Grundsteuer B

IHK Aachen fordert einheitliche Hebesätze bei der Grundsteuer B

Die IHK Aachen fordert nachdrücklich in einem Brief an die 46 Kommunen im IHK-Bezirk in der Städteregion Aachen, den Kreisen Düren, Euskirchen und Heinsberg, einheitliche Hebesätze bei der Grundsteuer B festzulegen, um Wettbewerbsnachteile für Unternehmen und Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. "Es muss vermieden werden, dass Bürgerinnen und Bürger auf der einen Seite und Unternehmen auf der anderen Seite gegeneinander ausgespielt werden. Mit zweierlei Hebesätzen wird aus der Grundsteuer eine zusätzliche Unternehmenssteuer," kritisiert IHK-Hauptgeschäftsführer Michael F. Bayer.
Als Stimme ihrer rund 84.000 Mitgliedsunternehmen unterstreicht die IHK, dass die Höhe der Steuerbelastung einen wichtigen Faktor im Standortwettbewerb darstellt und für die Ansiedlung von Unternehmen, Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen entscheidend ist. Die IHK Aachen weist zudem auf erhebliche Rechtsunsicherheiten hin, die mit differenzierten Hebesätzen verbunden wären. So würde bei Grundstücken mit gemischter Nutzung – etwa Wohn- und Geschäftshäusern – in den meisten Fällen der höhere Hebesatz gelten, selbst wenn das Grundstück überwiegend Wohnzwecken dient. Dies betreffe vor allem innerstädtische Gebäude, die im Erdgeschoss gewerblich und in den oberen Stockwerken zu Wohnzwecken genutzt werden.
Zusätzlich bleibt offen, ob und wie eine verfassungskonforme Umsetzung dieser Differenzierung möglich ist. "Im schlimmsten Fall drohen den Kommunen Steuerausfälle. Daher sollte auch im Interesse der finanziellen Planungssicherheit auf differenzierte Hebesätze verzichtet werden", appelliert Bayer an die Kommunen.
IHK-Presseinformation vom 14. November 2024