Verkehrsprüfungen

Anerkennung und Überwachung von Schulungen für Gefahrgutfahrer/innen

Der Gesetzgeber hat ein einheitliches System für die "besondere Ausbildung der Fahrzeugführer" von gefährlichen Gütern geschaffen. Wichtigstes Ziel der Schulung ist dabei, den Fahrzeugführern grundlegende Kenntnisse zu vermitteln, die mit der Beförderung gefährlicher Güter verbunden sind.
Den Industrie- und Handelskammern wurde dabei nicht nur die Durchführung der Prüfungen übertragen, sondern auch die Anerkennung und Überwachung der Lehrgangsveranstalter.
Die Anerkennung erfolgt nach einer bundeseinheitlich verabschiedeten Satzung. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Umsetzung der als Verwaltungsvorschrift erlassenen Kurspläne, auf praxisgerechtes Lehrmaterial, die Beschaffenheit der Lehrgangsräumlichkeiten sowie geeignete Übungsplätze und insbesondere auf die Qualifikation der Lehrkräfte gelegt.
Die Satzung und die aktuellen Kurspläne für den Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Aufbaukurs Klasse 1 und 7 und den Auffrischungskurs sind zur ersten Orientierung über den Link auf der Homepage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) abrufbar.
Sie sind an einer Anerkennung interessiert? Bitte setzen Sie sich zwecks Klärung der Vorgehensweise telefonisch mit einem der Ansprechpartner in Verbindung.