Fortbildungsprüfungen
Ausbilder-Eignungsprüfung
Prüfungstermine 2025
Die schriftliche Prüfung findet jeweils am 1. Dienstag eines Monats statt, die mündlichen Prüfungen finden zeitnah im selben Prüfungsmonat statt.
Termin schriftlicher Teil | Termin praktischer Teil | Anmeldeschluss |
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4. Februar 2025 | im Februar 2025 | ausgebucht! |
1. April 2025 | im April 2025 | 31.01.2025 |
3. Juni 2025 | im Juni 2025 | 31.03.2025 |
2. September 2025 | im September 2025 | 30.06.2025 |
4. November 2025 | im November 2025 | 31.08.2025 |
Prüfungstermine 2026
Termin schriftlicher Teil | Termin praktischer Teil | Anmeldeschluss |
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Zielgruppe
Weiterbildungsinteressierte aus allen Wirtschaftsbereichen
Ziel der Prüfung
Der Teilnehmende soll in der Prüfung die Fähigkeit zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Ausbildung nachweisen.
Zulassung zur Prüfung
Es bestehen keine speziellen Zulassungsvoraussetzungen.
Aber: Auszubildende darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist (§ 28 Absatz 1 Satz 2 BBiG).
Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit unseren beiden Ausbildungsberatern in Verbindung:
Kaufmännische Berufe: Herr Michael Grellert
Technische Berufe: Frau Ruth Wissel
Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Die Ausbildereignungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
In der schriftlichen Prüfung bearbeiten Sie in einem Zeitraum von 180 Minuten fallbezogene Aufgaben in programmierter Form (multiple-choice) aus allen vier Handlungsfeldern.
Die praktische Prüfung besteht aus zwei Teilen (Prüfungsdauer insgesamt: 30 Minuten):
- Präsentation einer Ausbildungssituation bzw. praktische Durchführung einer Ausbildungssituation (Dauer: 15 Minuten)
- anschließendes Fachgespräch, in dem Sie Ihre Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation begründen bzw. erläutern (Dauer: 15 Minuten)
Ergebnis der Prüfung
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Prüfungsleistung im schriftlichen und im praktischen Teil. Die Prüfung ist bestanden, wenn im schriftlichen und im praktischen Teil der Prüfung jeweils mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) erbracht sind.
Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden.
Rechtsgrundlagen
Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 und der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen der Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg durchgeführt.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der IHK Aschaffenburg und beträgt:
Prüfung | Gebühr |
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gesamt | 180,00 € |
nur praktischer Teil | 120,00 € |