Datenschutz-Grundverordnung
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Europäische Union ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Damit wurde der Datenschutz europaweit neu geregelt.
DSGVO: Ein Überblick über das neue Datenschutzrecht
© alphaspirit - fotolia.com
Die Datenschutz-Grundverordnung (VO (EU) 2016/679), die am 24. Mai 2016 in Kraft getreten ist, gilt seit dem 25. Mai 2018 in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und somit auch in Deutschland. Damit wurden die bisherigen Regelungen zum Datenschutz ersetzt. An einigen Stellen hat die DSGVO sogenannte Öffnungsklauseln, die es den nationalen Gesetzgebern ermöglichen, selbst datenschutzrechtliche Regelungen zu schaffen. Das ist beispielsweise im neuen Bundesdatenschutzgesetz geschehen. Diese Regelungen sind neben der DSGVO anzuwenden.
Ziel der Datenschutz-Grundverordnung war es vor allem, das Datenschutzrecht in der EU weitestgehend zu vereinheitlichen und zu modernisieren sowie die Rechte von betroffenen Personen zu verbessern. Datenschutzprozesse sollten durch das neue Datenschutzrecht minimiert, transparenter und sicherer gemacht werden.
Was ändert sich für Unternehmen?
Die neue Verordnung gilt für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten in der EU verarbeiten. Dabei ist die DSGVO ein Verbotsgesetz mit Erlaubnisvorbehalt. Das bedeutet, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten grundsätzlich verboten ist, wenn sie nicht ausdrücklich durch Gesetz oder aufgrund einer Einwilligung der betroffenen Person erlaubt ist.
Zudem sind Unternehmen dazu angehalten, ihre Datenschutzprozesse grundsätzlich zu analysieren, zu bewerten, zu verbessern, zu kontrollieren und zu dokumentieren. Eine neu geschaffene Rechenschaftspflicht verpflichtet die Betriebe zum Nachweis der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO.
Ausführlich: Die neuen Regelungen
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie als Download-Datei unter "Weitere Informationen". Die Zusammenstellung verschafft einen Überblick über das neue Datenschutzrecht und soll den Einstieg in die Rechtsmaterie erleichtern.
Stand: Mai 2018
Haftung
Diese Kurzinformation soll – als Service Ihrer Kammer – erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl diese Kurzinformation mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden.
Diese Kurzinformation soll – als Service Ihrer Kammer – erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl diese Kurzinformation mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden.