Förderprogramm

"Fit für die Zukunft" – Beratungsprogramm

Das neue Förderprogramm “Fit für die Zukunft - Beratung für Unternehmen und ihre Beschäftigten in Veränderungsprozessen” in der Fördergebietskulisse Rheinisches Revier und nördliches Ruhrgebiet ermöglicht eine anteilige Förderung von Beratungsleistungen von bis zu 9.693 Euro pro Unternehmen.
Das Beratungsprogramm richtet sich an Existenzgründerinnen und Existenzgründer ab Gründungsdatum sowie an Unternehmen und auch gemeinnützige Organisationen und zielt auf strategische Beratungen von maximal 15 Beratungstagen in nahezu allen Arbeitsbereichen ab.
Die Landesregierung NRW schafft damit ein Angebot mit sehr ähnlichen Spielregeln, aber mit erheblich verbesserten Förderhöhen im Vergleich zu den Beratungsprogrammen “Potentialberatung” und “Transformationsberatung” (die beide zum 31.12.2023 eingestellt wurden und deren zuvor ausgestellte Beratungsschecks noch abgerechnet werden können) – allerdings gilt FFZ nicht für ganz NRW, sondern ist auf die oben genannten JTF-Gebietskulisse beschränkt. In unserem IHK-Bezirk sind dies alle Kreise mit Ausnahme des Kreises Euskirchen.

Welche Themen werden gefördert?

Gefördert werden Beratungen zu mindestens einem der folgenden Themenfelder:
  • Digitalisierung (Gestaltung von Arbeit und Technik, IT-Sicherheit, Strategien)
  • Personalentwicklung (Stärkung der Aus- und Weiterbildungsfähigkeit, Gesunderhaltung der Beschäftigten, demographiesensible Personalentwicklung, Mitarbeiterbindung)
  • Green Economy (zum Beispiel ökologische Modernisierung, Ressourceneffizienz, Emissionsreduktion, ökologische Produktgestaltung und Umstellung von Wertschöpfungsketten)
  • Arbeitsorganisation (zum Beispiel Gestaltung und Steuerung betrieblicher Strukturen und Prozesse, Arbeitszeitmodelle, interne / externe Einführung innovativer Verfahren zur Ausrichtung auf neue Märkte, Produkte, Dienstleistungen oder Kunden).
Ausdrücklich nicht förderfähig sind operative Tätigkeiten, wie zum Beispiel Weiterbildung, Coaching, Layout, Erstellung von Dokumentationen, Implementieren einer Software, sowie Rechts-, Steuer- und Liquiditätsberatung.

Was und in welcher Höhe wird gefördert?

Gefördert wird die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen.
  • Gefördert werden bis zu 15 Beratungstage (innerhalb von 36 Monaten).
  • Die Inanspruchnahme von Tagewerken kann auch aufgeteilt werden.
  • Bis zu 60 Prozent der Beratungsleistungen werden bezuschusst (max. 60% von max. 1.077 Euro je Beratungstag).
  • Die Beratung muss beteiligungs- und prozessorientiert durchgeführt werden.
    • Es besteht die Möglichkeit, die obligatorischen Vor-Ort-Beratungen auch in Form einer onlinebasierten Videoberatung anzubieten.
  • Unternehmen können ihren Berater oder ihre Beraterin frei wählen.

Welche Unternehmen können “Fit für die Zukunft” nutzen?

Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen, können das Förderprogramm nutzen:
  • natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften
  • mit Sitz oder Arbeitsstätte in der JTF-Gebietskulisse des Rheinischen Reviers und/oder des Nördlichen Ruhrgebiets
    • PLZ-Übersicht (siehe auch Anlage rechts)
    • Die IHK Aachen ist zuständig für die Städteregion Aachen, Kreis Düren, Kreis Heinsberg - (Kreis Euskirchen liegt nicht im JTF-Gebiet)
  • ohne Altersbeschränkung, also auch Neugründungen
  • mit mindestens einem Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalent), also keine 1-Personen-Unternehmen
  • Ein Unternehmen darf in den letzten drei Jahre keine geförderte FFZ-Beratung in Anspruch genommen haben.
  • Ein Unternehmen oder eine Unternehmensgruppe darf in den letzten drei Jahren nicht mehr als 300.000 Euro de-minimis-pflichtige Beihilfen erhalten haben.

Welche Rolle spielt die IHK Aachen?

Die IHK Aachen ist eine der sogenannten Beratungsstellen. Das bedeutet, dass wir vor Beauftragung eines Beraters durch ein Unternehmen das Beraterangebot auf formale und inhaltliche Förderfähigkeit prüfen und dazu beraten. Auf der Grundlage eines oder mehrerer Gespräche mit der IHK, Unternehmer und Berater registrieren wir im Falle der Förderfähigkeit den Antrag in einem Onlineformular.
Den eigentlichen Antrag stellt das Unternehmen erst, nachdem die Beratung ganz oder teilweise durchgeführt und bezahlt wurde. Das Unternehmen geht also in Vorleistung. Die Rolle der Beratungsstellen ist es, das damit verbundene Restrisiko für den Unternehmer zu minimieren.
Stand: 12.07.2024