Abgrenzung Industrie/Handwerk
Akustik und Trockenbau
Der Akustik- und Trockenbau ist “keine wesentliche Tätigkeit eines der in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführten Gewerbe“ (siehe Paragraf 1 Absatz 8 des Übergangsgesetzes aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften, eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31.5.2000). Somit handelt es sich beim Akustik- und Trockenbau um einen Fall des Paragraf 1 Absatz 2 Satz 2 Ziffer 3 Handwerksordnung, weil er sich nicht aus dem Handwerk entwickelt hat.
Der Begriff des Trockenbaus ist nicht einheitlich definiert. Allgemein kann festgehalten werden, dass es sich dabei um den raumabschließenden Innenausbau für Wand, Decke und Boden handelt. Ausgenommen hiervon sind Holzkonstruktionen, wie sie üblicherweise von Zimmerern und Tischlern hergestellt werden.
Den Trockenbau zeichnen eine spezielle Arbeitstechnik, industriell vorgefertigte Baustoffe und Bauteile sowie die speziellen Funktionen des Produkts aus.
Der Trockenbau ist die trockene Montage werkmäßiger vorgefertigter Bauteile und Baustoffe. Er stellt ein System dar zur Zusammenführung verschiedener Baustoffe ohne das Hinzufügen von Feuchte. Als industrielles Montagegewerk zeichnet ihn die Systembauweise aus. Er betrifft auch den Bereich der Dämmung und Isolierung gegen Wärme, Kälte, Schall, Feuer und Strahlung.
Bauteile
Verwendet werden folgende Bauteile:
- Werkstoffe für die Unterkonstruktion (Holz, Holzwerkstoffe, Metall)
- Baustoffe für Beplankung und Decklage (Holzwerkstoffplatten, Gipsbauplatten)
- sonstige Platten für Beplankung und Decklage (Mineralfaserplatten, metallische Bekleidungen)
- Dämmstoffe (Faserdämmstoffe, Schaumkunststoffe)
- sonstige Dämmstoffe (Leichtbauplatten, Korkerzeugnisse, Schüttungen)
Zulieferteile
Verwendet werden folgende Zulieferteile:
- Verbindungsmittel (Schrauben, Nägel, Klammern, Nieten)
- Verankerungselemente, Befestigungselemente für Lasten
- Spachtelmassen, Fugenkleber, Ansetzgipse
- Dichtungsstoffe für Anschlüsse und Fugenabdichtungen
- Schutz-, Einlass- und Abdeckprofilleisten
Trockenbaukonstruktionen
Verwendet werden folgende Trockenbaukonstruktionen:
- Ständerkonstruktionen und Vorsatzschalen mit Unterkonstruktionen (zum Beispiel Unterkonstruktionen und Traggerüste für Einbauteile, Wohnungstrennwände, Wandverkleidungen, Brandwände, Leichtbauwände)
- Deckensysteme einschließlich Deckenbekleidungen und Unterdecken (zum Beispiel Klima- und Lüftungsdecken)
- Bodensysteme (zum Beispiel Installationsdoppelböden, Trockenunterböden und Fertigteilfußbodenkonstruktion)
- Sonderbauteile und -elemente
Einsatzbereiche
Es gibt zum Beispiel folgende Einsatzbereiche:
- Gebäudewände und -decken
- Bäder und Feuchträume (zum Beispiel nachträglicher Einbau eines Badezimmers)
- Dachgeschossausbau
- Auskleiden spezieller Gebäude für besondere akustische Anforderungen
Die Berufe der Fliesen-, Platten- und Mosaikleger und -legerinnen sowie derjenigen, die Estrich oder Parkett legen, sind seit dem 14. Februar 2020 wieder meisterpflichtig.
Stand: November 2024
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