Unterstützung vom Bund
Handwerker- und Lieferwagen: Nachrüstung wird gefördert
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Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wird die Hardware-Nachrüstung von gewerblich genutzten, leichten und schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen mit Stickoxidminderungssystemen finanziell unterstützen.
Wer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt sind Fahrzeughalter mit gewerblich genutzten Fahrzeugen von 2,8 bis 7,5 Tonnen, die ihren Unternehmnssitz in der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Stadt oder den angrenzenden Landkreisen haben, sowie die gewerblichen Fahrzeughalter, deren Betrieb nennenswerte Aufträge in einer dieser Städte hat.
Ziel der Förderung
Durch die Förderung soll die Nachfrage nach Stickoxidminderungssystemen gestärkt werden. Es wird so ein Anreiz für die rechtlich nicht verbindlich vorgeschriebene Nachrüstung mit Stickoxidminderungssystemen von gewerblichen Fahrzeugen mit Selbstzündungsmotor (Diesel) geschaffen. Ziel ist, einen spürbaren Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität zu leisten.
Antragsfristen
Anträge zur Förderung von Maßnahmen gemäß der Förderrichtlinie und des Ersten Förderaufrufes sind grundsätzlich bis zum 30. September 2019 bei dem Projektträger (BAV) einzureichen.
Bei Anträgen, die bis zum 31. Mai 2019 eingehen liegt der Förderhöchstbetrag pro Fahrzeug:
- bei "leichten Fahrzeugen" bei maximal 3.800 Euro
- bei "schweren Fahrzeugen" bei maximal 5.000 Euro.
Ab dem 1. Juni 2019 sinken die Höchstbeträge pro Fahrzeug:
- bei "leichten Fahrzeugen" auf maximal 3.000 Euro
- bei "schweren Fahrzeugen" auf maximal 4.000 Euro.
Je schneller der Antrag gestellt wird, desto höher ist der Maximalbetrag der Förderung!
Noch keine genehmigte Nachrüstungshardware verfügbar?
Solange von Ihrem Fahrzeughersteller noch keine vom Bundeskraftfahrtamt genehmigte Nachrüstungshardware verfügbar ist, ist es laut BAV ausreichend, wenn Sie geschätzte Schadstoffminderungswerte im Antrag angeben, die sich durch die Nachrüstung ergeben sollen. Setzen Sie sich diesbezüglich mit dem Lieferanten beziehungsweise Hersteller Ihres Fahrzeuges in Verbindung.
Förderbedingungen und Antragsformulare
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie auf der Homepage
- der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) und
- des Bundesanzeiger, indem Sie dort im Feld Suchbegriff "28.12.2018 B6" eingeben und das erste Ergebnis anklicken. In der Bekanntmachung finden Sie auf den Seiten 18 und 19 die Liste der von Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen.
Darüber hinausgehende Fragen können per Telefon: 04941/602-788 oder
per E-Mail an Diesel-HWNR@bav.bund.de gestellt werden.
per E-Mail an Diesel-HWNR@bav.bund.de gestellt werden.