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Finanzierung und Risikoabsicherung bei Exporten und Investitionen

Nicht nur für die „Großen“, sondern insbesondere auch für kleine und mittelständische Unternehmen bergen Exportgeschäfte und Auslandsinvestitionen viele Risiken. Diese sind im Vorfeld meist nur schwer einzuschätzen und dennoch können sie fatale Folgen für das gesamte Unternehmen haben.
Exportkreditgarantien

Exportkreditgarantien sind seit jeher ein etabliertes Außenwirtschaftsförderinstrument der Bundesrepublik Deutschland und kommen insbesondere für Exporte in Schwellen- und Entwicklungsländer zum Einsatz.
Mit den so genannten „Hermesdeckungen“ können sich Unternehmen gegen wirtschaftliche und politische Risiken bzw. Zahlungsausfälle absichern. Diese Risiken können sein:
  • Nichtzahlung
  • Insolvenz
  • Konvertierungs- Transferfall
  • Kriegerische Ereignisse
  • Behördliche Maßnahmen
Häufig sind Hermesdeckungen die Basis für Exportfinanzierungen.
Die Exportkreditgarantien des Bundes werden im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland von der Euler Hermes Aktiengesellschaft als Mandatar des Bundes bearbeitet.

Investitionsgarantien

Durch Investitionsgarantien unterstützt die Bundesrepublik Deutschland seit Jahrzehnten deutsche Unternehmen bei Direktinvestitionen im Ausland, um diese bei Investitionen in Entwicklungs- und Schwellenländern gegen politische Risiken abzusichern. Folgende Investitionen können hierbei gedeckt werden:
  • Beteiligungen
  • Kapitalausstattungen von Niederlassungen oder Betriebsstätten (Dotationskapital)
  • beteiligungsähnliche Darlehen eines Gesellschafters oder einer Bank
  • andere vermögenswerte Rechte (zum Beispiel aus Service Contracts im Rohstoffbereich)
Im Jahr 2023 sind zahlreiche Deckungsverbesserungen für klimafreundliche Projekte und für Vorhaben in 35 von der Bundesregierung ausgewählten Ländern beschlossen worden. Ukraine-Investitionen werden grundsätzlich weiterhin – einschließlich des Kriegsrisikos – abgesichert.
Die Bearbeitung von Investitionsgarantien obliegt im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) als Mandatar des Bundes.