Höhere Berufsbildung
Fachkraft für Dekontamination / Radioaktive Stoffe (Dekontfachkraft) nach RV 2011
Zielgruppe
Dekontfachkräfte sind in kerntechnischen Anlagen für die Beseitigung von Kontamination an Arbeitsgeräten, Arbeitsausrüstungen und in Räumen unter Beachtung der Schutzvorschriften und gesetzlichen und betrieblichen Regeln sowie der Abfallbeseitigung zuständig. Die Prüfung wendet sich an Mitarbeiter, die im Bereich Dekontamination in kerntechnischen Anlagen tätig sind.
Gliederung der Prüfung
Die Prüfung besteht aus drei Prüfungsteilen:
- schriftliche Prüfung (bestehend aus drei Fächern)
- praktische Prüfung (bestehend auf drei Fächern)
- mündliche Prüfung (Arbeitssicherheit)
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine weitere mindestens zweijährige Berufspraxis, von der mindestens ein Jahr als einschlägige Tätigkeit im Bereich Dekontamination abgeleistet worden sein muss, oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens ein Jahr als einschlägige Tätigkeit im Bereich Dekontamination abgeleistet worden sein muss, nachweist.
Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen
Es empfiehlt sich, Ihre Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung vorab prüfen lassen. Ihrem formlosen Antrag (gerne via Mail) fügen Sie bitte bei:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Prüfungszeugnis nach §34/§37 BBiG (Abschlusszeugnis oder Gesellenbrief)
- Arbeitgeberzeugnisse und/oder Arbeitgeberbescheinigungen über die bisherige Berufstätigkeit
- Nachweis der einschlägigen einjährigen Tätigkeit im Bereich Dekontamination unter Verwendung des Formblattes (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 589 KB) (Anlage zur Zulassung*)
*Die Anlage zur Zulassung muss zwingend vom Bereichsleiter Dekontamination oder vom Strahlenschutzbeauftragten des jeweiligen Betreibers der kerntechnischen Anlage ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt werden.
Termine und Prüfungsanmeldung
Prüfung | Termin | Ort | Anmeldeschluss* |
---|---|---|---|
Frühjahr 2025 | ab 7. April 2025 | Schömberg-Langenbrand | 17. Februar 2025 |
Herbst 2025 | ab 22. Oktober 2025 | Schömberg-Langenbrand | 27. August 2025 |
Mit Hilfe unserer digitalen Prüfungsanmeldung unter "Weitere Informationen", werden Sie durch gezielte Fragestellungen gegebenenfalls gebeten, unterschiedliche Anlagen (Zulassungsunterlagen, Kostenübernahmeerklärung) beizufügen. Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss.
* Der Anmeldeschluss gilt, sofern die maximale Teilnehmerzahl vorher noch nicht erreicht ist.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt für
- die Gesamtprüfung 606,00 Euro,
- eine Gesamtwiederholung 484,80 Euro,
- eine Teilwiederholung 303,00 Euro.
Bei Rücktritt von der Prüfung ermäßigt sich die Gebühr auf 40 Prozent der ursprünglichen Gebühr.
Der Anspruch auf Entrichtung der Prüfungsgebühr entsteht mit Eingang der Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer Aachen.
Bestehensregelung
Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.
Wiederholung der Prüfung
Nach der geltenden Prüfungsordnung kann eine nicht bestandene Prüfung insgesamt zwei Mal wiederholt werden.
In der Wiederholungsprüfung ist der Prüfungsteilnehmer von der Prüfung in einzelnen Prüfungsteilen oder -fächern zu befreien, wenn seine Leistungen darin in einer vorangegangenen Prüfung ausgereicht haben und er sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nichtbestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung anmeldet.
Anbieter von Vorbereitungslehrgängen
Eine Recherchemöglichkeit zu den uns bekannten Bildungsträgern finden Sie auf der Anbieterliste des Weiterbildungs-Informations-System (WIS) der Industrie- und Handelskammern.
Wir bitten Sie, Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer etcetera direkt an den Lehrgangsträger zu richten.