Rechtsgrundlagen
Wirtschaftssatzung der IHK Aachen für das Geschäftsjahr 2022
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Aachen hat am 18. Januar 2022 gemäß den §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3256), folgende Wirtschaftssatzung für das Geschäftsjahr 2022 (01.01.2022 bis 31.12.2022) beschlossen:
I. Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan wird
- im Erfolgsplan mit
Erträgen in Höhe von 17.372.000,00 Euro
Aufwendungen in Höhe von 18.229.000,00 Euro
geplantem Vortrag in Höhe von 897.000,00 Euro
Saldo der Rücklagenveränderung in Höhe von -40.000,00 Euro - im Finanzplan mit
Investitionseinzahlungen in Höhe von 5.000,00 Euro
Investitionsauszahlungen in Höhe von 401.000,00 Euro
festgestellt.
II. Beitrag
- Natürliche Personen und Personengesellschaften, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, und eingetragene Vereine, wenn nach Art oder Umfang ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich ist, sind vom Beitrag freigestellt, soweit ihr Gewerbeertrag nach dem Gewerbesteuergesetz oder, soweit für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag nicht festgesetzt wird, ihr nach dem Einkommensteuergesetz ermittelter Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200 Euro nicht übersteigt
Nicht im Handelsregister eingetragene natürliche Personen, die ihr Gewerbe nach dem 31. Dezember 2003 angezeigt und in den letzten fünf Wirtschaftsjahren vor ihrer Betriebseröffnung weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt haben, noch an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt waren, sind für das Geschäftsjahr der IHK, in dem die Betriebseröffnung erfolgt, und für das darauf folgende Jahr von der Umlage und vom Grundbeitrag sowie für das dritte und vierte Jahr von der Umlage freigestellt, wenn ihr Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, 25.000 Euro nicht übersteigt.
- Als Grundbeiträge sind zu erheben von
2.1 IHK-Zugehörigen
a) mit einem Verlust oder Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb bis 20.000 Euro, 40 Euro
b) mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb von über 20.000 Euro bis 35.000 Euro, 80 Euro
c) mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb von über 35.000 Euro bis 50.000 Euro, 160 Euro
d) mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbetrieb von über 50.000 Euro bis 100.000 Euro, 240 Euro
e) mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb von über 100.000 Euro, 320 Euro.
Dabei gelten die Beitragsfreistellungen gemäß Punkt II.1.
2.2 IHK Zugehörigen, die im deutschen oder einem ausländischen Handelsregister oder im Genossenschaftsregister eingetragen sind oder deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, die 500 oder mehr Arbeitnehmer haben und mindestens eines der zwei nachfolgenden Kriterien erfüllen
a) Bilanzsumme von mehr als 21.500.000 Euro
b) Umsatzerlöse von mehr als 43.000.000 Euro
auch wenn sie sonst nach Ziffer II 2.1. zu veranlagen wären, 10.000 Euro.
- Als Umlagen sind zu erheben 0,22 % des Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb. Bei natürlichen Personen und Personenhandelsgesellschaften ist die Bemessungsgrundlage um einen Freibetrag von 15.340 Euro für das Unternehmen zu kürzen.
- Bemessungsjahr für Grundbeitrag und Umlage ist das Jahr 2022.
- Soweit ein Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb für das Bemessungsjahr nicht bekannt ist, wird eine Vorauszahlung des Grundbeitrages und der Umlage auf der Grundlage des letzten der Kammer vorliegenden Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb erhoben.
Aachen, 18. Januar 2022
Gisela Kohl-Vogel, Präsidentin
Michael F. Bayer, Hauptgeschäftsführer
Michael F. Bayer, Hauptgeschäftsführer
Die vorstehende Wirtschaftssatzung wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt „Wirtschaftliche Nachrichten“ veröffentlicht.
Aachen, 18. Januar 2022
Gisela Kohl-Vogel, Präsidentin
Michael F. Bayer, Hauptgeschäftsführer
Michael F. Bayer, Hauptgeschäftsführer