Unterrichtung nach § 33c GewO

Unterrichtung nach § 33c GewO (Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit)

Aufsteller von Spielgeräten benötigen gemäß § 33 c Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Neben der erforderlichen Zuverlässigkeit sind dafür seit dem 1. September 2013 auch der Nachweis einer IHK-Unterrichtung und der Nachweis eines Sozialkonzepts einer öffentlich anerkannten Institution erforderlich.

Unterrichtungsnachweis der IHK

Für die Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit sowie das mit der Aufstellung betraute Personal des Aufstellers wird durch den neuen § 33 c GewO ein IHK-Unterrichtungsnachweis eingeführt, mit dem gewährleistet werden soll, das Gewerbetreibende und Mitarbeiter, die die Geräte aufstellen, über die erforderliche Sachkunde verfügen.
Die IHK Köln bietet das Unterrichtungsverfahren für Mitglieder der IHK Köln sowie die IHKs Aachen, Bonn/Rhein Sieg, Siegen und Wuppertal-Solingen-Remscheid an.

Dauer

Die Unterrichtung umfasst sechs Unterrichtsstunden zu je 55 Minuten. Es werden folgende Schwerpunkte vermittelt:
Gewerbeordnung und Spielverordnung (drei Unterrichtseinheiten).
  • Grundvoraussetzungen der gewerblichen Tätigkeit
  • Voraussetzungen für das gewerbliche Geldspiel
  • Pflichten nach Spielverordnung
  • Sanktionen
Spielhallenrecht der Länder (zwei Unterrichtseinheiten)
  • Anforderungen aus dem Glücksspielstaatsvertrag
  • Landesspezifische Spielhallenregelungen (vergleichende Darstellung)
  • Besondere Pflichten des eigenen Bundeslandes beim Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens
  • Bauordnungsrechtliche Vorschriften und kommunalrechtliche Vorgaben sowie Gaststättenrecht
  • Jugendschutzrecht (eine Unterrichtseinheit)
  • Vorschriften des Jugendschutzgesetzes, insbesondere Jugendschutz in der Öffentlichkeit

Kosten

Die Gebühr für eine Unterrichtung derzeit beträgt 156 Euro. Für einen Sachkundenachweis fällt eine Gebühr von 300 Euro an.

Veranstaltungsort

Die Unterrichtung findet im Bildungszentrum der IHK Köln (Eupener Str. 157, 50933 Köln) statt.

Anmeldung

Eine Terminübersicht sowie die Möglichkeit zur Anmeldung ist auf der Homepage der IHK Köln gegeben.

Stand: September 2023
Hinweis
Dieses Merkblatt soll nur erste Hinweise geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.