Höhere Berufsbildung
Geprüfte/-r Industriemeister/-in, Fachrichtung Glas
Zielgruppe
Mitarbeiter der Glasindustrie, die als Führungskräfte tätig werden wollen.
Funktionsprofil
Die Aufgaben und die Bedeutung des Industriemeisters als Entscheider und Verantwortlicher für die Produktion sind umfangreicher geworden.
Rationellere Produktionstechniken bei ständig steigenden Qualitätsansprüchen kennzeichnen die Produktionsbedingungen in der Metall-, Elektro- und Glasindustrie. Entsprechend hoch sind die Anforderungen, denen der Industriemeister Glas gerecht werden muss. Neben Führungs- und Ausbildungsaufgaben übernimmt er die Verantwortung für die störungsfreie Koordination der Produktionsabläufe, für Qualitätssicherung sowie für die Sicherheit im Betrieb.
Gliederung der Prüfung
- Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
- Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Handlungsspezifische Qualifikation
Wobei die Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation separat zu erbringen ist, siehe Zulassungsvoraussetzungen.
Zulassungsvoraussetzungen
Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen"
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" wird zugelassen, wer folgendes nachweist:
-
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Glasberufen zugeordnet werden kann, oder
-
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens zweijährige Berufspraxis oder
-
eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" wird zugelassen, wer folgendes nachweist:
-
das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen"
-
in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Absatz 3 haben.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen ist nachzuweisen. Die Aneignung dieser Qualifikationen soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" erfolgen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen
Es empfiehlt sich Ihre Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung vorab prüfen lassen. Ihrem formlosen Antrag (gerne via Mail) fügen Sie bitte bei:
- Tabellarischen Lebenslauf
- Prüfungszeugnis nach §34/§37 BBiG
- Arbeitgeberzeugnisse und/oder Arbeitgeberbescheinigungen über die bisherige Berufstätigkeit
Prüfungstermine
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation
Prüfung
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schriftliche Prüfungstermine
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Frühjahr 2024
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2. und 3. Mai 2024
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Herbst 2024
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6. und 7. November 2024
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Frühjahr 2025
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29. und 30. April 2025
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Herbst 2025
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5. und 6. November 2025
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Handlungsspezifische Qualifikationen
Prüfung
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schriftliche Prüfungstermine
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Herbst 2024
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nach Abstimmung
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Anmeldeschluss:
- zur Frühjahrsprüfung: jeweils der 15. Januar
- zur Herbstprüfung: jeweils der 31. Juli
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen beider Prüfungsteile jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind.
Für die Bildung einer Gesamtnote ist als Gesamtpunktzahl das arithmetische Mittel aus der zusammengefassten Bewertung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ und den einzelnen Bewertungen des Prüfungsteils „Handlungsspezifische Qualifikationen“ zu berechnen. Die Gesamtpunktzahl ist kaufmännisch auf eine ganze Zahl zu runden.
Prüfungsgebühr (ohne berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen)
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation: 301,50 Euro (Teilwiederholung: 150,75 Euro, Gesamtwiederholung: 241,20 Euro)
Handlungsspezifische Qualifikationen: 301,50 Euro (Teilwiederholung: 150,75 Euro, Gesamtwiederholung: 241,20 Euro)
Bei Rücktritt von der Prüfung ermäßigt sich die Gebühr auf 40 Prozent der ursprünglichen Gebühr.
Der Anspruch auf Entrichtung der Prüfungsgebühr entsteht mit Eingang der Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer Aachen.
Anbieter von Vorbereitungslehrgängen
Eine Recherchemöglichkeit zu den uns bekannten Bildungsträgern finden Sie auf der Anbieterliste des Weiterbildungs-Informations-System (WIS) der Industrie- und Handelskammern.
Wir bitten Sie, Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer etcetera direkt an den Lehrgangsträger zu richten.
Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR)
Im Deutschen bzw. Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR / EQR) werden bislang die beruflichen und hochschulischen Abschlüsse auf insgesamt acht Niveau-Stufen zugeordnet. Dieser IHK-Fortbildungsabschluss befindet sich auf Stufe sechs - gleichwertig zum Bachelor-Abschluss.