de.
Widerrufsrecht bei Einwilligung
Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft und ohne Angabe von Gründen gegenüber der IHK Aschaffenburg per E-Mail an datenschutz@aschaffenburg.ihk.de, telefonisch (06021/880-0) oder schriftlich widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben, die die IHK Aschaffenburg zur Abwicklung Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, können Sie nicht an den Vollversammlungen, Ausschüssen, etc. teilnehmen.
Informationspflicht für den Fall einer späteren Zweckänderung
Jenseits der Verarbeitung Ihrer Daten für Ihre Ehrenamtstätigkeit kann die IHK Aschaffenburg Ihre personenbezogene Daten nach Art. 4 Abs. 1 BayDSG iVm Art. 6 Abs. 2 BayDSG zu folgenden weiteren Zwecken nach Art. 6 Abs. 2 DSGVO verarbeiten:
Nr. 1
Eine Verarbeitung liegt im Interesse der betroffenen Person und es besteht kein Grund zu der Annahme, dass die betroffene Person in Kenntnis des anderen Zweckes ihre Einwilligung hierzu verweigern (dies gilt nicht bei entsprechender Datensperre) würde (z. B. Vorschlag für eine Ehrung, Gratulation zu einem Firmenjubiläum)
Eine Verarbeitung liegt im Interesse der betroffenen Person und es besteht kein Grund zu der Annahme, dass die betroffene Person in Kenntnis des anderen Zweckes ihre Einwilligung hierzu verweigern (dies gilt nicht bei entsprechender Datensperre) würde (z. B. Vorschlag für eine Ehrung, Gratulation zu einem Firmenjubiläum)
Nr. 2
Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen (z. B. Telefonbuch, Handelsregister) entnommen werden können oder welche die IHK als die Daten verarbeitende Stelle veröffentlichen durfte
Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen (z. B. Telefonbuch, Handelsregister) entnommen werden können oder welche die IHK als die Daten verarbeitende Stelle veröffentlichen durfte
Nr. 3
Eine Verarbeitung ist erforderlich:
Eine Verarbeitung ist erforderlich:
- Zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl oder von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Vollstreckung und zum Vollzug von Straftaten oder Maßnahmen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 8 des Strafgesetzbuchs oder von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes oder zur Vollstreckung von Bußgeldentscheidungen,
- Zur Durchführung wissenschaftlicher oder historischer Forschung, wobei das wissenschaftliche oder historische Interesse an der Durchführung des Forschungsvorhabens das Interesse der betroffenen Person an dem Ausschluss der Zweckänderung erheblich überwiegt und der Zweck der Forschung auf andere Weise nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erreicht werden kann
- Zur Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechte einer anderen Person
- Zur Überprüfung von Angaben der betroffenen Person, weil tatsächliche Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen
- Zum Vergleich von Angaben einer betroffenen Person zur Erlangung von finanziellen Leistungen öffentlicher Stellen mit anderen derartigen Angaben
- Zur Sicherung des Steuer- und Zollaufkommens