Mitgliedschaft und Beitrag
Errechnen Sie Ihren Beitrag!
Bitte wählen Sie die Unternehmensform sowie das Jahr aus und tragen dann Ihren Gewerbeertrag in ganzen Zahlen ein:
Hinweis für Existenzgründer:
Existenzgründer müssen in den ersten beiden Jahren gar keinen Beitrag und in den nächsten beiden Jahren keine Umlage bezahlen. Das gilt aber nur, wenn Sie Einzelunternehmer und nicht in das Handels- oder das Genossenschaftsregister eingetragen sind. Außerdem darf Ihr Gewerbeertrag oder Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000,00 Euro nicht übersteigen. Diese Befreiung gilt aber nur dann, wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor der Gründung keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft oder selbständiger Arbeit erzielt haben oder nicht zu mehr als 10,00 Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt waren.
Existenzgründer müssen in den ersten beiden Jahren gar keinen Beitrag und in den nächsten beiden Jahren keine Umlage bezahlen. Das gilt aber nur, wenn Sie Einzelunternehmer und nicht in das Handels- oder das Genossenschaftsregister eingetragen sind. Außerdem darf Ihr Gewerbeertrag oder Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000,00 Euro nicht übersteigen. Diese Befreiung gilt aber nur dann, wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor der Gründung keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft oder selbständiger Arbeit erzielt haben oder nicht zu mehr als 10,00 Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt waren.