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Der Arbeitsmarkt in Zahlen

Die folgenden Grafiken zeigen die Entwicklung am Arbeitsmarkt in der Region Aachen. Detailliertere Informationen zur Arbeitslosigkeit im IHK-Bezirk Aachen gibt es unter “Weitere Informationen”. Die Arbeitsmarktdaten älterer Jahrgänge sowie barrierefreie Versionen der Daten stellen wir Ihnen gern auf Anfrage zur Verfügung.
Trotz der tiefgreifenden Strukturwandelprozesse in der Region Aachen liegt die Arbeitslosigkeit seit 2008 unterhalb des Landesschnitts von NRW und entwickelt sich annähernd gleichmäßig mit dem Bundestrend.
Eine Übersicht über die Arbeitslosigkeit innerhalb des Kammerbezirks gibt es hier:




IHK Aachen fordert wirtschaftsfreundliche Steuerpolitik

Die IHK Aachen spricht sich entschieden gegen gesplittete Hebesätze bei der Grundsteuer B aus, wie sie bereits von einigen Kommunen in der Region eingeführt wurden. Die IHK Aachen fordert nachdrücklich dazu auf, darauf zu verzichten, um Wettbewerbsnachteile für Unternehmen und Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Sieben der 46 Kommunen im IHK-Bezirk in der Städteregion Aachen sowie den Kreisen Düren, Euskirchen und Heinsberg haben in diesem Jahr differenzierte Hebesätze eingeführt. Dabei werden Grundstücke mit Wohnbebauungen anders besteuert als Grundstücke mit Nichtwohngebäuden.
"Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden", kritisiert Michael F. Bayer, Hauptgeschäftsführer der IHK Aachen. "Mit zweierlei Hebesätzen wird aus der Grundsteuer eine zusätzliche Unternehmenssteuer und verstärkt die Standortnachteile für die hiesige Wirtschaft."
Als Stimme ihrer rund 85.000 Mitgliedsunternehmen unterstreicht die IHK Aachen, dass die Höhe der Steuerbelastung ein wichtiger Faktor im Standortwettbewerb ist. Sie ist entscheidend für die Ansiedlung von Unternehmen, die Entscheidung für Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Schon im Jahr 2024 lag der durchschnittlich gewogene Hebesatz der Grundsteuer B in Nordrhein-Westfalen mit 632 Prozent deutlich über dem Bundesdurchschnitt mit 568 Prozent. Nach der Einführung differenzierter Hebesätze für die Grundsteuer B sind die Hebesätze in NRW in diesem Jahr nochmals deutlich angestiegen. Mit diesem erneuten Anstieg setzt sich NRW bundesweit an die Spitze – kein anderes Bundesland erhebt vergleichbar hohe Hebesätze.
"Diese Form der Sonderbesteuerung zementiert und verstärkt aus IHK-Sicht den steuerlichen Standortnachteil, den die heimische Wirtschaft im Hochsteuerland NRW sowieso schon hat. Haushaltsdefizite der Kommunen sollten nicht über hohe Hebesätze der Grundsteuer B an die Unternehmen verlagert werden", macht Bayer deutlich.
Die Grundsteuer B zeigt zur Jahresmitte 2025 in NRW extreme Unterschiede – von 499 Prozent in Wassenberg bis zu 1.602 Prozent in Monschau. Trotz der Hebesätze über 1.500 Punkten fehlt Klarheit darüber, welche steuerlichen Belastungswirkungen im konkreten Fall tatsächlich anfallen, da sich die Grundsteuermessbeträge grundlegend geändert haben. Damit geht die Transparenz bei der steuerlichen Belastung verloren – ein entscheidendes Ansiedlungs- und Standortargument für viele Unternehmen im internationalen Wettbewerb. Angesichts der besonderen Lage der Region im Dreiländereck mit Belgien und den Niederlanden drohen dadurch zusätzliche Wettbewerbsnachteile im Standortvergleich.
Die IHK Aachen weist zudem auf erhebliche Rechtsunsicherheiten bei differenzierten Hebesätzen hin. So gilt bei Grundstücken mit gemischter Nutzung – etwa Wohn- und Geschäftshäusern – in den meisten Fällen der höhere Hebesatz, selbst wenn das Grundstück überwiegend Wohnzwecken dient. Das betrifft vor allem innerstädtische Gebäude, die im Erdgeschoss gewerblich und in den oberen Stockwerken zu Wohnzwecken genutzt werden. Zusätzlich bleibt offen, ob und wie eine verfassungskonforme Umsetzung dieser Differenzierung möglich ist. "Im schlimmsten Fall drohen den Kommunen Steuerausfälle. Daher sollte auch im Interesse der finanziellen Planungssicherheit auf differenzierte Hebesätze verzichtet werden", appelliert Bayer an die Kommunen. "Eine transparente, wachstumsfreundliche Steuerpolitik bleibt entscheidend für die wirtschaftliche Zukunft des Standorts Nordrhein-Westfalen."
Die IHKs in NRW haben ein Positionspapier zur Kommunalfinanzierung veröffentlicht. Es kann kostenfrei auf der Website von IHK NRW heruntergeladen werden.
IHK-Presseinformation vom 27. August 2025

IHK-Wahlarena zur Landratswahl in Euskirchen

Kurz vor den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen lädt die IHK Aachen zu einer besonderen Diskussionsveranstaltung ein: Am Donnerstag, 4. September, um 18 Uhr treffen in der Bürgerhalle in Kall die beiden Landratskandidierenden aufeinander.
Amtsinhaber Markus Ramers und seine Herausforderin Sabine Preiser-Marian stellen sich dem Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern der regionalen Wirtschaft. Rund 100 Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Kreis Euskirchen werden erwartet.
"Unsere Betriebe brauchen klare Signale von der Politik: Weniger Hürden, mehr Chancen", betont Michael F. Bayer, Hauptgeschäftsführer der IHK Aachen. "Mit der Wahlarena geben wir der Unternehmerschaft aus dem Kreis Euskirchen die Gelegenheit, die Kandidierenden direkt mit ihren Erwartungen zu konfrontieren – offen, direkt und konstruktiv."
In der IHK-Wahlarena geht es um zentrale Fragen, die die zukünftigen Rahmenbedingungen im Kreis Euskirchen betreffen. Die Unternehmen erwarten von der Politik verlässliche Antworten darauf, wie wirtschaftsfreundliche Verwaltungsprozesse geschaffen, Bürokratie abgebaut und die Integration von künstlicher Intelligenz konsequent vorangetrieben werden können. Auch die Bereitstellung von Gewerbe- und Industrieflächen, der Ausbau von modernen Verkehrslösungen und Infrastruktur sowie die Sicherung von Fachkräften stehen auf der Agenda. Moderiert wird die IHK-Wahlarena von Tom Hegermann.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich.
IHK-Presseinformation vom 25. August 2025

Jahresbericht 2024

2024 engagierte sich die IHK Aachen intensiv für eine planbare und verlässliche Energiepolitik, ein größeres Angebot an erneuerbarer Energie und die Anbindung des Mittelstands an die Wasserstoffinfrastruktur. Dies sind entscheidende Voraussetzungen für eine wettbewerbsfähige Industrie in der Region.

Wettbewerbsnachteile durch hohe Gewerbesteuern: NRW an der Spitze

In keinem anderen Bundesland zahlen Unternehmen im Schnitt so hohe Gewerbesteuern wie in Nordrhein-Westfalen. Mit einem durchschnittlich gewogenen Gewerbesteuerhebesatz von 472 Prozent liegt NRW deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 437 Prozent im Jahr 2024. Das geht aus einer Erhebung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) hervor. "Die Entwicklung ist ein Alarmsignal für den Wirtschaftsstandort NRW", betont Michael F. Bayer, Hauptgeschäftsführer der IHK Aachen. "Wenn wir Unternehmen halten und neue ansiedeln wollen, müssen die steuerlichen Rahmenbedingungen wettbewerbsfähig sein."
Die Finanzlage vieler NRW-Kommunen ist kritisch und absehbar den zukünftigen Aufgaben nicht mehr gewachsen. Immer mehr Kommunen sind schon heute überfordert und greifen zum letzten Mittel – der Erhöhung der Hebesätze. Damit verschlechtern sie ihre Wettbewerbsposition und schwächen langfristig ihre Einnahmeseite weiter. "Statt Unternehmen durch hohe Steuersätze zu belasten, sollten Kommunen zukunftsorientierte Wege gehen", sagt Bayer. "Es braucht dringend nachhaltige Finanzierungsmodelle, die Wirtschafts- und Innovationskraft nicht ausbremsen, sondern fördern."
Zum Vergleich: Ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 Prozent (wie durchschnittlich gewogen in Baden-Württemberg) entspricht einem Effektivsteuersatz von 14,0 Prozent auf den Gewerbeertrag. Ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 500 Prozent entspricht einem Effektivsteuersatz von 17,5 Prozent auf den Gewerbeertrag. Eine Vielzahl der Städte und Gemeinden in NRW liegt mit ihren festgelegten Hebesätzen nahe an der 500 Prozent-Marke. Da die Gewerbesteuer rund die Hälfte der Gesamtsteuerbelastung ausmacht, liegt die Steuerbelastung für viele Unternehmen in NRW damit deutlich über 30 Prozent.
Insgesamt hatten im Jahr 2025 273 Städte und Gemeinden in NRW einen höheren Gewerbesteuerhebesatz als der Bundesdurchschnitt (437) von 2024. Zu den Spitzenreitern bei den Hebesätzen gehört die Gemeinde Inden (700) im Kreis Düren.
Damit die Gewerbesteuer langfristig wirtschaftsverträglich bleibt, fordert IHK NRW als Landesarbeitsgemeinschaft der nordrhein-westfälischen IHKs, die steuerliche Belastung im Rahmen zu halten, substanzbesteuernde Elemente abzuschaffen und das Steueraufkommen gezielt zur Verbesserung wirtschaftsrelevanter Standortfaktoren einzusetzen. Landes- und bundesseitige finanzielle Entlastungen der Kommunen sind notwendig, um in den meisten Städten und Gemeinden erst wieder wirtschafts- und standortfördernde Hebesätze bei der Gewerbesteuer zu ermöglichen.
Dafür sind aus Sicht von IHK NRW, die auch die Position der IHK Aachen widerspiegelt, folgende Schritte notwendig: Die beschlossene Teilentlastung der Kommunen von ihren Altschulden auf Landesebene muss zügig in gleicher Höhe durch den Bund noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden. Die Entlastungen dürfen hierbei nicht zulasten pauschalierter Zuweisungen an die Kommunen erfolgen. Zusätzlich sollte für mehr kommunale Handlungsfähigkeit eine Reduktion aller spezifischer Förderprogramme für Kommunen zugunsten einer Erhöhung der Verbundquote und der Investitionskostenpauschale erfolgen. Im Gegenzug gilt es, die Städte und Gemeinden dazu zu verpflichten, die langfristige Tragfähigkeit ihrer Haushalte durch eine investitionsfreundliche kommunale Schuldenbremse abzusichern.
Eine Anhebung des Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer, wie im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vorgesehen, lehnt IHK NRW ab, da er gut wirtschaftende Kommunen bestraft.
Bei der weiteren Ausgestaltung des Zukunftspakt für die Kommunen sollten Bund und Länder vereinbaren, mittelfristig die Gewerbesteuer durch eine gewinnabhängige Kommunalsteuer zu ersetzen. Die Bemessungsgrundlage sollte der Einkommens- beziehungsweise der Körperschaftssteuer entsprechen. Eine gerechtere Ertragssteuerstruktur ohne starke Belastungssprünge und die Abschaffung des Solidaritätszuschlags sollte folgen, um Investitionen zu fördern.
IHK-Presseinformation vom 14. August 2025