Höhere Berufsbildung
Zusatzqualifikation Fremdsprache für kaufmännische Auszubildende – Englisch
Weiterbildung während der Ausbildung
Weiterbildung kann schon während der Ausbildung beginnen! Die IHK Aachen bietet Auszubildenden in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf die Möglichkeit, neben dem zu erlernenden Beruf eine Zusatzqualifikation in der Fremdsprache Englisch zu erwerben.
Für Unternehmen sind Zusatzqualifikationen hervorragend geeignet, um ihre Ausbildung für leistungsbereite Bewerber noch attraktiver zu machen. Umgekehrt verbessern die Auszubildenden dadurch ihre Arbeitsmarkt- und Karrierechancen, stellen ihre Leistungsbereitschaft unter Beweis und spezialisieren sich bereits während der Ausbildung. Zusatzqualifikationen sind ein echter Pluspunkt im Lebenslauf.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung werden Personen zugelassen, die
- ein bestehendes Berufsausbildungsverhältnis gemäß Berufsbildungsgesetz in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf
sowie - eine Vorbereitung auf diese Prüfung gemäß jeweils gültigem Rahmenstoffplan nachweisen.
Es können auch Personen bis zu einem halben Jahr nach Ende des Ausbildungsverhältnisses gemäß Absatz 1 zugelassen werden, die
- die Vorbereitung auf diese Prüfung bereits während des Ausbildungsverhältnisses begonnen und nicht später als ein halbes Jahr nach Ende des Ausbildungsverhältnisses beendet
und - sich bereits während der Ausbildung zu dieser Prüfung angemeldet haben.
Prüfungstermine
Die IHK Aachen führt die Prüfung ab dem Jahr 2019 zu bundeseinheitlichen Terminen durch.
Die von der IHK Aachen angebotenen Prüfungstermine sind nachstehend aufgeführt:
Die von der IHK Aachen angebotenen Prüfungstermine sind nachstehend aufgeführt:
Schriftliche Prüfung | Anmeldeschluss* | Mündliche Prüfungen (ohne Gewähr) |
---|---|---|
25. April 2025 (Osterferien) | 30. Januar 2025 | 16. bis 20. Juni 2025 |
7. November 2025 | 1. Juli 2025 | in Abstimmung |
10. Februar 2026 | in Abstimmung | in Abstimmung |
24. April 2026 | in Abstimmung | in Abstimmung |
6. November 2026 | in Abstimmung | in Abstimmung |
* Der Anmeldeschluss gilt, sofern die maximale Teilnehmerzahl vorher noch nicht erreicht ist.
Anmeldung
Das Online-Anmeldeformular finden Sie unter "Weitere Informationen – Anmeldeformular" auf dieser Seite.
* Der Anmeldeschluss gilt, sofern die maximale Teilnehmerzahl vorher noch nicht erreicht ist.
Prüfungsfächer und Bearbeitungszeiten
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.
Die schriftliche Prüfung umfasst folgende Leistungen:
- Einen Geschäftsbrief nach Stichwortangaben in Deutsch formgerecht in der Fremdsprache formulieren.
Bearbeitungszeit: 45 Minuten - Eine kurz gefasste schriftliche Mitteilung nach Stichwortangaben in Deutsch per Telekommunikation als Reaktion auf eine schriftliche fremdsprachige Vorgabe in der Fremdsprache formulieren.
Bearbeitungszeit: 30 Minuten - Einen Vermerk in Deutsch über ein in der Fremdsprache geführtes Gespräch mit Hilfe einer schriftlichen Vorlage formulieren.
Bearbeitungszeit ohne Aufgabendarbietung: 20 Minuten - Einen Vermerk in Deutsch über einen in der Fremdsprache abgefassten Geschäftsbrief formulieren.
Bearbeitungszeit: 30 Minuten - Nachweis der Fremdsprachenbeherrschung durch einen Sprachergänzungstest.
Bearbeitungszeit: 25 Minuten
Keine Hilfsmittel erlaubt
Die Gesamtdauer der schriftlichen Prüfung soll 150 Minuten nicht überschreiten.
Die Prüfungsteilnehmer dürfen in den Teilen 1 - 4 ein allgemeines zweisprachiges Wörterbuch benutzen.
Die mündliche Prüfung umfasst folgende Leistungen:
- Ein Telefongespräch allgemein geschäftlicher Natur in der Fremdsprache führen.
- Ein Gespräch in der Fremdsprache führen.
Die Prüfungsteilnehmer sollen darin nachweisen, dass sie
- sich über Themen ihres Ausbildungsbereichs unterhalten können und
- häufig auftretende Alltagssituationen (zum Beispiel Vorstellung, Begrüßung) sprachlich angemessen bewältigen können.
Die mündliche Prüfung soll die Dauer von 20 Minuten nicht überschreiten.
Bestehensregelung
- Die Zulassung zur mündlichen Prüfung ist zu versagen, wenn im schriftlichen Teil eine Prüfungsleistung mit "ungenügend" oder mehr als eine Prüfungsleistung mit "mangelhaft" bewertet wurde.
- Die Prüfung ist bestanden, wenn der schriftliche Teil im Durchschnitt und alle mündlichen Prüfungsleistungen mindestens mit "ausreichend" bewertet wurden. Dabei darf im schriftlichen Teil nicht mehr als eine "mangelhafte" Leistung vorliegen.
Prüfungsgebühr
Gesamtgebühr: 187,00 Euro
Gesamtwiederholung: 149,60 Euro
Teilwiederholung: 93,50 Euro
Gesamtwiederholung: 149,60 Euro
Teilwiederholung: 93,50 Euro
Bei Rücktritt von der Prüfung ermäßigt sich die Gebühr auf 40 Prozent der ursprünglichen Gebühr.
Der Anspruch auf Entrichtung der Prüfungsgebühr entsteht mit Eingang der Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer Aachen.
Prüfungsvorbereitung
Bei einem Ausgangssprachniveau der Fachoberschulreife werden für die gezielte Vorbereitung 120 bis 150 Unterrichtseinheiten durch Berufskollegs, Hausunterricht im Ausbildungsbetrieb oder privaten Sprachschulen empfohlen.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsvorschriften finden Sie unter "Weitere Informationen – Rechtsvorschriften" auf dieser Seite.
Alte Prüfungsaufgaben
Zur gezielten Prüfungsvorbereitung können alte Prüfungsaufgaben käuflich erworben werden. Ergänzende Informationen finden Sie unter "Weitere Informationen – Alte Prüfungsaufgaben" auf dieser Seite.
Zeugnis
Das Zeugnis enthält die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsleistungen als Punktzahl und Note und jeweils eine Gesamtnote für den schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil.
Niveau der Sprachkompetenz
Mit Bestehen dieser Prüfung erreichen die Teilnehmer die Sprachkompetenz auf der Niveaustufe B2 des Common European Framework of Reference for Languages (CEFR).
© DIHK
Anerkennung der Prüfungsleistung
Eine bei der Industrie- und Handelskammer Aachen erfolgreich abgelegte Prüfung “Zusatzqualifikation Englisch für kaufmännische Auszubildende“ kann auf Antrag vom European College of Business and Management, der Bildungsakademie der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer (AHK) London, anerkannt werden. Dem Prüfungsteilnehmer wird zusätzlich ein Prüfungszeugnis in englischer Sprache ausgestellt.
Bei Interesse registrieren Sie sich bitte auf der Homepage des ECBM.
Für die Anerkennung und Übersetzung erhebt das ECBM eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von (zurzeit) 35,00 Euro.
Bitte überweisen Sie vor der Registrierung den Betrag auf das folgende Konto:
Bank: Commerzbank
Kontonummer: 0209479400
BLZ: 37080040
IBAN: DE27 3708 0040 0209 4794 00
SWIFTBIC: DRESDEFF370
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das European College in London: Ansprechpartnerin ist Áine Burns (pdp@eurocollege.org.uk).