Berufsstart

Freiwillige Praktika nach § 26 BBiG

Um vorab zu testen, ob der Traumjob sich in der Realität tatsächlich so traumhaft anfühlt, sind freiwillige Praktika möglich. Ein solches Praktikum kann sowohl nach Abschluss der Schule und vor Beginn eines Studiums als auch nach Beendigung eines Studiums geleistet werden.
Aber auch während der Ausbildung sind freiwillige Praktika denkbar, um den studentischen Etat aufzubessern und die theoretischen Kenntnisse praktisch zu vertiefen (Werkstudenten). Dabei muss für einen freiwilligen Praktikanten ebenfalls der Ausbildungszweck im Vordergrund stehen. Der Praktikant soll die Möglichkeit haben, praktische Kenntnisse und Erfahrungen zu erwerben. Entscheidend ist, wie der Arbeitsalltag gestaltet ist. Daher ist empfehlenswert, einen Praktikumsplan zu erstellen, in dem die vermittelten Inhalte festgehalten werden. Die Dauer des Praktikums sollte genau festgelegt sein. Nur eine angemessene Dauer wird dem Ziel gerecht, die theoretischen Ausbildungsinhalte praktisch zu vertiefen. Daneben kommt es darauf an, wie intensiv der Praktikant in den betrieblichen Ablauf eingebunden wird. Je mehr dies der Fall ist, desto mehr deutet dies auf ein Arbeitsverhältnis hin.
Für ein freiwilliges Praktikum ist eine angemessene Vergütung zu bezahlen. Diese darf erheblich geringer sein als die Vergütung für einen Mitarbeiter, da der Praktikant noch keine vollwertige Arbeitsleistung erbringt. Die Vergütung kann als Unterhaltsbeihilfe oder als Aufwandsentschädigung bezeichnet werden.
Die Industrie- und Handelskammern sind nicht für die Überprüfung von Grund- und Fachpkraktika, die im Rahmen eines Studiums absolviert werden müssen, sowie Schülerpraktika innerhalb einer allgemeinbildenden Schule und so genannte "Schnupperpraktika" während der Schulferien, zuständig.
Bei der Suche nach einem Praktikum empfehlen wir Ihnen einen Blick in unseren Lehrstellenatlas, in dem alle anerkannten Ausbildungsbetriebe in unserem Kammerbezirk aufgeführt sind. Er steht auf unseren Internetseiten zum Download bereit. Die Kammer empfiehlt außerdem, einen privatrechtlichen Vertrag abzuschließen.

Sozialbeitragsfreie Beschäftigung

Sämtliche freiwillige Praktika sind vollkommen sozialbeitragsfrei, wenn:
  • die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden beträgt oder
  • die Tätigkeit kurzfristig ist, also weniger als drei Monate am Stück oder weniger als 70 Tage im Jahr oder
  • die Tätigkeit nur in den Semesterferien ausgeübt wird und
  • das Einkommen monatlich 450 Euro nicht übersteigt
Eine Übersicht über die verschiedenen Studentenpraktika (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 432 KB) mit den jeweiligen freiwillligen und Pflichtleistungen finden Sie in dieser Grafik im PDF-Format.

Arbeitsrechtliche Bestimmungen und Urlaub

Auch für freiwillige Praktika gelten die Regelungen des Arbeitsrechts und des Arbeitsschutzrechts. Da der Status des freiwilligen Praktikanten aber dem eines Arbeitnehmers ähnlicher ist, kommen mit längerer Dauer hier auch Urlaubsansprüche in Betracht. Nur in seltenen Fällen wird der Urlaubsanspruch für ein ganzes Jahr (24 Werktage) erworben. Dann besteht für den Praktikanten eine sechs-monatige Wartezeit bis er den Urlaub geltend machen kann. In der Regel wird aber nur ein anteiliger Urlaubsanspruch erworben. Für jeden Monat ist ein Zwölftel des gesamten Jahresurlaubs zu gewähren.

Studenten- und Ferienjobs

Bei Studenten- und Ferienjobs gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen wie bei anderen Arbeitsverhältnissen, denn hier steht die Erbringung der Arbeitsleistung im Vordergrund. Hier kommt es gerade nicht darauf an praktische Fertigkeiten zu vermitteln oder theoretisches Wissen zu vertiefen. Eventuelle Mindestlöhne oder tariflich bestimmte Vergütungsvorschriften sind zu beachten. Sozialversicherungsrechtlich kommt es aber, ebenso wie bei freiwilligen Praktika, auf die tatsächlich gezahlte Vergütung an. Für diese gelten die gleichen Bedingungen. Wie in jedem anderen Arbeitsverhältnis sind Regelungen des Kündigungsschutzes, des Urlaubsrechts usw. anzuwenden.

Schülerpraktikum

Eine Übersicht zum Schülerpraktikum (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 43 KB) mit den jeweiligen freiwillligen und Pflichtleistungen finden Sie in dieser Grafik im PDF-Format.