Höhere Berufsbildung

Strahlenschutzfachkraft nach RV 2011

Zielgruppe

Die Prüfung richtet sich an Mitarbeiter, die bereits in kerntechnischen Anlagen im Strahlenschutz tätig sind, beispielsweise als Strahlenschutzwerker.

Gliederung der Prüfung

Die Prüfung besteht aus drei Prüfungsteilen:
  • schriftliche Prüfung (bestehend aus fünf Fächern)
  • praktische Übung (Praktischer Strahlenschutz)
  • mündliche Prüfung (Arbeitssicherheit)
Die schriftliche Prüfung finden jährlich im Dezember in Aachen statt, die praktische bzw. mündliche Prüfung jeweils im darauffolgenden Frühjahr in unterschiedlichen kerntechnischen Anlagen.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine weitere mindestens zweijährige Berufspraxis, von der mindestens ein Jahr als einschlägige Tätigkeit im Bereich Strahlenschutz abgeleistet worden sein muss, oder
  2. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens ein Jahr als einschlägige Tätigkeit im Bereich Strahlenschutz abgeleistet worden sein muss, nachweist.

Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen

Es empfiehlt sich Ihre Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung vorab prüfen lassen. Ihrem formlosen Antrag (gerne via Mail) fügen Sie bitte bei:
*Die Anlage zur Zulassung muss zwingend vom Bereichsleiter oder vom Strahlenschutzbeauftragten des jeweiligen Betreibers der kerntechnischen Anlage ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt werden.

Termine und Prüfungsanmeldung

Prüfung
Prüfungsteil
Prüfungstermin
Anmeldeschluss beider Prüfungsteile*
Winter 2024
schriftliche Prüfung
2. Dezember 2024
7. Oktober 2024
praktische und mündliche Prüfung
Woche 1: voraussichtlich 10. bis 14. März 2025 in Grohnde
Woche 2: gegebenenfalls im Mai 2025
Winter 2025
schriftliche Prüfung
1. Dezember 2025

2. Oktober 2025
praktische und mündliche Prüfung
im Frühjahr 2026
Winter 2026
schriftliche Prüfung
7. Dezember 2026

5. Oktober 2026
praktische und mündliche Prüfung
im Frühjahr 2027
Winter 2027
schriftliche Prüfung
6. Dezember 2027

1. Oktober 2027
praktische und mündliche Prüfung
im Frühjahr 2028
Winter 2028
schriftliche Prüfung
4. Dezember 2028
1. Oktober 2028
praktische und mündliche Prüfung
im Frühjahr 2029
Mit Hilfe unserer digitalen Prüfungsanmeldung unter "Weitere Informationen", werden Sie durch gezielte Fragestellungen ggf. gebeten unterschiedliche Anlagen (Zulassungsunterlagen, Kostenübernahmeerklärung) beizufügen. Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss, insbesondere hinsichtlich, dass der Anmeldeschluss zur schriftlichen und praktischen beziehungsweise mündlichen Prüfung gilt.
* Der Anmeldeschluss gilt, sofern die maximale Teilnehmerzahl vorher noch nicht erreicht ist.

Bestehensregelung

Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn in allen Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurde.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt für
  • die Gesamtprüfung 1132,00 Euro
  • die Gesamtwiederholung 905,60 Euro
  • die Teilwiederholung 566,00 Euro
Bei Rücktritt von der Prüfung ermäßigt sich die Gebühr auf 40 Prozent der ursprünglichen Gebühr.
Der Anspruch auf Entrichtung der Prüfungsgebühr entsteht mit Eingang der Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer Aachen.

Wiederholung der Prüfung

Nach der geltenden Rechtsvorschrift kann eine nicht bestandene Prüfung insgesamt zweimal wiederholt werden.
In der Wiederholungsprüfung ist der Prüfungsteilnehmer von der Prüfung in einzelnen Prüfungsteilen oder -fächern zu befreien, wenn seine Leistungen darin in einer vorangegangenen Prüfung ausgereicht haben und er sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nichtbestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung anmeldet.

Anbieter von Vorbereitungslehrgängen

Eine Recherchemöglichkeit zu den uns bekannten Bildungsträgern finden Sie auf der Anbieterliste des Weiterbildungs-Informations-System (WIS) der Industrie- und Handelskammern.
Wir bitten Sie, Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer etcetera direkt an den Lehrgangsträger zu richten.

Gegenseitige Anerkennung von Strahlenschutzfachkräften

Mitarbeiter, die die Prüfung zur Strahlenschutzfachkraft vor dem PSI, Schweiz erfolgreich abgelegt haben und deren Prüfung gemäß § 9 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen nicht länger als zehn Jahre zurück liegt, können sich zur Strahlenschutzfachkraftprüfung (IHK Aachen) anmelden. Eine Zulassung entfällt allerdings nicht.
In den Prüfungsfächern
  • "Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen",
  • "Grundlagen des praktischen Strahlenschutzes",
  • "Kerntechnik",
  • "Messtechnik" sowie
  • "Praktischer Strahlenschutz"
wird von der Teilnahme an der Prüfung befreit, sodass lediglich die schriftliche Prüfung im Fach "Strahlenschutzbestimmungen" und die mündliche Prüfung im Fach "Arbeitssicherheit" zu absolvieren ist.
Für die Teilnahme an der Prüfung wird die Hälfte der oben genannten Gesamtprüfungsgebühr erhoben.
Nach Bestehen der Prüfung erhalten die Teilnehmer ein Zeugnis, auf dem die Freistellungen in den entsprechenden Fächern und die erzielten Ergebnisse in den abgelegten Fächern vermerkt werden.