Verträge
Berufsausbildungsvertrag
Digitaler Ausbildungsvertrag (Vertragsmanagement)
Mit diesem Tool können Sie als anerkannter Ausbildungsbetrieb den bundeseinheitlichen Berufsausbildungsvertrag ausfüllen, abspeichern und direkt bei der IHK einreichen. Die Anwendung funktioniert ganz einfach über Ihren Internet-Browser (Chrome, Firefox, Edge). Sie brauchen nur einen PDF-Reader, um sich die Verträge ausdrucken zu können.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Zeitsparend: Schnelle Abwicklung der Vertragsregistrierung
- Praktisch: Vorbelegte Firmen- und Ausbilderdaten
- Digital: Online-Einreichung von Vertragsänderungen/-lösungen sowie Online-Meldung neuer Ausbildungsberufe und Ausbilder:innen
- Nützlich: Benutzerfreundliche Vertragserfassung mit Plausibilitätsprüfung
>>> Login <<< |
Bitte beachten Sie, dass Sie zunächst einen Zugang (Registrierung + Aktivierung) zum ASTA-Infocenter einrichten müssen (Handout unter “Weitere Informationen”)
>>> Registrierung <<< |
Zur Einrichtung des Accounts benötigen Sie einen Aktivierungscode, den Sie von der IHK per Post erhalten. Sollten Sie keinen Brief zur Registrierung erhalten haben, melden Sie sich bitte unter folgender Email: ausbildung@aschaffenburg.ihk.de
Sie können zwischen zwei Varianten des Vertragsabschlusses online wählen:
Vertragsabschluss mit digitaler Bestätigung ohne Unterschrift | Vertragsabschluss mit unterschriebenem Vertrag (klassische Variante) |
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Die digitale Variante erlaubt es Ihnen den Vertragsabschluss mit dem Auszubildenden ohne Unterschrift durchzuführen. Die Unterschrift wird durch den Empfangsnachweis ersetzt. Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben und Ihre zuständige IHK diesen freigegeben hat, erhält der Azubi die Vertragsabfassung und die Aufforderung zur Bestätigung oder Ablehnung des Antrags via E-Mail. Durch die Bestätigung des Empfangs gilt der Vertrag als geschlossen. Anschließend wird ein Empfangsnachweis erstellt und Ihnen zur Verfügung gestellt. Um Ihnen und insbesondere dem Auszubildenden die notwendigen Dokumente zukommen zu lassen, sind die E-Mail-Adressen des Auszubildenden und seiner gesetzlichen Vertreter (falls erforderlich) Pflichtangaben. Beachten Sie bitte, dass Sie als Ausbildender verpflichtet sind, die Vertragsabfassung (das ausgefüllte Muster) und den Empfangsnachweis aufzubewahren. (Die Durchführung geschieht auf Basis von § 11 BBiG.)
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Die klassische Variante basiert auf der bisher gelebten Praxis, dass die Vertragsabfassung vom Auszubildenden unterschrieben wird. Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben und Ihre zuständige IHK diesen freigegeben hat, steht Ihnen die Vertragsabfassung zum Herunterladen bereit. Sie können diese dann ausdrucken und mit dem Auszubildenden einen Termin zur gemeinsamen Unterschrift vereinbaren. Anschließend laden Sie alle notwendigen Dokumente im Antrag hoch und bestätigen den Vertragsabschluss mit dem Auszubildenden. |
Berufsausbildungsvertrag in Papierform
Die Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg bietet den Ausbildungsbetrieben ihres Kammerbezirks weiterhin den Berufsausbildungsvertrag als beschreibbares PDF-Dokument zum Download an.
Für die Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages sind folgende Unterlagen unbedingt notwendig:
Vertragssatz bestehend aus:
- 1 Antrag auf Eintragung im Original (verbleibt dann bei der IHK) und
- 1 Vertragsexemplar des Ausbildungsvertrages, von beiden Vertragsparteien unterzeichnet (bei Jugendlichen unter 18 Jahren auch von beiden gesetzlichen Vertretern) in Kopie.
Im Einzelfall zusätzlich benötigte Unterlagen:
- Bei Verkürzung der Ausbildungszeit aufgrund schulischer Vorbildung den Vertragsunterlagen immer eine Kopie des Abschlusszeugnisses beifügen
- Bei Anrechnung aufgrund einer vorangegangenen Berufsausbildung bitte eine Kopie des Prüfungszeugnisses beifügen
- Für Jugendliche die zu Beginn der Ausbildung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine Kopie der "Ärztlichen Bescheinigung für den Arbeitgeber", Erstuntersuchung nach § 32 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz beifügen
- Ausbilderdaten, wenn der zuständige Ausbilder bisher noch nicht in das Verzeichnis eingetragen ist und entsprechend:
- Nachweis/Zeugniskopie der abgelegten Prüfung (Ausbildung / Studium / Meisterprüfung) und
- Nachweis/Zeugniskopie der abgelegten Ausbildereignungsprüfung
Reichen Sie bitte immer die kompletten Unterlagen bei der IHK ein, da der Ausbildungsvertrag sonst nicht eingetragen werden kann!