Verkehr
Gefahrgutfahrer/innen
Fahrzeugführer, die gefährliche Güter in Versandstücken in kennzeichnungspflichtigen Mengen oder in loser Schüttung befördern, sowie Tankfahrzeugführer müssen besonders geschult werden.
Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen
Fahrzeugführer, die gefährliche Güter in Versandstücken in kennzeichnungspflichtigen Mengen oder in loser Schüttung befördern, sowie Tankfahrzeugführer müssen besonders geschult werden. Nähere Informationen enthält unser Merkblatt zum Download.
ADR-Schulungsbescheinigungen
Die ADR-Schulungsbescheinigung ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Gefahrgutfahrerschulung und Prüfung nach Kapitel 8.2 ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße). Fahrzeugführer, die gefährliche Güter in Versandstücken in kennzeichnungspflichtigen Mengen, Tankfahrzeugführer und Fahrzeugführer, die gefährliche Güter in loser Schüttung befördern, müssen im Besitz dieser ADR-Schulungsbescheinigung sein. Muster von ADR-Schulungsbescheinigungen mehrerer ADR-Vertragsstaaten finden Sie unter UNECE.
Schulungsveranstalter
Schulungen für Gefahrgutfahrer zum Erwerb, Erweiterung und Verlängerung der ADR-Schulungsbescheinigung unterliegen bestimmten Qualitätskriterien. Die Schulungsveranstalter müssen geeignet sein, das heißt, insbesondere über fachlich und pädagogisch qualifiziertes Lehrpersonal, über die notwendigen geeigneten Räume für den Unterricht und über das erforderliche Ausbildungsmaterial verfügen. Die Überprüfung der Anerkennungskriterien ist den Industrie- und Handelskammern als Selbstverwaltungsaufgabe übertragen worden. Die IHKs sind insoweit ermächtigt worden, Einzelheiten der Anerkennung durch Satzung zu regeln. Eine Liste der anerkannten Schulungsveranstalter haben wir für Sie erstellt.