Berufsbildung

Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis gemäß § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (Externenprüfung)

Was ist eine Externenprüfung?

Die Externenprüfung bietet erfahrenen Berufspraktikern die Chance, einen anerkannten Berufsabschluss zu erhalten, ohne vorab eine Ausbildung absolviert zu haben. Die Anforderungen in der Externenprüfung sind identisch mit denen, die an Auszubildende des jeweiligen Berufs gestellt werden. Die Prüfungen haben theoretische und fachpraktische Anteile und werden gemeinsam mit den Auszubildenden abgelegt.

1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung

Personen, die die Externenprüfung ablegen wollen, müssen eine längere Berufstätigkeit in dem Beruf nachweisen, in dem sie die Prüfung ablegen möchten. Sie muss mindestens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit betragen. Bei einem dreijährigen Ausbildungsberuf sind das viereinhalb Jahre Berufstätigkeit und zwar in Vollzeit. Im Falle von Teilzeitbeschäftigung verlängert sich die Zeit entsprechend. Dazu zählen auch Ausbildungszeiten in einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf ebenso wie Zeiten der Ausbildung oder Berufstätigkeit im Ausland. Wichtig ist, dass Ihre Tätigkeiten die wesentlichen Anforderungen des angestrebten Berufes umfasst haben. Wenn Sie die Mindestzeit an beruflicher Tätigkeit nicht nachweisen können, ist dennoch eine Prüfungszulassung denkbar, wenn Sie auf andere Weise darlegen können, dass die für einen Prüfungserfolg erforderliche berufliche Handlungsfähigkeit vorliegt. Ihre berufliche Handlungsfähigkeit können Sie beispielsweise durch entsprechende Zertifikate belegen, wenn sie eine längere und fundierte berufliche Qualifizierungsmaßnahme durchlaufen haben. Ob Sie zur Abschlussprüfung zugelassen werden können, entscheidet die IHK.

Ihre nächsten Schritte:

Sie müssen einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen.
Folgende Unterlagen – soweit vorhanden – legen Sie dem Antrag bitte bei:
  • das Zeugnis Ihres höchsten Schulabschlusses
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Zeugnisse beziehungsweise Nachweise Ihrer berufliche Vorqualifikation:
    • Zeugnisse und Bescheinigungen über eine absolvierte (Teil-)Ausbildung
    • Nachweise über erfolgte Nachqualifizierungen
    • Nachweise über erworbene Zusatzqualifikationen
  • Nachweise, die die berufliche Handlungsfähigkeit belegen, insbesondere:
    • Tätigkeitsnachweise/Arbeitszeugnisse, aus denen die einzelnen Tätigkeiten sowie der zeitliche Umfang der Tätigkeiten hervorgehen (Arbeitsplatzbeschreibungen)
    • Im Falle der Selbständigkeit, ist der Nachweis von einem Steuerberater zu beglaubigen oder die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
    • Weitere Nachweise, aus denen sich Ihre bisherigen beruflichen Tätigkeiten ableiten lassen

Wichtig zu wissen:

  • Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, reichen Sie bitte zusammen mit einer deutschen Übersetzung ein.
  • Über Ihren Antrag wird in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Einreichen aller notwendigen Unterlagen entschieden.

2. Die Vorbereitung auf Ihre Prüfung

Wie bei jeder Prüfung ist die gezielte Prüfungsvorbereitung der beste Weg, um erfolgreich abzuschließen. In der Ausbildungsordnung für den angestrebten Beruf erfahren Sie alles über die praktischen und theoretischen Prüfungsanforderungen.  Sie können sich selbständig auf die Prüfung vorbereiten oder einen Prüfungsvorbereitungslehrgang besuchen, diese werden allerdings nicht für alle Berufe angeboten.

3. Sonstiges (Ablauf, Termine und Gebühren)


Nachdem Sie Ihre Unterlagen eingereicht haben, wird der Antrag geprüft. Wenn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie ein Zulassungsschreiben mit einem Anmeldeformular. Das Anmeldeformular reichen Sie dann fristgerecht zu der Prüfung ein, an der Sie teilnehmen möchten.
Folgende Anmeldefristen zur Einreichung Ihres Antrages sind unbedingt einzuhalten:
  • Abschlussprüfung Winter bis spätestens 10. August
  • Abschlussprüfung Sommer bis spätestens 15. Dezember
Es gelten gesonderte Anmeldefristen für Teil 1 Prüfungen:
  • Abschlussprüfung Teil 1 Frühjahr bis spätestens 15. September
  • Abschlussprüfung Teil 1 Herbst bis spätestens 15. Mai
Wann Sie sich mit einer Zulassung zu einem Prüfungstermin anmelden sollten, hängt letztlich vom Stand Ihrer Prüfungsvorbereitung ab.
Für die Prüfung werden Gebühren erhoben. Diese Gebühren und eventuelle Materialkosten sind in der Regel vor der Prüfung zu bezahlen.