Verkehrsprüfung: Kraftomnibus

Kraftomnibus: Häufige Fragen (FAQ)

Wie erhalte ich die Genehmigung?

Dafür muss ein Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung gestellt werden. Es wird dabei vor allem geprüft, ob folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
  1. Persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers (und evtl. eines Geschäftsführers/Verkehrsleiters)
  2. Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens
  3. Fachliche Eignung des Unternehmers (oder evtl. des Geschäftsführers/Verkehrsleiters)

Wo finde ich Informationen zur Antragstellung?

Für die Unternehmen mit Wohnsitz in der Städteregion Aachen, den Kreisen Düren, Heinsberg und Euskirchen ist die Bezirksregierung Köln zuständig. Wichtige Informationen und die Antragsformulare zur Erteilung der Genehmigung sowie das Merkblatt “Was ist bei der Antragstellung zu beachten?” finden Sie hier auf der Homepage der Bezirksregierung.

Kann nur der Betriebsinhaber die fachliche Eignung mit einbringen?

Nein, der Inhaber benötigt selbst keine fachliche Eignung, wenn er einen sogenannten Verkehrsleiter benannt hat, der eine Fachkundebescheinigung besitzt. Der Verkehrsleiter muss dann vertraglich geregelte leitende Tätigkeiten im Unternehmen ausführen.

Was ist der Unterschied zwischen einem internen und externen Verkehrsleiter?

Der interne Verkehrsleiter kann der Unternehmer selbst oder ein Angestellter des Unternehmens sein. Er muss in einer echten Beziehung zum Unternehmen stehen.
Der externe Verkehrsleiter kann ein Dritter sein, der nur für die Verkehrsgeschäfte verantwortlich ist. Die Tätigkeit ist auf vier Unternehmen und höchstens 50 Fahrzeuge begrenzt.

Welche IHK ist bei der Fachkundeprüfung für mich zuständig?

Örtlich zuständig ist diejenige IHK, in deren Bezirk der Prüfungsteilnehmer seinen Wohnsitz hat. Falls ein aktueller Arbeitsvertrag aus dem Kammerbezirk vorgelegt wird, kann geprüft werden, ob eine Teilnahme auch bei der IHK Aachen möglich ist.

Was kostet die Teilnahme an der Prüfung?

Ein Gebührenbescheid in Höhe von 265 Euro wird rechtzeitig vor dem Prüfungstermin gemeinsam mit der Einladung versendet.

Wie und wo kann ich mich anmelden?

Sie können sich auf unserer Homepage über das Online-Anmeldeportal anmelden. Dort finden Sie auch die aktuellen Prüfungstermine.

Wie ist eine Fachkundeprüfung aufgebaut?

Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen á zwei Stunden mit Multiple-Choice-Aufgaben und offenen Fragen mit direkter Antwort. Im zweiten Teil gibt es zusätzliche Kalkulationsaufgaben. Je nach erreichter Punktzahl folgt eine Woche später eine mündliche Prüfung von 30 Minuten.

Welche Themen werden in der Prüfung abgefragt?

Der IHK-Orientierungsrahmen enthält die möglichen Prüfungsinhalte:
  • rechtliche Sachgebiete
  • kaufmännische und finanzielle Unternehmensführung
  • technische Normen
  • Straßenverkehrssicherheit (Unfallverhütungsmaßnahmen, Arbeitsschutz und Wartung der Fahrzeuge)
  • grenzüberschreitender Straßenpersonenverkehr

Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?

Sie können sich selbst mit Literatur vorbereiten oder an einem Vorbereitungskurs teilnehmen. Der Kurs ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. Eine Übersicht der Veranstalter und der Verlage mit Fach- und Übungsbüchern finden Sie hier.

Wann habe ich die Prüfung bestanden?

In beiden schriftlichen Teilen müssen jeweils mindestens 50 Prozent der Gesamtpunktzahl erreicht werden, um die schriftliche Prüfung zu bestehen. Haben Sie in beiden Teilen zusammen:
  • mindestens 180 Punkte erreicht, haben Sie direkt bestanden,
  • zwischen 112,5 und 180 Punkte erreicht, werden Sie zur mündlichen Prüfung eingeladen.
Wichtig: Auch bei der mündlichen Prüfung müssen zum Bestehen 50 Prozent der Gesamtpunktzahl erreicht werden.

Wie erfahre ich von meinem Prüfungsergebnis?

Das Prüfungsergebnis wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Sie erfahren rechtzeitig, ob eine Teilnahme an der mündlichen Prüfung erforderlich ist. Telefonische Auskünfte darf die IHK Aachen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht geben.

Wann und wie oft kann ich die Prüfung wiederholen?

Es gibt keine Begrenzung. Eine neue Anmeldung ist jedoch erst möglich, sobald Sie das Prüfungsergebnis schritlich erhalten haben.

Welche Möglichkeiten gibt es noch zur Anerkennung der fachlichen Eignung?

Im Regelfall wird die fachliche Eignung durch eine Prüfung bei der zuständigen IHK erbracht. Es gibt zwei Ausnahmen, die vom Gesetzgeber sehr eng gefasst wurden und gelten daher als “Auslaufmodel” nur noch für Einzelfälle:
  1. Anerkannte gleichwertige Ausbildungsberufe und Studiengänge:
    Diese müssen vor dem 4. Dezember 2011 begonnen bzw. erfolgreich abgeschlossen worden sein.
  2. Anerkennung der leitenden Tätigkeit:
    Hierbei muss eine zehnjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen mit Straßenpersonenverkehr in dem Zeitraum vom 4. Dezember 1999 bis 3. Dezember 2009 nachgewiesen werden.

Was sind die ersten Schritte? Welches Vorgehen ist zu empfehlen?

Es ist ratsam, sich zunächst auch bei dem zuständigen Straßenverkehrsamt über die Anforderungen bei der Antragsstellung der Erlaubnis bzw. Lizenz telefonisch oder über deren Internetseiten (siehe oben) zu informieren.
Dennoch sollten Sie sich zu Beginn Gedanken darüber machen, wie Sie die Fachkunde in Ihrem Unternehmen nachweisen: Falls Sie selbst die Fachkundeprüfung ablegen möchten, sollten Sie sich rechtzeitig bei der IHK dazu anmelden und sich bei den Verlagen oder auch Schulungsveranstaltern über die Vorbereitungskurse (Termine, Kosten etc.) informieren.
Anschließend können Sie den Antrag beim Straßenverkehrsamt stellen und die angeforderten Bescheinigungen bei den jeweiligen Behörden einholen.