Ausbildung

Neuordnung Bankkaufmann/-frau

Zum 01.08.2020 trat die novellierte Verordnung des Ausbildungsberufes zum Bankkaufmann/-frau in Kraft. Der Klassiker unter den Ausbildungsberufen wurde aufgrund der fast vollständig digital gewordenen Geschäftsprozesse in der Bankbranche grundlegend überarbeitet und modernisiert.
Mit der Neuordnung stellt der aktualisierte Beruf die Ausrichtung an der Kundenbeziehung in den Mittelpunkt, auch unter verstärkter Nutzung digitaler Kanäle.
Durch die Verlagerung vom klassischen Schaltergeschäft hin zu digital gewordenen Geschäftsprozessen, ergeben sich in der Ausbildungsverordnung diese Neuerungen:
  • Ganzheitliche Kundenorientierung unter verstärkter Nutzung digitaler Kanäle,
  • Vermögensbildung mittels gängiger Finanzprodukte,
  • Methodische Kompetenzen des Projektmanagements,
  • Optimierung und Weiterentwicklung standardisierter Prozesse.

Prüfung

Neu wird im Beruf Bankkaufmann/-frau die gestreckte Abschlussprüfung bestehend aus Teil 1 und Teil 2 eingeführt. Beide Teile bilden als Abschlussprüfung eine Einheit, auch wenn die Prüfungsleistungen an unterschiedlichen Terminen erbracht werden. Teil 1 findet zur Mitte der Ausbildung statt und fließt mit 20% in das Gesamtergebnis ein. Die bisher übliche Zwischenprüfung entfällt. Teil 2 wird am Ende der Ausbildungszeit absolviert.
Bereits registrierte Verträge werden entsprechend umgeschlüsselt. Eine Vertragsänderung ist nicht erforderlich.