Ansiedlung großflächiger Einzelhandel
Aufgaben der IHK Aachen
Bei der Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel (Verkaufsfläche mehr als 800 Quadratmeter oder Geschossfläche mehr als 1.200 Quadratmeter) wird die IHK als Trägerin öffentlicher Belange von der planenden Kommune um Stellungnahme gebeten.
Ziel der IHK ist es, die Innenstädte durch gezielte Ansiedlungen zu stärken und zu schützen, um somit den Wettbewerb am richtigen Standort zu fördern. Es sollen negative Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich eines großflächigen Einzelhandels vermieden werden. Dies ist dann der Fall, wenn eine Ansiedlung so viel Kaufkraft bindet, dass die verbrauchernahe Versorgung im Einzugsbereich gefährdet würde.
Die IHK prüft nach städtebaulichen und raumordnerischen Gesichtspunkten. Wesentliche Rechtsvorschriften finden sich im Baugesetzbuch (BauGB), in der Baunutzungsverordnung (insb. § 11 Abs. 3 BauNVO), im Entwurf des sachlichen Teilplans "Großflächiger Einzelhandel" zum Landesentwicklungsplan NRW sowie im Einzelhandelserlass Nordrhein-Westfalen.
Wichtige Projektkriterien sind beispielsweise:
- Größe des Projektes, voraussichtlicher Umsatz und Kaufkraft der Einwohner im Einzugsbereich
- Standort (integriert / nicht-integriert) des Projektes
- Planausweisung im Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
- Sortimentszusammensetzung (zentren- / nicht-zentrenrelevant)
- Verkehrliche Situation (ruhender / fließender Verkehr)
Für planungs- und bauordnungsrechtliche Ansiedlungsfragen sowie Beratungen zur voraussichtlichen Verträglichkeit von Einzelhandelsvorhaben stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!