Ausbildung

Neuordnung Laborberufe

Zum 01.08.2020 trat die Änderungsverordnung der Ausbildungsberufe zum Biologielaborant/-in, Chemielaborant/-in und Lacklaborant/-in in Kraft. Die Laborberufe wurden mit Hilfe einer Änderungsverordnung novelliert. Die Sozialpartner begründen die Änderung mit einer Anpassung an die technologische Entwicklung in Bezug auf die Digitalisierung. Gleichzeitig wurden die Wahlqualifikationen an aktuelle Entwicklungen angepasst.
Die vorhandenen Wahlqualifikationen (WQ) wurden hierzu wie folgt geändert:
  • Für die Chemielaboranten gibt es zukünftig 20 WQ von je 13 Wochen Dauer, von denen sechs auszuwählen sind.
  • Für die Biologielaboranten werden 16 WQ von je 13 Wochen angeboten, von denen ebenfalls sechs auszuwählen sind.
  • Für die Lacklaboranten existieren 20 WQ von jeweils 13 Wochen, von denen gleichfalls sechs zu wählen sind.
Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack ist am 6. März 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Die Verordnung trat am 1. August 2020 in Kraft.
Für Ausbildungsverhältnisse, welche am 1. August 2020 begonnen haben, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich. Bereits registrierte Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2020 schreiben wir für Sie um.