Fortbildungsprüfungen

Ausbilder-Eignungsprüfung

Prüfungstermine 2025

Die schriftliche Prüfung findet jeweils am 1. Dienstag eines Monats statt, die mündlichen Prüfungen finden zeitnah im selben Prüfungsmonat statt.
Termin schriftlicher Teil Termin praktischer Teil Anmeldeschluss
4. Februar 2025 im Februar 2025 ausgebucht!
1. April 2025 im April 2025 31.01.2025
3. Juni 2025 im Juni 2025 31.03.2025
2. September 2025 im September 2025 30.06.2025
4. November 2025 im November 2025 31.08.2025

Prüfungstermine 2026

Termin schriftlicher Teil Termin praktischer Teil Anmeldeschluss

Zielgruppe

Weiterbildungsinteressierte aus allen Wirtschaftsbereichen

Ziel der Prüfung

Der Teilnehmende soll in der Prüfung die Fähigkeit zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Ausbildung nachweisen.

Zulassung zur Prüfung

Es bestehen keine speziellen Zulassungsvoraussetzungen.
Aber: Auszubildende darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist (§ 28 Absatz 1 Satz 2 BBiG).
Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit unseren beiden Ausbildungsberatern in Verbindung:
Kaufmännische Berufe: Herr Michael Grellert
Technische Berufe: Frau Ruth Wissel

Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen
Die Ausbildereignungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
In der schriftlichen Prüfung bearbeiten Sie in einem Zeitraum von 180 Minuten fallbezogene Aufgaben in programmierter Form (multiple-choice) aus allen vier Handlungsfeldern.
Die praktische Prüfung besteht aus zwei Teilen (Prüfungsdauer insgesamt: 30 Minuten):
  1. Präsentation einer Ausbildungssituation bzw. praktische Durchführung einer Ausbildungssituation (Dauer: 15 Minuten)
  2. anschließendes Fachgespräch, in dem Sie Ihre Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation begründen bzw. erläutern (Dauer: 15 Minuten)

Ergebnis der Prüfung

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Prüfungsleistung im schriftlichen und im praktischen Teil. Die Prüfung ist bestanden, wenn im schriftlichen und im praktischen Teil der Prüfung jeweils mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) erbracht sind.

Wiederholung der Prüfung

Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden.

Rechtsgrundlagen

Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 und der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen der Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg durchgeführt.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der IHK Aschaffenburg und beträgt:
Prüfung Gebühr
gesamt 180,00 €
nur praktischer Teil 120,00 €