Neue und modernisierte Ausbildungsberufe

Neuordnung der Binnenschifffahrtsberufe

Seit dem 1. August 2022 gelten die neuen Ausbildungsverordnungen für die Berufe „Binnenschiffer/in“ und „Binnenschifffahrtskapitän/in“. Außerdem ermöglicht die EU-Richtlinie 2017/2397 das Erlangen von Abschlüssen in der Schifffahrt abseits der üblichen Berufsausbildung. Im Folgenden möchten wir Ihnen hierzu weitere Informationen geben.

Binnenschiffer/innen

Der Beruf “Binnenschiffer/innen” dauert 3 Jahre. Die Abschlussprüfung ist gestreckt und gliedert sich in
  1. Abschlussprüfung Teil 1 nach 2 Jahren Ausbildungszeit (zählt zu 40 % in der Endbenotung)
  2. Abschlussprüfung Teil 2 nach 3 Jahren Ausbildungszeit (zählt zu 60 % in der Endbenotung)
Die Abschlussprüfung Teil 1 ist identisch mit jener der Binnenschifffahrtskapitäne/innen. Es muss zwischen den Schwerpunkten “Personenschifffahrt” und “Frachtschifffahrt” gewählt werden.

Binnenschifffahrtskapitän/innen

Der Beruf “Binnenschifffahrtskapitän/innen” dauert 3,5 Jahre. Die Abschlussprüfung ist gestreckt und gliedert sich in
  1. Abschlussprüfung Teil 1 nach 2 Jahren Ausbildungszeit (zählt zu 40 % in der Endbenotung)
  2. Abschlussprüfung Teil 2 nach 3,5 Jahren Ausbildungszeit (zählt zu 60 % in der Endbenotung)
Die Abschlussprüfung Teil 1 ist identisch mit jener der Binnenschiffer/innen. Hier steht das Planen und Durchführen von Reisen im Vordergrund. Ein Schwerpunkt muss nicht gewählt werden.

Berufswechsel

Ein Wechsel vom Ausbildungsberuf „Binnenschiffer/in“ nach alter Verordnung zu einer Ausbildung nach neuer Verordnung ist dann möglich, wenn der/die Auszubildende die Zwischenprüfung noch nicht absolviert hat.
1. Binnenschiffer/innen (alte Verordnung) in die neue Verordnung umschreiben
Wenn Sie Ihren Ausbildungsvertrag vom Beruf “Binnenschiffer/in” nach der Ausbildungsverordnung von 2005 in einen Ausbildungsvertrag nach neuer Ausbildungsverordnung umschreiben möchten, senden Sie uns die Änderungsvereinbarung ausgefüllt und unterschrieben zu. Alles weitere übernehmen wir.
2. Binnenschiffer/innen (alte Verordnung) zum/zur Binnenschifffahrtskapitän/in
Für einen Wechsel zum/zur Binnenschifffahrtskapitän/in müssen folgende Schritte erfolgen:
  1. Aufhebungsvertrag für den alten Vertrag erstellen
  2. Neuen Vertrag mit der üblichen Laufzeit (3,5 Jahre) erstellen
  3. Im neuen Vertrag unter Verkürzung/Anrechnung die bereits absolvierten Monate im alten Beruf „Binnenschiffer/in“ vermerken. Durch diese Anrechnung kommt man dann auf die Restlaufzeit.
3. Binnenschifffahrtskapitän/in im Anschluss an die Ausbildung zum/zur Binnenschiffer/in
Wer zuerst die neue Ausbildung zum/zur Binnenschiffer/in absolviert hat, muss für den/die Binnenschifffahrtskapitän/in die fehlenden 1,5 Jahre nachholen. Eine Verkürzung der Ausbildungszeit durch Anrechnung von Kenntnissen ist ggf. möglich, muss jedoch immer für den Einzelfall durch die zuständige IHK geprüft werden.

Prüftermine

Beruf
Prüfung
Termin regulär
Termin bei Wiederholung/Verschieben
Beide
AP Teil 1
schriftlich Dezember
praktisch April
schriftlich und praktisch Sommer
Binnenschiffer/in
AP Teil 2
schriftlich im April möglich (für Personenschifffahrt)
ansonsten schriftlich und praktisch
im Sommer
schriftlich und praktisch Dezember
Binnenschifffahrts-
kapitän/-in
AP Teil 2
schriftlich und praktisch Dezember
schriftlich und praktisch Sommer

Verwaltungsprüfung für Matrosen und Steuerleute

Die EU-Richtlinie 2017/2397 bietet außerdem die Möglichkeit außerhalb der Berufsausbildung Abschlüsse zu erlangen. Wie Sie der Übersicht entnehmen können, ist es möglich sich beim zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt nach Teilnahme an der Abschlussprüfung Teil 1 den Matrosen/die Matrosin anerkennen zulassen. Weitere Informationen zu den nötigen Voraussetzungen erhalten Sie beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt.