International

Warentarifnummer

1. Bedeutung

Warentarifnummern sind das zentrale Ordnungsmerkmal im internationalen Handel. Waren werden nach ihrer technischen Beschaffenheit klassifiziert und erhalten eine entsprechende Warentarifnummer (Zolltarifnummer). Anhand der Warentarifnummer werden die Zollsätze bei der Einfuhr festgelegt, aber auch Ein- und Ausfuhrbeschränkungen und die jeweils erforderlichen Dokumente.
Gerade in elektronischen Zollsystemen mit ihren direkten Verknüpfungen hat eine falsche Warentarifnummer oft umfassende Folgen.

2. Online-Suchmaschinen zur Bestimmung korrekter Warennummern

Die Europäische Kommission und die deutsche Zollverwaltung stellen Datenbanken zur Verfügung, in denen die Höhe der Einfuhrabgaben, insbesondere des Zolls, bei der Einfuhr in ein Drittland (zum Beispiel USA) beziehungsweise in die Europäische Union (zum Beispiel Deutschland) ermittelt werden kann.

Access2Market

Das Außenhandelsportal der EU-Kommission heißt Access2Markets. Das Portal vereint die bewährten Nachschlagewerke Market Access Database und Trade Helpdesk. Zollsätze, Einfuhrbestimmungen, zuständige Behörden, Zolltarifnummern im Drittland und Informationen zu Handelsabkommen lassen sich hier recherchieren.

My Trade Assistant

Zudem gibt der neue “My Trade Assistant“ Auskunft zu innergemeinschaftlichen Lieferungen und etwaigen Verbrauchssteuern in den Mitgliedsstaaten. Informationen zu Handelshemmnissen sind hier ebenfalls vorhanden. ROSA (Rules of Origin Self-Assessment) ist eine interaktive Checkliste, mit deren Hilfe Unternehmen ermitteln können, welche Regeln ihre Waren erfüllen müssen, damit diese den präferenziellen Ursprungs erhalten. Ein Ursprungsrechner ist nicht enthalten.
Abgebildet wurden bis jetzt zum Beispiel Kanada, Japan und Südkorea. Mittelfristig sollen die präferenziellen Ursprungsregeln der EU-Freihandelsabkommen analog der WuP Online-Datenbank des deutschen Zolls hier abgebildet werden.
Sämtliche Außenhandelsdaten der EU können hier auf Produkt- und Länderebene ermittelt werden. Es kann auch auf Basis einzelner Mitgliedsstaaten oder der gesamten EU recherchiert werden.
Unternehmen können bestehende Handelshemmnisse aus der Praxis direkt an die Generaldirektion Handel der EU melden. Eine entsprechende Funktion steht unter dem Trade Assistant bereit.
Ein Erklärvideo der Europäischen Kommission führt Sie durch die neue Online-Anwendung.

Access2Conformity

Wenn Unternehmen Waren in ein Handelspartnerland exportieren, müssen diese Waren von Konformitätsbewertungsstellen im Bestimmungsland zertifiziert werden, um sicherzustellen, dass sie den örtlichen Vorschriften und Regelungen entsprechen. Das neue EU-Außenhandelstool “Access2Conformity“, das in das Access2Markets-Portal integriert ist, hilft EU-Exporteuren dabei festzustellen, wo in der EU sie Produktprüfungen und -zertifizierungen durchführen können, wenn sie in bestimmte Drittländer exportieren. Dies gilt für Australien, Kanada, Japan, Neuseeland, die Vereinigten Staaten und die Schweiz. Bei einer Suche im Portal nach Gütern, die von Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung mit den jeweiligen Ländern abgedeckt sind, erscheint nun ein automatischer Hinweis auf die relevanten Konformitätsbewertungsstellen.
Sämtliche Außenhandelsdaten der EU können hier auf Produkt- und Länderebene ermittelt werden. Es kann auch auf Basis einzelner Mitgliedsstaaten oder der gesamten EU recherchiert werden.
Unternehmen können bestehende Handelshemmnisse aus der Praxis direkt an die Generaldirektion Handel der EU melden. Eine entsprechende Funktion steht unter dem Trade Assistant bereit.
Ein Erklärvideo der Europäischen Kommission führt Sie durch die neue Online-Anwendung.

Taric

Ferner hat die Europäische Kommission den integrierten Zolltarif der Gemeinschaft (TARIC) im Internet zur Verfügung gestellt. Der TARIC zeigt die Einfuhrzölle der EU auf und weist auf bestehende Handelsbeschränkungen wie zum Beispiel Genehmigungspflichten im Textilbereich hin. Nicht enthalten sind allerdings alle ergänzenden deutschen außenwirtschaftsrechtlichen und umsatzsteuerrechtlichen Hinweise, ferner Hinweise auf Quoten und Beschränkungen sowie auf die zahlreichen Anhänge des Tarifs. Rechts können Sie die Datenbank aufrufen.

EZT

Die Zollverwaltung bietet den Elektronischen Zolltarif (EZT) als "EZT-online" im Internet an. Der EZT enthält die Daten des TARIC (Tarif Intégré des Communautés Européennes, Integrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaft), ergänzt durch nationale Daten (zum Beispiel Einfuhrumsatz- und Verbrauchsteuer). So können Waren bis zur elfstelligen Codenummer im Bereich Einfuhr beziehungsweise bis zur achtstelligen Warentarifnummer im Bereich Ausfuhr auf verschiedene Weise eingereiht und ausgewählt werden.
Zur ausgewählten Code- oder Warentarifnummer werden alle relevanten Maßnahmen und Hinweise (zum Beispiel Drittlandszollsatz, Ein- bzw. Ausfuhrgenehmigungspflicht, Ausfuhrerstattungsmaßnahmen) angezeigt, die bei der Warenein- beziehungsweise Warenausfuhr zu beachten sind. Zusätzlich ist im Bereich Einfuhr eine Verbrauchsteuernomenklatur integriert, die es Ihnen ermöglicht, den entsprechenden Verbrauchsteuersatz zu ermitteln.

Destatis

Die Gruppe Außenhandel des Statistischen Bundesamtes stellt seit Januar 2022 die Warenverzeichnis Suchmaschine zur Verfügung. Sie ermöglicht eine schnelle interaktive Recherche von Warennummern. Die Außenhandelsstatistik ist die größte zentral durchgeführte Statistik in Deutschland. Neben der Angabe der Werte, Mengen und des Partnerlands ist die genaue Angabe der gehandelten Ware dabei ein wichtiges Erhebungsmerkmal.

3. Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik

Das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik entspricht der zolltariflichen und statistischen Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaft (Kombinierte Nomenklatur) und dient der Klassifizierung der Waren in der Außenhandelsstatistik. Es enthält rund 10.000 Warentarifnummern. Die Kombinierte Nomenklatur wird aus zollrechtlichen Gründen jährlich überarbeitet.

Jährliche Änderung

Zum 1. Januar jedes Jahres ändern sich die Warentarifnummern. Das Statistische Bundesamt hat im November 2021 das neue Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2022 mit den Warennummern/Zolltarifnummern (achtstellig) für Ausfuhren veröffentlicht. Änderungen zum 1. Januar 2022 sind in einer Gegenüberstellung 2021/2022 kenntlich gemacht.

4. Aufbau der Warentarifnummer

Für die Warentarifnummer gibt es, je nach Anwendung, unterschiedliche Begriffe. Je nach Vorgang sind entweder die elfstellige Codenummer oder die achtstellige Warentarifnummer (Kombinierte Nomenklatur) anzugeben.
  • Einfuhr in die EU: elfstellige Codenummer
  • Ausfuhr aus der EU: achtstellige Warentarifnummer (Kombinierte Nomenklatur)
  • Intrastat: achtstellige Warentarifnummer (Kombinierte Nomenklatur
Übersicht über die förmliche Gliederung der elfstelligen Codenummer

Beispiel anhand eines gebundenen Kinderbuchs

Codenummer
Förmliche Gliederung
49
Kapitel - Harmonisiertes System
4901
Position - Harmonisiertes System
4901 99
Unterposition - Harmonisiertes System
4901 9900
Unterposition - Kombinierte Nomenklatur
4901 9900 00
Unterposition - TARIC/gemeinschaftliche Besonderheiten
4901 9900 00 9
Codenummer - Elektronischer Zolltarif/nationale Besonderheiten

5. (Verbindliche) Auskünfte zur richtigen Warentarifnummer

Trotz dieser Hilfsmittel gibt es häufig unterschiedliche Auffassungen, welche Warentarifnummer anzuwenden ist. Es ist auch denkbar, dass dieselbe Ware bei unterschiedlichen Zollstellen unterschiedlich eingereiht wird. Für ein Unternehmen ist dies problematisch, da Änderungen weitreichende Konsequenzen, beispielsweise im Zollsatz oder bei den erforderlichen Dokumenten haben. Es gibt folgende Klärungsmöglichkeiten:
  • unterschiedliche Auffassungen innerhalb eines Hauptzollamtsbezirks: Klärung durch das zuständige Hauptzollamt. Dies geschieht in der Regel pragmatisch "hinter den Kulissen"
  • unterschiedliche Auffassungen innerhalb Deutschlands: Klärung durch das IWM Dresden. Eine solche Auskunft ist zwar nicht rechtsverbindlich, sollte aber in der Regel für eine einheitliche Handhabung ausreichen.
  • unterschiedliche Auffassungen innerhalb der EU bzw. Wunsch nach verbindlicher Auskunft: hierzu gibt es das Instrument der verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA). Diese wird vom Hauptzollamt Hannover erteilt, sie ist grundsätzlich drei Jahre gültig und bindet die Verwaltung EU-weit. Seit 1. Mai 2016 ist auch der Antragsteller an die vZTA gebunden. EU-Datenbank vZTA (verbindliche Zollauskünfte)
Hauptzollamt Hannover
Waterloostraße 5
30169 Hannover
Telefon: 0511 101-2480
Fax: 0511 101-2899
E-Mail: poststelle.vzta-hza-hannover@zoll.bund.de

6. Basis der Warentarifnummer: das harmonisierte System

Das Harmonisierte System (HS) zur Bezeichnung und Codierung von Waren des internationalen Handels ist eine sechsstellige, weltweit gültige Nomenklatur. Diese stellt die Basis für die achtstellige Warentarifnummer der EU dar. Änderungen der Warentarifnummer/des Harmonisierten Systems betreffen alle Bereiche der Wareneinfuhr und der Warenausfuhr, wie zum Beispiel
  • die Anmeldung der zutreffenden Codenummer
  • die Ermittlung des anzuwendenden Abgabensatzes
  • die Einkaufs- und/oder Verkaufspreiskalkulation
  • die Wahrnehmung der Pflichten eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten
  • die Ausstellung oder Anerkennung von Präferenznachweisen oder
  • die Außenhandelsstatistik und die Intrastat.
Derzeit sind 151 Staaten Vertragsparteien des Harmonisierten Systems. Insgesamt wird das System von 207 Staaten beziehungsweise Wirtschaftsunionen angewendet.
Stand: Juli 2023