Wie die IHK hilft

Nicht einfach zu durchblicken: Das Planungs- und Baurecht

Den Businessplan geschrieben, die Finanzierung geregelt, das Gewerbe angemeldet, die ersten Kunden begrüßt – und jetzt das: Ärger mit dem Bauordnungsamt. Das passiert leider gar nicht so selten. Nicht alle Gewerbeämter weisen die Unternehmen darauf hin, dass neben der Gewerbeanmeldung unter Umständen auch noch eine Nutzungsänderung beim Bauamt beantragt werden muss. In einigen Fällen bleibt der ungenehmigte Zustand sogar Jahrzehnte lang unentdeckt – und trifft das Unternehmen dann umso überraschender. Wie sich die IHK für die Flächennutzung in der Region engagiert und wie sie Unternehmern mit ihren Betriebsstätten hilft.
Das Bau- und Planungsrecht gibt zum Teil sehr dezidierte Vorgaben darüber, wie ein Grundstück genutzt beziehungsweise wie ein Gebäude gebaut werden darf. Dabei spielen Themen wie Brand-, Umwelt- oder Lärmschutz eine wichtige Rolle. Aber auch komplexere Aspekte wie Denkmalschutz, die kommunale Satzung für Werbeanlagen oder die aktuelle Rechtsprechung zur Verkaufsflächenermittlung können eine Genehmigung beeinflussen.
In der Baugenehmigung werden zahlreiche gesetzliche Anforderungen direkt oder indirekt gebündelt. Neben dem klassischen Bauordnungsrecht kommen in dem Genehmigungsverfahren vor allem die Vorgaben aus dem Planungsrecht zum Tragen. Verbindliche Vorgaben für die Nutzung eines Grundstücks ergeben sich in der Regel aus dem Bebauungsplan. Dieser leitet sich aus dem Flächennutzungsplan ab, den eine Kommune für das gesamte Stadt- beziehungsweise Gemeindegebiet aufstellt.
Der Flächennutzungsplan ist wiederum mit dem Regionalplan abgestimmt, der für die Region Aachen von der Bezirksregierung in Köln erarbeitet wird. Auf der Ebene des Landes Nordrhein-Westfalen gibt es den Landesentwicklungsplan, der in groben Zügen Vorgaben für die Kommunen definiert und die Ziele der Landes- und Regionalentwicklung abbildet. Das Landesplanungs- und Bauplanungsrecht soll sicherstellen, dass die gewünschte regionale Entwicklung auch vor Ort erreicht wird.

Beitrag zum Landesentwicklungs - und Regionalplan

Die IHK Aachen begleitet diesen Prozess auf allen Ebenen. Als sogenannte Trägerin öffentlicher Belange haben wir zum Beispiel gemeinsam mit den anderen Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern in NRW einen Fachbeitrag der Wirtschaft für den Landesentwicklungsplan erarbeitet, in dem wir die notwendigen Ziele und Maßnahmen für eine wirtschaftsfreundliche Entwicklung Nordrhein-Westfalens formuliert haben. In der Folge hätten die Parteien im Landtag viele Aspekte des Fachbeitrags aufgegriffen und im neuen Landesentwicklungsplan verankert. Ähnlich sind wir derzeit im Regierungsbezirk Köln unterwegs. Auch hier haben wir – zusammen mit den Kollegen der IHK Köln und der IHK Bonn/Rhein-Sieg – einen Fachbeitrag in den Prozess eingebracht und beraten sowohl die Mitglieder des Regionalrats im Regierungsbezirk Köln als auch die Vertreter der Kommunen in dem Erarbeitungsverfahren.
Ebenso geben die Kammern bei der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen eine Stellungnahme der Wirtschaft ab. Allen Planverfahren liegt der gesetzliche Auftrag der IHK zugrunde, das Gesamtinteresse der Wirtschaft zu vertreten. Konkret bedeutet das beispielsweise, dass wir kritisch bei geplanten Ansiedlungen von großflächigen Einzelhandelsbetrieben auf der “Grünen Wiese” sind, wenn dadurch die bestehenden Versorgungsfunktionen in einem Zentrum gefährdet werden, die Attraktivität der Innenstadt leidet oder dem Image der Stadt geschadet wird. Bei der Ansiedlung jenes Betriebs innerhalb des besagten Zentrums sei das Gesamtinteresse der Wirtschaft hingegen nicht betroffen. Die Versorgungsfunktionen und das Image der Stadt litten nicht unter einer Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebs im Zentrum. Bestehende Händler können allerdings sehr wohl von der Ansiedlung eines direkten Konkurrenten betroffen sein. Aber das ist dann Wettbewerb – mit den gleichen Spielregeln für alle.

Hilfe bei Baugenehmigungen

Die Beratungsleistungen der IHK Aachen im Bau- und Planungsrecht gehen aber noch weiter. Auch bei konkreten Fragen zur Baugenehmigung ist die Kammer behilflich. Für Laien ist oft nicht verständlich, was beachtet werden muss. Und selbst die Verwaltungsmitarbeiter wenden die Vorgaben den Bau- und Planungsrechts nicht immer korrekt an.
Die Verwaltungen in der Region Aachen sind in der Regel offen für die Probleme der Unternehmen – und gesprächsbereit. Es empfiehlt sich, frühzeitig den Kontakt zu den zuständigen Ämtern suchen, wenn Schwierigkeiten im Genehmigungsverfahren absehbar sind. Und selbst, wenn ein Antrag abgelehnt wurde, ist eine Genehmigung nicht vollkommen ausgeschlossen. Auch in solchen Fällen steht die Kammer unterstützend zur Seite.
Mehr Tempo
Die Planungs- und Genehmigungsverfahren sind in den letzten Jahrzehnten immer umfangreicher und zeitaufwändiger geworden – un der Fachkräftemangel in den Verwaltungen verschärft die Situation weiter. Gerade angesichts des Strukturwandels in der Region Aachen können wir uns dies nicht mehr leisten. Die IHK Aachen setzt sich – gemeinsam mit den IHK-Kollegen der Kamern Köln und Mittlerer Niederrhein – für eine deutliche Beschleunigung ein. Erste Ideen und Forderungen wurden bereits für eine Beschleunigung in der Landesplanung mit dem Impulspapier “Strukturwandel meistern – Planung beschleunigen” erarbeitet und mit den Vertretern des Wirtschaftsministerium diskutiert. Das Thema “Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren” wird auch in den kommenden Jahren ein Schwerpunkt in diesem Aufgabengebiet bleiben.