Innovation und Umwelt
Förderrichtlinie "Energieeffizienz in der Wirtschaft"
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Das Programm mit dem Titel "Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit" ist am 1. Januar 2019 gestartet. Das Investitionsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ersetzt und bündelt die vorherigen Programme zur Förderung hocheffizienter Querschnittstechnologien, zur Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung, zur Förderung klimaschonender Produktionsprozesse sowie zur Förderung von Energiemanagementsystemen.
Das BMWK hofft, durch die Bündelung bewährter Fördermaßnahmen die Antragstellung zu erleichtern. Unternehmen können zum Beispiel mit nur einem Konzept die Förderung mehrerer Maßnahmen beantragen.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Freiberufler und kommunale Betriebe, die in neue, energieeffiziente Technologien investieren.
Was ist förderfähig?
Das Förderprogramm ist in vier Module aufgeteilt. Hier die Kernpunkte der vier Förder-Module im Überblick:
Modul 1:
Querschnittstechnologien: investive Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien (z.B. Pumpen, Motoren, Ventilatoren, usw.) mit einer Förderquote von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Modul 2:
Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien (Solarkollektoranlagen, Biomasse-Anlagen, Wärmepumpen) mit einer Förderquote von bis zu 55 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Modul 3:
Erwerb und Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Sensorik sowie Erwerb und Installation von Energiemanagement-Software und Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der Software, mit einer Förderquote von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Modul 4:
Technologieoffene Förderung von Maßnahmen zur energiebezogenen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz und damit zur Senkung des Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen mit einer Förderquote von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Wie erfolgt die Förderung?
Die Förderung kann wahlweise als Investitionszuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder als zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss (Teilschulderlass) über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Eine Antragstellung ist bei der KfW (über die Hausbanken) und dem BAFA (über das Online-Portal) ab sofort möglich.
Förderkonditionen
Die Höhe der Förderung beträgt 30 Prozent, bei Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien 45 Prozent der förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von zehn Prozent auf die förderfähigen Kosten.
Die Förderung ist bei Querschnittstechnologien auf 200.000 Euro pro Vorhaben, in den anderen Modulen auf maximal zehn Millionen Euro pro Vorhaben begrenzt.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, in der Regel bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben.
Weitere Informationen und die Links zum Investitionsprogramm "Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit" finden Sie unter "Weitere Informationen".
Quelle: BAFA/KfW