Verträge

Berufsausbildungsvertrag

Digitaler Ausbildungsvertrag (Vertragsmanagement)

Mit diesem Tool können Sie als anerkannter Ausbildungsbetrieb den bundeseinheitlichen Berufsausbildungsvertrag ausfüllen, abspeichern und direkt bei der IHK einreichen. Die Anwendung funktioniert ganz einfach über Ihren Internet-Browser (Chrome, Firefox, Edge). Sie brauchen nur einen PDF-Reader, um sich die Verträge ausdrucken zu können.
Ihre Vorteile auf einen Blick
  • Zeitsparend: Schnelle Abwicklung der Vertragsregistrierung
  • Praktisch: Vorbelegte Firmen- und Ausbilderdaten
  • Digital: Online-Einreichung von Vertragsänderungen/-lösungen sowie Online-Meldung neuer Ausbildungsberufe und Ausbilder:innen
  • Nützlich: Benutzerfreundliche Vertragserfassung mit Plausibilitätsprüfung

Bitte beachten Sie, dass Sie zunächst einen Zugang (Registrierung + Aktivierung) zum ASTA-Infocenter einrichten müssen (Handout unter “Weitere Informationen”)

>>> Registrierung <«

Zur Einrichtung des Accounts benötigen Sie einen Aktivierungscode, den Sie von der IHK per Post erhalten. Sollten Sie keinen Brief zur Registrierung erhalten haben, melden Sie sich bitte unter folgender Email: ausbildung@aschaffenburg.ihk.de

Berufsausbildungsvertrag in Papierform

Die Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg bietet den Ausbildungsbetrieben ihres Kammerbezirks weiterhin den Berufsausbildungsvertrag als beschreibbares PDF-Dokument zum Download an.
Für die Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages sind folgende Unterlagen unbedingt notwendig:
Vertragssatz bestehend aus:
  • 1 Antrag auf Eintragung im Original (verbleibt dann bei der IHK) und
  • 1 Vertragsexemplar des Ausbildungsvertrages, von beiden Vertragsparteien unterzeichnet (bei Jugendlichen unter 18 Jahren auch von beiden gesetzlichen Vertretern) in Kopie.
Im Einzelfall zusätzlich benötigte Unterlagen:
  • Bei Verkürzung der Ausbildungszeit aufgrund schulischer Vorbildung den Vertragsunterlagen immer eine Kopie des Abschlusszeugnisses beifügen
  • Bei Anrechnung aufgrund einer vorangegangenen Berufsausbildung bitte eine Kopie des Prüfungszeugnisses beifügen
  • Für Jugendliche die zu Beginn der Ausbildung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine Kopie der "Ärztlichen Bescheinigung für den Arbeitgeber", Erstuntersuchung nach § 32 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz beifügen
  • Ausbilderdaten, wenn der zuständige Ausbilder bisher noch nicht in das Verzeichnis eingetragen ist und entsprechend:
    • Nachweis/Zeugniskopie der abgelegten Prüfung (Ausbildung / Studium / Meisterprüfung) und
    • Nachweis/Zeugniskopie der abgelegten Ausbildereignungsprüfung
Reichen Sie bitte immer die kompletten Unterlagen bei der IHK ein, da der Ausbildungsvertrag sonst nicht eingetragen werden kann!