Umwelt
Hochwasser-Risikomanagement
© ©Riko Best - stock.adobe.com
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Hochwasser kann für Betriebe mit erheblichen Risiken verbunden sein. Nicht nur an großen Flüssen wie Rhein und Donau, sondern auch an kleineren Flüssen steigen die Pegel mitunter bedrohlich an. Hier sind immer häufiger punktuelle Starkniederschläge die Hauptursache.
Unternehmen, deren Betriebe an Gewässern wie Rur, Inde, Wurm, Vichtbach, Erft und Olef liegen, können sich durchaus in hochwassergefährdeten Bereichen befinden.
Hintergrund
Die Europäische Union hat zur besseren Risikovorsorge im Jahr 2007 die EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) verabschiedet. Ziel ist es, die Hochwassergefahren EU-weit mittels systematischer Erhebung und Bewertung sowie durch Einführung eines Risiko-Managements zu verringern. Bei der Umsetzung der Richtlinie gilt ein dreistufiges Planungssystem.
- Bis Ende 2011 wurden die Flussgebiete benannt, für die ein potenziell signifikantes Hochwasserrisiko besteht. Als Risiko wird hierbei die Verbindung von Hochwasserwahrscheinlichkeit und möglichen Schäden für die vier Schutzgüter Mensch, Umwelt, Kultur und Wirtschaft verstanden.
- Bis Ende 2013 wurden für diese Gebiete Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten erstellt. Hochwassergefahrenkarten informieren über mögliche Ausdehnung und Pegelstände einer Überflutung. Hochwasserrisikokarten zeigen, wo menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und bestimmte menschliche Tätigkeiten betroffen wären. Diese Dokumente helfen bei der Beurteilung der Hochwassergefährdung des konkreten Standortes.
- Bis Ende 2015 wurden Hochwasserrisikomanagementpläne erstellt und veröffentlicht. Darin finden sich konkrete Ziele und Maßnahmen. Ziel ist die Minimierung möglicher Schäden durch Vermeidung, Schutz und Vorsorge. Sie werden alle sechs Jahre überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Die Maßnahmenplanung bedeutet für die Akteure insbesondere für Kommunen, Behörden, Unternehmen und Bürger eine Selbstverpflichtung.
Konsequenzen für betroffene Unternehmen
Nach Auskunft des Landesumweltministeriums sind aus den Karten und Plänen zunächst keine zusätzlichen Verpflichtungen für Unternehmen abzuleiten. Aber: In den Gefahren- und Risikokarten sind die von einem Jahrhunderthochwasser bedrohten Flächen ausgewiesen. Innerhalb dieser Hochwasserrisikogebiete hat die Landesregierung bis Ende 2013 rechtsverbindliche Überschwemmungsgebiete festgesetzt. Das sind Gebiete, die bei einem hundertjährigen Hochwasser überflutet werden. Für diese Gebiete gibt es gesetzliche Bestimmungen, die direkte Auswirkungen auf dort ansässige Unternehmen haben. Das bedeutet für diese Flächen unter anderem:
- keine neuen Baugebiete
- keine baulichen Erweiterungen
- keine Lagerung im Außenbereich
- keine Erdbewegungen
Betriebe sollten sich darüber informieren.
Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten
Im IHK-Bezirk Aachen sind die Flussgebiete Maas-Süd und Erft maßgeblich. Die Hochwassergefahren- beziehungsweise risikogebiete von Erft, Inde, Rur, Vichtbach und Wurm und ihrer Nebengewässer sind in den jeweiligen Flussgebieten aufrufbar.