Chemikalienrecht

Neue SVHC-Stoffe in REACH-Kandidatenliste


Die ECHA hat laut Mitteilung vom 19. Januar 2021 zwei weitere SVHC-Stoffe der Kandidatenliste hinzugefügt.
Bei den neuen Stoffen auf der Kandidatenliste handelt es sich um Bis(2-(2-methoxyethoxy)ethyl)ether (Verwendung etwa in Lösemitteln) sowie Dioctyltin dilaurate, stannane, dioctyl-, bis(coco acyloxy) derivs., and any other stannane, dioctyl-, bis(fatty acyloxy) derivs. wherein C12 is the predominant carbon number of the fatty acyloxy moiety (englischer Wortlaut in der Mitteilung der ECHA; Verwendung etwa als Zusatz bei der Herstellung von Kunststoffen oder Gummireifen).
Die REACH-Kandidatenliste führt hinsichtlich menschlicher Gesundheit oder Umwelt besonders besorgniserregende Stoffe auf. Die Aufnahme eines Stoffes führt zu rechtlichen Verpflichtungen für betroffene Unternehmen. Für Erzeugnisse mit mehr als 0,1 Gewichtsprozent dieser SVHC-Stoffe gelten etwa die Informationspflichten nach Artikel 33 der REACH-Verordnung.