Neue und modernisierte Ausbildungsberufe
Neuordnung der Binnenschifffahrtsberufe
Seit dem 1. August 2022 gelten die neuen Ausbildungsverordnungen für die Berufe „Binnenschiffer/in“ und „Binnenschifffahrtskapitän/in“. Außerdem ermöglicht die EU-Richtlinie 2017/2397 das Erlangen von Abschlüssen in der Schifffahrt abseits der üblichen Berufsausbildung. Im Folgenden möchten wir Ihnen hierzu weitere Informationen geben.
Binnenschiffer/innen
Der Beruf “Binnenschiffer/innen” dauert 3 Jahre. Die Abschlussprüfung ist gestreckt und gliedert sich in
- Abschlussprüfung Teil 1 nach 2 Jahren Ausbildungszeit (zählt zu 40 % in der Endbenotung)
- Abschlussprüfung Teil 2 nach 3 Jahren Ausbildungszeit (zählt zu 60 % in der Endbenotung)
Die Abschlussprüfung Teil 1 ist identisch mit jener der Binnenschifffahrtskapitäne/innen. Es muss zwischen den Schwerpunkten “Personenschifffahrt” und “Frachtschifffahrt” gewählt werden.
Binnenschifffahrtskapitän/innen
Der Beruf “Binnenschifffahrtskapitän/innen” dauert 3,5 Jahre. Die Abschlussprüfung ist gestreckt und gliedert sich in
- Abschlussprüfung Teil 1 nach 2 Jahren Ausbildungszeit (zählt zu 40 % in der Endbenotung)
- Abschlussprüfung Teil 2 nach 3,5 Jahren Ausbildungszeit (zählt zu 60 % in der Endbenotung)
Die Abschlussprüfung Teil 1 ist identisch mit jener der Binnenschiffer/innen. Hier steht das Planen und Durchführen von Reisen im Vordergrund. Ein Schwerpunkt muss nicht gewählt werden.
Berufswechsel
Ein Wechsel vom Ausbildungsberuf „Binnenschiffer/in“ nach alter Verordnung zu einer Ausbildung nach neuer Verordnung ist dann möglich, wenn der/die Auszubildende die Zwischenprüfung noch nicht absolviert hat.
1. Binnenschiffer/innen (alte Verordnung) in die neue Verordnung umschreiben
Wenn Sie Ihren Ausbildungsvertrag vom Beruf “Binnenschiffer/in” nach der Ausbildungsverordnung von 2005 in einen Ausbildungsvertrag nach neuer Ausbildungsverordnung umschreiben möchten, senden Sie uns die Änderungsvereinbarung ausgefüllt und unterschrieben zu. Alles weitere übernehmen wir.
2. Binnenschiffer/innen (alte Verordnung) zum/zur Binnenschifffahrtskapitän/in
Für einen Wechsel zum/zur Binnenschifffahrtskapitän/in müssen folgende Schritte erfolgen:
- Aufhebungsvertrag für den alten Vertrag erstellen
- Neuen Vertrag mit der üblichen Laufzeit (3,5 Jahre) erstellen
- Im neuen Vertrag unter Verkürzung/Anrechnung die bereits absolvierten Monate im alten Beruf „Binnenschiffer/in“ vermerken. Durch diese Anrechnung kommt man dann auf die Restlaufzeit.
3. Binnenschifffahrtskapitän/in im Anschluss an die Ausbildung zum/zur Binnenschiffer/in
Wer zuerst die neue Ausbildung zum/zur Binnenschiffer/in absolviert hat, muss für den/die Binnenschifffahrtskapitän/in die fehlenden 1,5 Jahre nachholen. Eine Verkürzung der Ausbildungszeit durch Anrechnung von Kenntnissen ist ggf. möglich, muss jedoch immer für den Einzelfall durch die zuständige IHK geprüft werden.
Prüftermine
Beruf
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Prüfung
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Termin regulär
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Termin bei Wiederholung/Verschieben
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Beide
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AP Teil 1
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schriftlich Dezember
praktisch April
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schriftlich und praktisch Sommer
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Binnenschiffer/in
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AP Teil 2
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schriftlich im April möglich (für Personenschifffahrt)
ansonsten schriftlich und praktisch im Sommer |
schriftlich und praktisch Dezember
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Binnenschifffahrts-
kapitän/-in |
AP Teil 2
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schriftlich und praktisch Dezember
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schriftlich und praktisch Sommer
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Verwaltungsprüfung für Matrosen und Steuerleute
Die EU-Richtlinie 2017/2397 bietet außerdem die Möglichkeit außerhalb der Berufsausbildung Abschlüsse zu erlangen. Wie Sie der Übersicht entnehmen können, ist es möglich sich beim zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt nach Teilnahme an der Abschlussprüfung Teil 1 den Matrosen/die Matrosin anerkennen zulassen. Weitere Informationen zu den nötigen Voraussetzungen erhalten Sie beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt.