Kommunalfinanzen
Im Einsatz faire Kommunalabgaben
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Welchen Standort ein Unternehmen wählt, hängt von vielen Faktoren ab. Entscheidend ist unter anderem die Höhe der Steuern, die ein Unternehmen vom Ertrag abführen muss. Dabei steht den einzelnen Kommunen ein besonderes Gestaltungsrecht zu, denn sie legen die Höhe der Gewerbe- und Grundsteuer für ihren Bezirk selbst fest. "Leider kennen die Hebesätze in den vergangenen Jahren nur eine Richtung: Sie gehen nach oben. Deshalb setzen wir uns engagiert dafür ein, dass die Interessen der Unternehmen und des Standorts auf der politischen Agenda bleiben", sagt IHK-Geschäftsführer Christian Laudenberg.
Dazu stelle die Kammer die Hebesätze aller Städte und Gemeinden in ihrem Bezirk zusammen. "Vergleichbarkeit ist ein wichtiger Faktor, der zum Maßhalten verpflichtet", erläutert Laudenberg. Transparenz sei der IHK wichtig. Damit die Unternehmen wissen, was steuertechnisch auf sie zukommt, stellt die Kammer deshalb auf ihren Internetseiten einen Gewerbesteuerrechner bereit, der für sämtliche Gemeinden im Kammerbezirk regelmäßig aktualisiert wird – Vergleichsmöglichkeiten inklusive (siehe: Weitere Informationen).
Reform der Gemeindefinanzierung
Eine Ausgabenkonsolidierung allein werde allerdings nicht ausreichen, wenn sich die notleidenden Kommunen in Nordrhein-Westfalen aus der strukturellen Krise befreien sollen. Deshalb setzt sich die IHK mit allem Nachdruck für eine Reform der Gemeindefinanzierung ein. Wenn Bund oder Land Aufgaben an die Kommunen übertragen, müssten diese auch auskömmlich finanziert werden, heißt es. Zudem sollte die sogenannte Verbundquote überprüft werden, mit der die Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes beteiligt sind. Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, hat die IHK ein Positionspapier entwickelt und dies in persönlichen Gesprächen an Vertreter der Landespolitik übergeben, unter anderem an den nordrhein-westfälischen Finanzminister.
Das Thema der Kommunalfinanzen und der Hebesätze hat in der IHK ganzjährig Saison – mit einem deutlichen Schwerpunkt zum Jahresende, wenn die Kommunen ihre Haushaltspläne für das nächste Jahr verabschieden. Zur Mitte des Jahres tauscht sich auch der Finanz- und Steuerausschuss der IHK zu dem Thema aus.
Mitwirkung gewünscht!
Steuererhöhungen könnten nicht immer vollständig abgewendet, oft aber zumindest gemildert werden. "In der Interessenvertretung haben die Stimmen betroffener Unternehmen besonderes Gewicht, weil sie die Belastungen mit ihren konkreten Erfahrungen über die bloßen Zahlen hinaus nachvollziehbar veranschaulichen", erklärt Laudenberg. Die IHK freue sich deshalb, wenn Unternehmen, deren Standort von Steuererhöhungen bedroht ist, sich melden und über die praktischen Auswirkungen für ihren Betrieb berichten, sagt Laudenberg: "Das Thema wird uns in den nächsten Jahren weiter begleiten. Dabei werden wir uns gemeinsam mit den Unternehmen für die Attraktivität des Standorts einsetzen."