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IHK Aachen bietet digitale Signaturkarten an

Unterschreiben Sie noch oder signieren Sie schon? Bei der IHK Aachen gibt es eine Registrierungsstelle für digitale Signaturchipkarten. Mit diesem Service können Unternehmer eine elektronische Unterschrift direkt am Computer leisten.
Die Unterschrift von Hand erfährt damit eine kleine Revolution. Denn die Nutzer können mit Hilfe der Signaturkarte verschiedene benötigte Dokumente vollelektronisch übermitteln. Das Verfahren eignet sich für zahlreiche Anwendungen.
Um etwa am Emissionshandel teilzunehmen oder die Abfallentsorgung nachzuweisen, ist der elektronische Weg bereits vorgeschrieben.
Nutzer müssen bei dem Service nicht um ihre Daten bangen. "Es handelt sich um ein rechtssicheres Verfahren", betont Schaible. Hergestellt wird eine digitale Signatur unter Einsatz spezieller mathematischer Verfahren. Staatlich überprüfte Zertifizierungsstellen gewährleisten, dass jede digitale Signatur nur einer Person zugeordnet ist.
Zu den wesentliche Anwendungsgebieten gehören:
  • Abfallnachweisverfahren: Abfallerzeuger, -beförderer und -entsorger müssen benötigte Nachweisdokumente elektronisch ausfüllen und mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen.
  • Emissionshandel: Der Emissionshandel findet in einem rein elektronischen System statt.
  • E-Vergabe: Öffentliche Aufträge werden in Deutschland zunehmend online vergeben.
  • Verpackungsgesetz: Die Zuständigkeit für die Hinterlegung von Vollständigkeitserklärungen (VE) ist mit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes am 1. Januar 2019 von der IHK-Organisation zur Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) gewechselt. Das heißt, dass Vollständigkeitserklärungen nun nicht mehr bei den IHKs, sondern bei der neu geschaffenen „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ (www.verpackungsregister.org) hinterlegt werden müssen. Dies gilt erstmals für Vollständigkeitserklärungen des Berichtsjahres 2018. Zudem hat sich die Abgabefrist geändert. Neuer Stichtag für die Hinterlegung ist nicht mehr der 1. Mai, sondern der 15. Mai jeden Jahres. Sofern Sie Informationen zur VE-Hinterlegung 2019 benötigen, finden Sie diese auf der Website der ZSVR.
  • Elektronischer Rechtsverkehr: Gerichte und Behörden nutzen das elektronische Verfahren zur Kommunikation mit Antragstellern.
  • Online-Mahnverfahren: Mit diesem Verfahren beantragen Gläubiger auf einfachem Weg gerichtliche Mahnbescheide.
  • Patent- und Markenanmeldung: Beim Deutschen Patentamt können Schutzrechte elektronisch beantragt werden.