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Wir setzen ein Zeichen für Vielfalt in der deutschen Wirtschaft und haben unser Logo vorübergehend umgestaltet. Hier erfahren Sie mehr über die Kampagne.
Nr. 3171180
Einzelberatungen am 10. September 2024

Deutsch-Niederländische Sprechtage / Nederlands-Duitse Spreekdagen

Die IHK Aachen bietet gemeinsam mit dem StartersCentrum Limburg und dem Grenzinfopunkt Aachen-Eurode einen kostenlosen Sprechtag zum niederländischen und deutschen Markt an.
Ist der Entschluss einmal gefasst die eigenen Vertriebstätigkeiten auf das Nachbarland auszuweiten und im Nachbarland unternehmerisch tätig zu werden, steht man zunächst vielen Fragen gegenüber. Gibt es für mein Produkt oder meine Dienstleistung in Deutschland oder in den Niederlanden überhaupt einen Markt? Bestehen Gesetze oder Vorschriften, die ich einhalten muss? Wie kann ich Geschäftsbeziehungen aufbauen und Kontakte zu Kunden herstellen?
In Einzelgesprächen werden mit den teilnehmenden Unternehmen aus Deutschland und den Niederlanden individuelle Fragen zu den Chancen und Herausforderungen eines Engagements im jeweiligen Nachbarland erörtert und konkrete Hilfestellungen gegeben. Dies können zum Beispiel Fragen zur Unternehmensgründung, Markteintritt, Erbringung von Dienstleistungen, Geschäftspartnersuche und das niederländische Steuer/Sozialrecht sein. Die Teilnahme ist kostenfrei, jedoch anmeldepflichtig.
De Kamer van Koophandel Aken organiseert samen met het StartersCentrum Limburg en het Grensinfopunt Aken-Eurode een Nederlands-Duitse spreekdag.
Deze individuele spreekdag is bedoeld om Nederlandse en Duitse ondernemers te helpen bij hun eerste stap op de Duitse markt en omgekeerd. Vragen met betrekking tot het oprichten van een onderneming, markt-entree, aanbieden van dienstverlening, het vinden van handelspartners en het Duits belasting/sociale zekerheidsrecht, kunnen aan de orde komen.
Wij adviseren u graag in een persoonlijk gesprek over de mogelijkheden. De deelname is gratis, aanmelding is echter verplicht.
Termine 2024:
10. September 2024
3. Dezember 2024
Volksrepubilik China

Strafzölle auf chinesische Elektroautos

Die EU verlangt seit Anfang Juli vorläufige Zusatzzölle von bis zu 37,6 Prozent auf verschiedene chinesische Elektroautos. Obwohl vorerst nur eine Sicherheit hinterlegt werden muss, und wiederholt betont wurde, dass es bis November noch die Möglichkeit für Verhandlungen gebe, sind schon jetzt Reaktionen aus der Wirtschaft sichtbar. Erste Studien rechnen bereits mit einem Rückgang von bis zu 42 Prozent bei Importen von Elektroautos aus China.

Auswirkungen auf deutsche Automobilhersteller

Die deutschen Automobilhersteller haben starke Kritik an dem Vorgehen geübt. Unter anderem sind auch ihre Joint Ventures in China mit betroffen. China zieht nun im Gegenzug erhöhte Zölle auf Branntwein in Betracht – diese Taktik wurde in 2023 schon einmal angewendet – und trifft damit nicht wie in Deutschland befürchtet direkt die Autoindustrie, sondern zu großen Teilen kleiner Spezialitätenunternehmen. Das Handelsministerium in Peking kündigte deshalb am Mittwoch eine Untersuchung mit Blick auf "Handels- und Investitionshemmnisse" an, besonders in den Bereichen der Wind- und Solarkraft, Sicherheitsausrüstung und Schienenverkehrsfahrzeugen. Weitere Entscheidungen dazu sollen von chinesischer Seite aus noch im Juli fallen.
Ebenso arbeitet der Autofabrikant BYD bereits an den nötigen Genehmigungen zur Errichtung einer Fabrik für Elektroautos in der Türkei – aufgrund der Zollunion wären die Neuwagenimporte dann sogar zollfrei.

Chinas Reaktion auf Russlandsanktionen

Die westlichen Sanktionen gegenüber Russland zeigen Auswirkungen auf den Handel zwischen China und Russland. Chinesische Banken distanzieren sich von Russland.  Sie möchten die Gefahr von Sekundärsanktionen vermeiden.
Chinesische Kreditgeber legen vermehrt Wert auf die durch westliche Sanktionen entstandenen Einschränkungen im Zahlungs- und Warenverkehr. Besonders die Ablehnungsquote für Bahn-Importe soll mittlerweile bis zu fünfmal so hoch sein wie die Ablehnungsquote für Importe über andere Transportmittel. Zudem zeigt sich China schon seit mehreren Wochen dem Handelspartner Russland gegenüber deutlich kühler. Da China eines der wenigen Länder ist, welches Russland bislang trotz des Ukraine-Kriegs noch unterstützt hat, ist dies ein ernst zu nehmendes Problem. Allein nach 2022 hatten die chinesischen Exporte nach Russland um 60 Prozent zugenommen. Dass chinesische Banken sich jetzt von Russland distanzieren greift dabei auch Russlands Geldreserven an, denn viel davon war über lange Zeit in Yuan als Reservewährung aufgebaut worden.
8. bis 10. Oktober 2024

Unternehmensreise nach Baden-Württemberg

Unternehmensreise nach Baden-Württemberg

Vom 8. bis 10. Oktober 2024 bieten die Industrie- und Handelskammern der Euregio Maas-Rhein gemeinsam mit LIOF eine Unternehmensreise nach Baden-Württemberg an. 

Besuche und Firmenmatching

Besuche sind unter anderem bei Philips in Böblingen, SEW-Eurodrive in Bruchsal und Festo in Esslingen vorgesehen. Überdies besuchen die Teilnehmenden den Zulieferertag “Automobilwirtschaft”, der sich in diesem Jahr mit Batterie-Technologie befasst. Dort wird auch ein Firmenmatching stattfinden.

Die Region Baden-Württemberg

Die Region um Stuttgart gilt als eine der wirtschaftsstärksten Regionen Deutschlands. Die zahlreichen hier ansässigen Automobilzulieferer und medtec-Unternehmen agieren auf globaler Ebene. Viele von ihnen sind Hidden Champions, andere sind als Weltklasse deutlich sichtbar. Die IT-Branche, die Biotechnologie und Medizintechnik sowie die Kreativwirtschaft sind weitere Schwerpunkte der Region.

Branchen

Die Reise ist für medtec- und Automobilunternehmen interessant, eröffnet aber auch Chancen für andere Branchen.

Was macht die Teilnahme interessant?

  • Ein maßgeschneidertes Matchmaking-Programm mit potenziellen Partnern oder Kunden beim Besuch des Supplier Day Automotive in Esslingen.
  • Einblick in die Chancen für Ihr Unternehmen in Baden-Württemberg.
  • Unternehmensbesuche und Verbandsbesuche geben einen Einblick in aktuelle Trends.
  • Einführung und Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmern.

Programm

Dienstag, 8. Oktober

  • 13:00 Uhr: Firmenbesuch auf dem Weg nach Stuttgart: SEW-Eurodrive. Mittagessen auf Einladung der Firma SEW-Eurodrive
  • Ankunft der Delegation in Stuttgart
  • Einchecken im Motel One, Lautenschlagerstraße 14, Stuttgart
  • Briefing/Abendessen: Netherlands Business Support Office (NSBO)

Mittwoch, 9. Oktober

  • 9:00-10:30 Uhr: IHK Region Stuttgart, Dorothee Minne, Teamleiterin Internationale Wirtschaftszweige: Wirtschaftsbriefing über Baden-Württemberg und die Region Stuttgart.
  • 11:00-12.00 Uhr: Investitionsstandort Baden-Württemberg
  • 13:00 Uhr: Transfer mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Böblingen
  • 14:00 Uhr: Unternehmensbesichtigung Philips 
  • Rückfahrt nach Stuttgart

Donnerstag, 10. Oktober

  • 8:30 Uhr: Bustransfer nach Esslingen
  • Besuch des Lieferantentages in Esslingen. Hauptthema: Batterietechnik:
  • Automobilzulieferertag Baden-Württemberg (zulieferertag-bw.de)
  • B2B-Gespräche
  • 12:00 Uhr: Bustransfer zur Firma Festo
  • 12:30 Uhr: Mittagessen auf Einladung der Firma Festo
  • 13:15 Uhr: Firmenbesichtigung: Festo
  • Bustransfer zum Hotel

Kosten

Die Kosten betragen 390,00 Euro pro Person für die im Programm aufgeführten Termine, B2B-Matching und Transfers: Stuttgart-Böblingen-Stuttgart und Stuttgart-Esslingen-Scharnhausen-Stuttgart. Die Mittagessen am 9. und 10. Oktober sind ebenfalls enthalten.
Nicht im Preis enthalten sind die Kosten für die An- und Abreise aus Baden-Württemberg, Übernachtungskosten, Abendessen und individuelle Ausgaben. Es steht den Teilnehmern jedoch ein Zimmerkontingent zur Verfügung. Der Preis pro Nacht beträgt 149,00 Euro. Details erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung.
Wir behalten uns das Recht vor, die Reise abzusagen. Die Entscheidung, ob die Reise stattfindet oder nicht, fällt spätestens am 2. September 2024.

Anmeldung

Anmeldeschluss ist der 30. August 2024.
Bitte melden Sie sich an, indem Sie eine E-Mail an Karin Sterk, E.Mail: info@euregiochambers.eu, senden. Ihre Teilnahme wird dann bestätigt.

Partner der Unternehmensreise

IHK Region Stuttgart, Netherlands Business Support Office (NBSO), Flanders Investment & Trade (FIT), Landesagentur eMobil Baden-Württemberg, Enterprise Europe Network (EEN) Baden-Württemberg
Weitere Informationen: Trade Mission | Euregiochambers
Mittwoch, 9. Oktober 2024

Incoterms® 2020

Online-Seminar: Incoterms® 2020 richtig anwenden – Risiken vermeiden-Kosten senken, 9. Oktober 2024

Die Incoterms® sind international anerkannte, einheitliche Regeln für Vertragsabschlüsse im Außenhandelsgeschäft. Die korrekte Auswahl und Anwendung der richtigen Incoterms®2020- Klausel ist von entscheidender Bedeutung, um Kosten, Risiken und Verantwortlichkeiten zu steuern und damit auch für den Erfolg im Export.
Die Teilnehmer lernen, wie Sie die richtige Klausel auswählen und effektiv anwenden, potenzielle Risiken identifizieren und vermeiden können und die Vertragsbedingungen optimal gestalten, um Ihre Interessen zu schützen. 
Inhalt:
  • Bedeutung und Funktion der Incoterms®-Regeln 2020 und Abgrenzung zu anderen Handelsklauseln
  • Neuerungen und Besonderheiten der Incoterms®-Regeln 2020
  • Wirksame Integration von Incoterms in Angebot und Kaufvertrag
  • Welche Incoterms®-Regeln sind für welche Transportart geeignet
  • Wettbewerbsvorteile durch Anwendung der richtigen Klauseln sichern
  • Gefahren bei Anwendung bestimmter Klauseln beachten
  • Pflichten von Käufer und Verkäufer
Referent ist Wilfried Müller, LOCON-Consult GmbH & Co. KG
Das Teilnahmeentgelt beträgt 150,00 Euro pro Person.
Hier finden Sie die Anmeldemöglichkeit.

Incoterms

Die Internationale Handelskammer (ICC) in Paris gibt seit dem Jahr 1936 “Internationale Regeln für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformeln” heraus, die als Incoterms (International Commercial Terms) bekannt sind. Seit dieser Zeit sind die Incoterms immer wieder an die sich ändernden Handelsbräuche angepasst worden. Die aktuelle Fassung der Incoterms® 2020 ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
Das offizielle Regelwerk der ICC zur Auslegung nationaler und internationaler Handelsklauseln - Incoterms® 2020 - ist als zweisprachige Ausgabe (Deutsch/Englisch) erhältlich und kann über die Webseite der Incoterms® 2020 bestellt werden.  Weitere Informationen zu den Incoterms® und ihrer Entwicklung erhalten Sie darüber hinaus auf der Homepage der Internationalen Handelskammer in Paris.

Die elf Klauseln der Incoterms 2020 im Überblick

Hinweis: Die Incoterms® 2020 entsprechen in ihrer Struktur und Einteilung den Incoterms 2010. Die Klausel DAT (Geliefert Terminal) wurde in DPU (Geliefert benannter Ort entladen) geändert.
  1. EXW - Ex Works/Ab Werk
  2. FCA - Free Carrier/Frei Frachtführer
  3. FAS - Free Alongside Ship/Frei Längsseite Schiff
  4. FOB - Free On Board/Frei an Bord
  5. CFR - Cost and Freight/Kosten und Fracht
  6. CIF - Cost, Insurance and Freight/Kosten, Versicherung und Fracht
  7. CPT - Carriage Paid To/Frachtfrei
  8. CIP - Carriage, Insurance Paid To/Frachtfrei versichert
  9. DAP- Delivered At Place/ Geliefert benannter Ort
  10. DPU - Delivered At Place Unloaded/Geliefert benannter Ort entladen
  11. DDP - Delivered Duty Paid/Geliefert verzollt

Tipps zum Gebrauch der Incoterms

Beziehen Sie die Incoterms® 2020 Regeln ausdrücklich in Ihren Kaufvertrag ein Wenn Sie möchten, dass die neuen Handelsklauseln für Ihren Kaufvertrag gelten sollen, müssen Sie dies mit der Formulierung „Incoterms® 2020“  in Ihrem Vertrag deutlich machen.

Wählen Sie die geeignete Klausel

Die gewählte Incoterms® Klausel muss passend sein für die Ware, das Beförderungsmittel, vor allem aber dafür, ob die Parteien dem Verkäufer oder dem Käufer zusätzliche Verpflichtungen auferlegen möchten, wie z.B. die Pflicht den Transport zu organisieren oder eine Versicherung abzuschließen. Weitere Informationen erhalten Sie in den Anwendungshinweisen, die in der offiziellen ICC-Publikation jeder Klausel vorangestellt sind.

Benennen Sie Ihren Ort oder Hafen so genau wie möglich

Die gewählte Incoterms® Klausel kann nur dann ihrem Zweck gerecht werden, wenn die Parteien einen Ort oder Hafen benennen, wobei dieser jeweils so genau wie möglich zu bestimmen ist.

Denken Sie daran, dass die Klauseln keinen vollständigen Kaufvertrag beinhalten

Die Incoterms® Klauseln bestimmen zum Beispiel, welche Partei des Kaufvertrags die Verpflichtung hat, einen Kaufvertrag oder Versicherungsvertrag zu besorgen und für welche Kosten jede Partei verantwortlich ist, wenn der Verkäufer Waren beim Käufer liefert. Die Handelsklauseln sagen hingegen nichts über den zu zahlenden Preis oder die Art seiner Zahlung aus. Auch sagen sie nichts aus über den Eigentumsübergang der Ware oder die Rechtsfolgen eines Vertragsbruches. Diese Angelegenheiten werden normalerweise durch ausdrückliche Bedingungen im Kaufvertrag oder durch das zugrunde liegende Recht geregelt. Die Parteien sollten sich darüber bewusst sein, dass das vorgeschriebene nationale Recht bestimmte Aspekte des Kaufvertrags, einschließlich der gewählten Incoterms® Klausel, außer Kraft setzen kann.
(Quelle: ICC Deutschland)
22. bis 24. Oktober 2024

Nachhaltige Energiekooperationen – Wasserstoffindustrie in Flandern

Die IHK Aachen bietet gemeinsam mit NRW.Global Business und der AHK debelux eine geförderte NRW-Unternehmerreise in Belgien zum Thema “Nachhaltige Energiekooperationen – Wasserstoffindustrie in Flandern“ vom 22. bis 24. Oktober an.
Der Antwerpener Hafen (Port of Antwerp-Bruges) gilt mit seinem Ziel, bis 2050 klimaneutral zu sein, als Vorreiter bei der Energiewende. Mithilfe erneuerbarer Energien und Kreislaufwirtschaft sollen CO2-Emissionen reduziert beziehungsweise in chemischen Produktionsprozessen wiederverwendet werden. Zudem will der Hafen zum Grünen-Wasserstoff-Hub für den europäischen Markt werden. Die dort angesiedelte Industriezone NextGen District folgt den nachhaltigen Ambitionen des Hafens und soll als Innovationsplattform Unternehmen zur Verfügung stehen, die Ideen zur Kreislaufwirtschaft, unter anderem bei der Produktion von grünem Wasserstoff, entwickeln und testen.
Die zweieinhalbtägige Unternehmensreise bietet Firmen aus Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, sich über das Marktpotenzial im Bereich Wasserstoff in der belgischen Energiewirtschaft zu informieren und durch geführte Rundgänge Leuchtturmprojekte kennenzulernen. Ein abwechslungsreiches Programm bietet den Teilnehmenden umfangreiche Netzwerkmöglichkeiten mit Fachleuten, Clustern und Unternehmen in Belgien.   
Im Mittelpunkt steht die Erkundung von Wasserstoff-Projekten am Antwerpener Hafen, die eine Schlüsselrolle für den Import, die lokale Herstellung, die Verarbeitung und den Transport von grünem Wasserstoff und Wasserstoffträgern wie Ammoniak und Methanol spielen.  
Darüber hinaus dient die Reise auch dazu, neue und nachhaltige Geschäftskontakte rund um das Thema Wasserstoffstrategien aufzubauen. Teil des Programms ist ein Besuch des Belgian Hydrogen Congress in Brüssel. Der Kongress in englischer Sprache wird vom Belgian Hydrogen Council organisiert, dem nationalen Zusammenschluss der beiden regionalen Wasserstoffcluster Waterstofnet in Flandern und Tweed in der Wallonie. So entsteht ein Spagat zwischen föderaler Strategie und Industrie. Der Kongress bietet die Möglichkeit, mit belgischen Unternehmen aus dem Sektor zu netzwerken und mehr über die Branche zu erfahren.
Das Programm umfasst unter anderem.: 
Unternehmen mit Sitz in NRW, die potenzielle (Komponenten-)Hersteller, Anwender und Nutzer von wasserstoffbetriebenen Anlagen sind.
Anmeldeschluss ist der 4. September 2024.
Der Preis für die Teilnahme am Fachprogramm beträgt 420 Euro ( zuzüglich Mehrwertsteuer) Darin ist die Eintrittskarte zum Belgian Hydrogen Congress im Wert von 250 Euro enthalten. Eine zweite Person desselben Unternehmens zahlt einen reduzierten Betrag von 250 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer), dass heißt hier fallen also nur die Kosten für das Ticket zum Belgian Hydrogen Congress an.
Die Reise ist eine Veranstaltung von NRW.Global Business. Fachkoordinator ist die Industrie- und Handelskammer Aachen, unterstützt durch die IHK NRW - Die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen. Die Reise wird durchgeführt von der AHK debelux. Partner ist die Metropolregion Rheinland.
Die Veranstaltung wird gefördert vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.
EU-Entwaldungsverordnung

EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten

Mit der neuen, am 29. Juni 2023 in Kraft getretenen, Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten in der Europäischen Union (EU) kommen auf Unternehmen zusätzliche Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu. Sie regelt EU-weit, dass bestimmte Rohstoffe wie Soja, Rinder, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk und deren Erzeugnisse nur dann in den Unionsmarkt ein- , ausgeführt oder darauf bereitgestellt werden dürfen, wenn diese nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen. 
Die am 9. Juni veröffentlichte EU-Entwaldungsverordnung (VO (EU) 2023/1115 (EUDR)) ist bereits am 29. Juni 2023 in Kraft getreten und gilt für jene in der EU ansässige Unternehmen, die von der Verordnung betroffene Waren (gelistet in Anhang I) auf dem Binnenmarkt in Verkehr bringen.
Die neuen Regelungen sind ab dem 4. Quartal 2024 einzuhalten, wobei kleine und mittelständige Unternehmen erst ab dem 2. Quartal 2025 zur Einhaltung verpflichtet sind.
Dabei ist darauf zu achten – und auch nachzuweisen, dass die betroffenen Rohstoffe aus Gebieten stammen, die seit mindestens Ende 2020 entwaldungsfrei sind, und unter Einhaltung von lokalen Rechtsvorschriften produziert werden.
Die IHK Aachen hat den Rechtsanwalt Dr. Stephan Ebner im Rahmen der Reihe “International Insights” um eine erste Einschätzung der Verordnung gebeten. Die Folge können Sie über nachstehenden Link abrufen (Informationsstand 23. Mai 2024):  
© IHK Aachen

Allgemeine Informationen

Betroffene Waren

  • Rinder
  • Kakao
  • Kaffee
  • Ölpalme
  • Kautschuk
  • Soja
  • Holz

Artikel 3: Bedingungen

In Artikel 3 sind die Bedingungen definiert, denen Rohstoffe und Erzeugnisse gerecht werden müssen, um auf den Unionsmarkt zu kommen oder ausgeführt werden zu dürfen. Diese sind, dass die
  • Ware entwaldungsfrei sein muss
  • Ware gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurde
  • Ware eine Sorgfaltserklärung vorliegen hat.

Artikel 9: Sorgfaltspflicht

Der Produzent eines für den Unionsmarkt intendierten Produktes muss außerdem einer umfangreichen Sorgfalts- und entsprechende Nachforschungspflicht entsprechen. Diese Pflichten umfassen unter anderem folgende Punkte:
  • Beschreibung des Erzeugnisses (inklusive einer Liste relevanter Rohstoffe, welche das Erzeugnis enthält oder unter deren Verwendung es hergestellt wurde)
  • Geolokalisierung aller Grundstücke, auf denen die relevanten Rohstoffe, die das Erzeugnis enthält oder unter dessen Verwendung es hergestellt wurde produziert wurden, sowie den Zeitpunkt der Herstellung
  • Schlüssige und überprüfbare Informationen darüber, dass das Erzeugnis entwaldungsfrei ist
  • Schlüssige und überprüfbare Informationen darüber, dass das Erzeugnis im Einklang mit den Rechtsvorschriften des Herstellungslandes erfolgt ist.

Artikel 10: Risikobewertung

Risikobewertung eines Ursprungsgebietes mit Bezug auf seine Landesteile und -regionen:
  • Präsenz von Wäldern und indigenen Völkern im Erzeugerland
  • Prüfung von Ansprüchen indigener Völker auf die Nutzung des Herstellungsgebietes oder dessen Eigentumsverhältnisse
  • Verbreitung der Entwaldung oder Waldschädigung im Ursprungsgebiet
  • Ausmaß von Korruption, mangelnder Strafverfolgung, oder Verstößen gegen Menschenrechte.

Artikel 11: Maßnahmen zur Risikominimierung

Sofern die Bewertung nach Artikel 10 kein vernachlässigbares Risiko ergeben hat, sind vom Marktteilnehmer vor dem Inverkehrbringen geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu fordern:
  • Anforderung weiterer Informationen, Daten oder Unterlagen
  • Durchführung unabhängiger Erhebungen oder Audits.
Zudem müssen Marktteilnehmer angemessene Strategien, Kontrollen und Verfahren implementieren, um das Risiko der Nichtkonformität der relevanten Erzeugnisse zu mindern. Genannt ist Folgendes:
  • Modellverfahren für das Risikomanagement, Berichterstattung, Aufzeichnungen, interne Kontrolle und Compliance-Management sowie die Benennung eines Compliance-Beauftragten (nicht für KMU)
  • Eine unabhängige Prüfstelle zur Überprüfung der vorausgegangenen Punkte.
Dieser Prozess muss dokumentiert und gemeinsam mit einer Sorgfaltserklärung an die zuständige Behörde übermittelt werden.
Sofern eine außerhalb der Union niedergelassene natürliche oder juristische Person relevante Erzeugnisse in Verkehr bringt, gilt die erste in der Union niedergelassene natürliche oder juristische Person als Marktteilnehmer und muss die definierten Verpflichtungen erfüllen.

Ausnahmen

Betriebe der Holzproduktion können selbstverständlich nicht ohne Abholzung arbeiten, daher greifen in diesem Fall die einschlägigen Vorschriften und Regularien des betroffenen Landes, und der Abbau darf nicht auf Flächen erfolgen, die zu Ende des Jahres 2020 noch bewaldet waren.
Produkte, die nicht in Anhang I gelistet sind, wie zum Beispiel Seife, die einen Anteil an Palmöl enthält, sind nicht betroffen.
Produkte die vollständig aus recycelten Materialien bestehen sind ebenfalls nicht betroffen.

Informationsverfügbarkeit

Die relevanten Informationen sind laut Verordnung innerhalb der Lieferkette weiterzugeben. Die Dokumentationskette reicht dabei bis zum Betrieb, der das Produkt an den Endkunden abgibt. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die nicht Erst-Inverkehrbringer sind, müssen Aufzeichnungen über Lieferanten und Kunden sammeln und diese Informationen für mindestens fünf Jahre aufbewahren. Sie dürfen Rohstoffe und Erzeugnisse nur bei Erhalt der notwendigen Referenznummer der Sorgfaltserklärung auf dem Markt bringen. 
Verstöße gegen die neue EU-Verordnung können mit hohen Bußgeldern, bei Kapitalgesellschaften mit bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes, bestraft werden. Außerdem müssen Produkte, die den Vorgaben der Verordnung nicht entsprechen, gegebenenfalls öffentlich zurückgerufen, gespendet oder verwertet werden.
Um die Unternehmen bei der Umsetzung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten im Handel mit Soja, Ölpalmen, Rindern, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz sowie daraus hergestellten Erzeugnissen zu unterstützen, hat die Kommission einen FAQ-Katalog Helpdesk kontaktieren (europa.eu) online gestellt, der laufend aktualisiert wird.

Artikel 29: Dreistufiges System zur Bewertung von Ländern oder Landesteilen

Artikel 29 definiert dabei ein zu beachtendes dreistufiges System zur Bewertung von Ländern oder Landesteilen, welches eingeführt werden soll.
Am 29. Juni 2023 wird allen Ländern ein normales Risiko zugeordnet. Die Kommission stuft dann die Länder oder Landesteile ein, die gemäß Absatz 1 ein geringes oder ein hohes Risiko aufweisen. Die Liste der Länder oder Landesteile, die ein geringes oder hohes Risiko aufweisen, wird im Wege von Durchführungsrechtsakten veröffentlicht, die spätestens am 30. Dezember 2024 gemäß dem in Artikel 36 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen werden. Diese Liste wird überprüft und gegebenenfalls aktualisiert.

Zuständige Behörde und Durchsetzung

Sofern Verstöße festgestellt werden, ist die zuständige Behörde befugt und verpflichtet sofortige Maßnahmen einzuleiten.
In Deutschland ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)  BLE - Entwaldungsfreie Produkte die hierfür vorgesehene zuständige Behörde. Die angekündigte gesammelte Übersicht der benannten Behörden durch die Kommission ist noch nicht veröffentlicht worden.
IT-Systeme für die Erbringung der erforderlichen Daten und Dokumentationen wurden bereits Anfang 2024 getestet und befinden sich jetzt in der Überarbeitung und dem Ausbau. Für die Durchführung soll eine Verknüpfung zum EU Singlewindow System hergestellt werden.
Weitere Richtlinien der EU-Kommission sollen außerdem folgen und die Durchführung für betroffenen Betriebe erleichtern.

Weiterführende Links