Höhere Berufsbildung
Geprüfte/-r Personalfachkauffrau/-mann
Zielgruppe
Geprüfte Personalfachkaufleute sind qualifiziert, verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen. Sie beraten qualifiziert und begleiten Prozesse. Insbesondere beherrschen sie die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit und gestalten verantwortlich die Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing. Sie übernehmen verantwortliche Funktionen in der Aus- und Weiterbildung und zeichnen sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum Personalwesen haben.
Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis über die erfolgreich abgelegte Ausbildereignungsprüfung zu erbringen.
Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen
Es empfiehlt sich Ihre Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung vorab prüfen lassen. Ihrem formlosen Antrag (gerne via Mail) fügen Sie bitte bei:
- Tabellarischen Lebenslauf
- Prüfungszeugnis nach §34/§37 BBiG
- Arbeitgeberzeugnisse und/oder Arbeitgeberbescheinigungen über die bisherige Berufstätigkeit
Prüfungstermine
Prüfung
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schriftliche Prüfungstermine
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ungefährer mündlicher Prüfungszeitraum
(ohne Gewähr) |
Anmeldeschluss
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Herbst 2024
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29./30. Oktober 2024
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Dezember 2024/Januar 2025
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15. Juli 2024
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Frühjahr 2025
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16./17. April 2025
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Juni/Juli 2025
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15. Januar 2025
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Herbst 2025
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29./30. Oktober
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Dezember 2025/Januar 2026
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15. Juli 2025
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Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in den folgenden Prüfungsleistungen jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind:
- in allen Prüfungsleistungen in den Handlungsbereichen der schriftlichen Prüfung und
- im Fachgespräch
Für die Bildung einer Gesamtnote ist als Gesamtpunktzahl das arithmetische Mittel aus den Bewertungen für die einzelnen Prüfungsleistungen in der schriftlichen Prüfung und der Bewertung des Fachgesprächs zu berechnen.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt für die Gesamtprüfung 744,00 Euro (Teilwiederholung: 372,00 Euro, Gesamtwiederholung: 595,20 Euro)
Bei Rücktritt von der Prüfung ermäßigt sich die Gebühr auf 40 Prozent der ursprünglichen Gebühr.
Der Anspruch auf Entrichtung der Prüfungsgebühr entsteht mit Eingang der Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer Aachen.
Anbieter von Vorbereitungslehrgängen
Eine Recherchemöglichkeit zu den uns bekannten Bildungsträgern finden Sie auf der Anbieterliste des Weiterbildungs-Informations-System (WIS) der Industrie- und Handelskammern.
Wir bitten Sie, Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer etcetera direkt an den Lehrgangsträger zu richten.
Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR)
Im Deutschen bzw. Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR / EQR) werden bislang die beruflichen und hochschulischen Abschlüsse auf insgesamt acht Niveau-Stufen zugeordnet. Dieser IHK-Fortbildungsabschluss befindet sich auf Stufe sechs - gleichwertig zum Bachelor-Abschluss.