Handel
Freiverkäufliche Arzneimittel
Freiverkäufliche Arzneimittel gehören zu den erlaubnispflichtigen Waren, die auch im Einzelhandel außerhalb von Apotheken verkauft werden dürfen. Voraussetzung zum Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln ist, dass im jeweiligen Betrieb eine Person die erforderliche Sachkunde hat.
Der Nachweis der Sachkunde kann durch eine entsprechende Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer erbracht werden. Bewerber aus dem Bezirk der IHK Aschaffenburg werden von dem Prüfungsausschuss der IHK Würzburg-Schweinfurt geprüft.
Zudem ist der Großhandel mit Arzneimitteln im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1, Testsera oder Testantigenen, der Erlaubnispflicht unterstellt worden (§ 52 a Arzneimittelgesetz). Zuständige Stelle für die Erlaubniserteilung ist die Regierung von Unterfranken.
Die Arzneimittelverordnung, das Arzneitmittelgesetz sowie den Link zur IHK Würzburg-Schweinfurt finden Sie unter „Weitere Informationen".