Höhere Berufsbildung
Geprüfte/-r Industriemeister/-in, Fachrichtung Elektrotechnik
Zielgruppe
Mitarbeiter der Elektroindustrie, die als Führungskräfte tätig werden wollen.
Funktionsprofil
Die Aufgaben und die Bedeutung des Meisters als Entscheider und Verantwortlicher für die Produktion sind umfangreicher geworden.
Rationellere Produktionstechniken bei ständig steigenden Qualitätsansprüchen kennzeichnen die Produktionsbedingungen in der Metall- und Elektroindustrie. Entsprechend hoch sind die Anforderungen, denen der Industriemeister Elektrotechnik gerecht werden muss. Neben Führungs- und Ausbildungsaufgaben übernimmt er die Verantwortung für die störungsfreie Koordination der Produktionsabläufe, für Qualitätssicherung sowie für die Sicherheit im Betrieb mitzugestalten.
Rationellere Produktionstechniken bei ständig steigenden Qualitätsansprüchen kennzeichnen die Produktionsbedingungen in der Metall- und Elektroindustrie. Entsprechend hoch sind die Anforderungen, denen der Industriemeister Elektrotechnik gerecht werden muss. Neben Führungs- und Ausbildungsaufgaben übernimmt er die Verantwortung für die störungsfreie Koordination der Produktionsabläufe, für Qualitätssicherung sowie für die Sicherheit im Betrieb mitzugestalten.
Gliederung der Prüfung
- Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
- Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Handlungsspezifische Qualifikation
Wobei die Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation separat zu erbringen ist, siehe Zulassungsvoraussetzungen.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
-
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann, oder
-
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder
-
eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
-
das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
-
in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Absatz 3 haben.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen ist nachzuweisen. Die Aneignung dieser Qualifikationen soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" erfolgen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen
Es empfiehlt sich Ihre Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung vorab prüfen lassen. Ihrem formlosen Antrag (gerne via Mail) fügen Sie bitte bei:
- Tabellarischen Lebenslauf
- Prüfungszeugnis nach §34/§37 BBiG
- Arbeitgeberzeugnisse und/oder Arbeitgeberbescheinigungen über die bisherige Berufstätigkeit
Prüfungstermine
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation:
Prüfung
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schriftliche Prüfungstermine
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mündlicher Prüfungszeitraum
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Anmeldeschluss*
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Herbst 2024
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6. und 7. November 2024
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Januar – Februar 2025 |
31. Juli 2024
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Frühjahr 2025
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29. und 30. April 2024
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Juli 2025
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15. Januar 2025
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Herbst 2025
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5. und 6. November 2025
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Januar – Februar 2026
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31. Juli 2025
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* Der Anmeldeschluss gilt, sofern die maximale Teilnehmerzahl vorher noch nicht erreicht ist.
Handlungsspezifische Qualifikationen:
Prüfung
|
schriftliche Prüfungstermine
|
mündlicher Prüfungszeitraum
|
Anmeldeschluss*
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---|---|---|---|
Herbst 2024
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12. und 13. November 2024
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November 2024 – Februar 2025
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31. Juli 2024
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Frühjahr 2025
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15. und 16. Mai 2025
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Mai – Juli 2025
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15. Januar 2025
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Herbst 2025
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11. und 12. November 2025
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November 2025 – Februar 2026
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31. Juli 2025
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* Der Anmeldeschluss gilt, sofern die maximale Teilnehmerzahl vorher noch nicht erreicht ist.
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen beider Prüfungsteile jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind.
In beiden Prüfungsteilen sind aus den einzelnen Bewertungen für den jeweiligen Prüfungsteil das arithmetische Mittel zu berechnen.
Für die Bildung einer Gesamtnote ist als Gesamtpunktzahl das gewichtete arithmetische Mittel zu berechnen. Dabei werden die Bewertungen wie folgt gewichtet:
- die Bewertung für den Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ mit 25 Prozent,
- die Bewertung für den Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ mit 75 Prozent.
Prüfungsgebühr (ohne berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen)
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation: 301,50 Euro (Teilwiederholung: 150,75 Euro, Gesamtwiederholung: 241,20 Euro)
Handlungsspezifische Qualifikationen: 301,50 Euro (Teilwiederholung: 150,75 Euro, Gesamtwiederholung: 241,20 Euro)
Bei Rücktritt von der Prüfung ermäßigt sich die Gebühr auf 40 Prozent der ursprünglichen Gebühr.
Der Anspruch auf Entrichtung der Prüfungsgebühr entsteht mit Eingang der Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer Aachen.
Anbieter von Vorbereitungslehrgängen
Eine Recherchemöglichkeit zu den uns bekannten Bildungsträgern finden Sie auf der Anbieterliste des Weiterbildungs-Informations-System (WIS) der Industrie- und Handelskammern.
Wir bitten Sie, Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer etcetera direkt an den Lehrgangsträger zu richten.
Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR)
Im Deutschen bzw. Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR / EQR) werden bislang die beruflichen und hochschulischen Abschlüsse auf insgesamt acht Niveau-Stufen zugeordnet. Dieser IHK-Fortbildungsabschluss befindet sich auf Stufe sechs - gleichwertig zum Bachelor-Abschluss.