Allgemeine Informationen
Begabtenförderung
Das Förderprogramm Begabtenförderung Berufliche Bildung (BBB) richtet sich an junge Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die sich in Ausbildung und Beruf durch besondere Leistungsfähigkeit und Begabung ausgezeichnet haben. Sie sollen durch anspruchsvolle berufsbegleitende Weiterbildungen besonders gefördert werden.
Wer wird gefördert?
In die Begabtenförderung können junge Berufsabsolventen aufgenommen werden, die
- durch das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) oder
- durch besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen haben oder
- durch begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule vorgeschlagen werden
Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die verfügbaren Fördermittel, kann die zuständige Stelle höhere Anforderungen zugrunde legen.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind
- die Teilnahme an anspruchsvollen Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen
- die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z.B. Meister, Fachwirte, Fachkaufleute)
- die Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen
- berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Berufstätigkeit der Stipendiatin/des Stipendiaten fachlich/inhaltlich aufbauen
Wie hoch ist der Förderbetrag?
Über drei Jahre hinweg können Zuschüsse von jährlich bis zu 2.900 Euro für die Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen gezahlt werden (bei einem Eigenanteil von 10 % pro Förderjahr).
Wer ist für mich zuständig?
Zuständig ist die Stelle, bei der das Berufsausbildungsverhältnis eingetragen war. Die IHK ist zuständig für Information, Beratung, Aufnahme und Förderung.
Nächster Bewerbungsschluss an der IHK Aschaffenburg ist der
21. Februar 2025
21. Februar 2025
Wie kann ich mich bewerben?
- Erfassen Sie Ihre persönlichen Daten hier.
- Sie werden schnellstmöglich für das Bewerbertool freigeschaltet und erhalten eine E-Mail mit der Bitte zur Datenvervollständigung. Bitte beachten Sie, dass diese Freischaltung zu Urlaubszeiten einige Zeit dauern kann.
- Nach der Vervollständigung Ihrer Daten im Tool drucken Sie den generierten Aufnahmeantrag aus, unterschreiben diesen und senden ihn zusammen mit folgenden Unterlagen per Post an die IHK Aschaffenburg (ohne Bewerbungsmappe):
- Aufnahmeantrag in das Förderprogramm
- Kopie Ihres IHK-Prüfungszeugnisses
- Nachweis über Ihre derzeitige Berufstätigkeit (Bescheinigung des Arbeitgebers oder Nachweis einer Arbeitslosenmeldung)
- bei Maßnahmen, die bereits beginnen: Detaillierte Maßnahmebeschreibung (inklusive aller Daten wie Inhalte, Kosten, Beginn und Dauer | z. B. Details von der Internetseite des Bildungsträgers)
- Im Anschluss an die Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail.
Der Beschäftigungsnachweis ist ein klassischer „Dreizeiler“. Der Nachweis muss:
- aktuell (nicht älter als drei Monate) und von der Personalabteilung auf Geschäftsbogen mit Datum/Unterschrift ausgestellt sein und
- Ihre regelmäßigen Wochenarbeitsstunden sowie die Vertragslaufzeit enthalten (das heißt: „befristet bis ...“ oder „unbefristet“).