Höhere Berufsbildung

Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen nach VO 2011

Zielgruppe

Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen arbeiten in verschiedenen Bereichen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, insbesondere in ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen, Organisationen, Institutionen und Verbänden oder sind selbständig tätig.
Sie lösen dabei eigenständig umfassende und verantwortliche Aufgaben der Planung, Führung, Organisation und Kontrolle unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente. Die Qualifikation umfasst die Befähigung, den Dienstleistungsprozess auch als Wertschöpfungsprozess zu verstehen und eigenverantwortlich personal- und betriebswirtschaftliche Problemstellungen unter Beachtung umfassender Qualitätsmanagementmaßnahmen einer zielgerichteten Lösung zuzuführen. Neue Strategien, Strukturen, Systeme, Prozesse oder Verhaltensweisen sind in der Organisation umzusetzen. Auszubildende, Mitarbeiter und Teams sollen motiviert und geleitet werden.
Ferner ist nachzuweisen, dass zur Gestaltung eines anforderungsgerechten Dienstleistungsprozesses die Möglichkeiten von interdisziplinärer Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie multiprofessioneller Teamarbeit erkannt und genutzt werden. Bei der Steuerung und Optimierung aller betrieblichen Vorgänge sind ethische, soziale, wirtschaftliche, rechtliche und ökologische Grundsätze zu beachten sowie regionale, nationale und internationale Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

Gliederung der Prüfung

Die Fortbildungsprüfung besteht aus zwei Prüfungsteilen:
  • schriftliche Prüfung
    (bestehend aus zwei schriftlichen Aufgabenstellungen)
  • mündliche Prüfung - nach bestandener schriftlicher Prüfung
    (bestehend aus einer Präsentation und einem anschließenden Fachgespräch)

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung wird zugelassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  4. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu kaufmännischen Aufgaben im Gesundheits- und Sozialwesen haben.

Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen

Es empfiehlt sich Ihre Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung vorab prüfen lassen. Ihrem formlosen Antrag (gerne via Mail) fügen Sie bitte bei:
  • Tabellarischen Lebenslauf
  • Prüfungszeugnis Ihrer Ausbildung oder Zeugnis des Hochschulabschlusses
  • Arbeitgeberzeugnisse und/oder Arbeitgeberbescheinigungen über die bisherige Berufstätigkeit

Prüfungstermine

Prüfung
schriftlicher Prüfungstermin
mündlicher Prüfungszeitraum*
Anmeldeschluss
Herbst
21. und 22. Oktober 2024
Dezember 2024 / Januar 2025
15. Juli 2024
Frühjahr
(bei Bedarf)
25. und 26. März 2025
Mai/Juni 2025
15. Januar 2025
Herbst
20. und 21. Oktober 2025
Dezember 2025/ Januar 2026
15. Juli 2025
*Der konkrete Zeitraum der mündlichen Prüfung wird am Tag der schriftlichen Prüfung mitgeteilt.

Bestehensregelung

Die Punktebewertung für das Ergebnis der schriftlichen Prüfungsleistung ist gleichgewichtig aus den beiden schriftlichen Teilergebnissen zu bilden.
Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in der schriftlichen und mündlichen Prüfung jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind. Für die Bildung einer Gesamtnote ist als Gesamtpunktzahl das arithmetische Mittel aus den Bewertungen aller Prüfungsteile zu berechnen.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt für
  • die Gesamtprüfung 744,00 Euro
  • die Wiederholung 372,00 Euro
Bei Rücktritt von der Prüfung ermäßigt sich die Gebühr auf 40 Prozent der ursprünglichen Gebühr.
Der Anspruch auf Entrichtung der Prüfungsgebühr entsteht mit Eingang der Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer Aachen.

Anbieter von Vorbereitungslehrgängen

Eine Recherchemöglichkeit zu den uns bekannten Bildungsträgern finden Sie auf der Anbieterliste des Weiterbildungs-Informations-System (WIS) der Industrie- und Handelskammern.
Wir bitten Sie, Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer etcetera direkt an den Lehrgangsträger zu richten.

Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR)

Im Deutschen bzw. Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR / EQR) werden bislang die beruflichen und hochschulischen Abschlüsse auf insgesamt acht Niveau-Stufen zugeordnet. Dieser IHK-Fortbildungsabschluss befindet sich auf Stufe sechs - gleichwertig zum Bachelor-Abschluss.

Ausbildereignung

Sobald Sie diese Prüfung bestanden haben, sind Sie vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung (AEVO) befreit.