Recht und Steuern
Formulare für die Erlaubnis nach § 34c GewO
Die IHK Ulm ist für die Erlaubniserteilung seit dem 1. März 2019 zuständig, sofern sich Ihre Hauptniederlassung in diesem Kammerbezirk befindet. Die Postadresse der IHK Ulm ist in den Antragsformularen bereits voreingetragen.
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung:
- Sie müssen für die Erlaubnis einen Antrag stellen.
- Die Antragsformulare können direkt am Bildschirm ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden.
- Reichen Sie die Anträge bitte im Original ein. Die erforderlichen Nachweise entnehmen Sie bitte dem Antragsformular sowie der Checkliste. Sämtliche Nachweise sind in Kopie einzureichen. Für die Beantragung der erforderlichen Unterlagen entstehen bei den zuständigen Stellen ggf. weitere Kosten.
- Bitte reichen Sie den Antrag nur vollständig mit allen Antragsformularen und Nachweisen ein. Damit ermöglichen Sie eine schnellere Bearbeitung Ihrer Unterlagen. Die Auskünfte aus dem Bundeszentralregister bzw. Gewerbezentralregister werden direkt an uns übersandt, wenn es bei der Beantragung angegeben wurde
- Eine Erlaubniserteilung kann nur erfolgen, wenn die angegebene Anschrift mit der beim Gewerbeamt und dem Handelsregister gemeldeten Adresse übereinstimmt. Bitte veranlassen Sie ggf. eine Gewerbeummeldung vor Einreichung Ihres Antrags.
- Mit dem Eingang des Antrags auf Erlaubnis bei der IHK Ulm entsteht die Erlaubnisverfahrensgebühr. Die Höhe der anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte unserem Gebührentarif unter der Rubrik "Gebühren".
Hier finden Sie die für die Erlaubnis erforderlichen Formulare. Diese können auch in beschreibbarer Funktion genutzt werden.
Formulare
Checklisten
Die Checklisten geben einen Überblick darüber, welche Unterlagen Sie dem Erlaubnisantrag beifügen müssen.