Elektronische Signaturkarte für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der IHK
- Wozu gibt es die IHK-Signaturkarte für Sachverständige?
- Wie kann ich die elektronische Signaturkarte beantragen?
- Was kostet die Signaturkarte? Anforderungen an das Kartenlesegerät und die Anwendungssoftware?
- Elektronische Kommunikation mit der Justiz
- Wie kommt die elektronische Signatur auf das Gutachten?
Wozu gibt es die IHK-Signaturkarte für Sachverständige?
Der elektronische Zugang zur Justiz und die Einführung von elektronischen Gerichtsakten schreitet bundesweit voran. Damit sollen die Verfahren beschleunigt und Einsparungen bei den Papier-, Druck- und Versandkosten sowie bei der Archivierung erzielt werden. Ebenso werden in den Sachverständigenbüros die Prozesse sukzessive digitalisiert und insbesondere Gutachten elektronisch übermittelt und archiviert.
Um zu gewährleisten, dass ein elektronisch versandtes Dokument vom Unterzeichner stammt und unverändert und vollständig übermittelt wurde, kann es mittels qualifizierter digitaler Signatur geschützt werden. Die IHK-Signaturkarte ersetzt die Unterschrift und den Sachverständigenrundstempel im elektronischen Rechtsverkehr und erbringt den Nachweis der Authentizität und Originalität des Gutachtens. Auch Privatgutachten werden zunehmend nur noch in Dateiform übermittelt und sind dann verpflichtend mit der qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, siehe § 12 Abs. 1 und § 13 Abs. 2 S. 2 Sachverständigenordnung IHK Ulm.
Auf der IHK-Signaturkarte für Sachverständige sind folgende Daten hinterlegt:
- Name und Vorname des/der Sachverständigen
- Bestellungstenor (Sachgebiet)
- die zuständige Bestellungskörperschaft
- Die Information, dass die Signaturkarte nur im Rahmen der Sachverständigentätigkeit eingesetzt werden darf.
Wie kann ich die elektronische Signaturkarte beantragen?
Ausführliche Informationen zur Signaturkarte für Sachverständige sowie zur der Beantragung erhalten Sie bei der DE-CODA GmbH. Die DE-CODA GmbH koordiniert die Aktivitäten der deutschen Industrie- und Handelskammern (IHKs) zur elektronischen Signatur. Produziert wird die Signaturkarte von der D-Trust GmbH, ein Tochterunternehmen der Bundesdruckerei GmbH.
Die von der IHK Ulm öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen können die Signaturkarte für Sachverständige per PostIdent-Verfahren bei D-Trust unter folgendem Link beantragen: https://portal.d-trust.net/shop/KUqcIhtVPd/group/UIbHBBY4li
Als zuständige Bestellungskörperschaft bestätigt die IHK Ulm vorab auf dem entsprechenden Vordruck Ihre öffentliche Bestellung und Vereidigung mit Ihrem Bestellungstenor. Das aktuelle Formular finden Sie auf der Webseite der DE-CODA GmbH.
Ansprechpartnerin bei Fragen zur Beantragung der IHK-Signaturkarte:
Frau Monika Heine, E-Mail: heine@ulm.ihk.de
Allgemeine rechtliche Fragen richten Sie bitte an:
Cynthia Krauss, Ass. jur., E-Mail: krauss@ulm.ihk.de
Was kostet die Signaturkarte? Anforderungen an das Kartenlesegerät und die Anwendungssoftware?
Der Preis bei Beantragung per PostIdent-Verfahren beträgt für die Einzelsignaturkarte 185,90 Euro zzgl. MwSt. (Stand: 07/2025).
Die Rechnungstellung erfolgt durch die Bundesdruckerei GmbH direkt an den/die Antragsteller/in. Hinzu kommen die Anschaffung eines Kartenlesegeräts mit eigenem Tastenfeld und einer Anwendungssoftware zur Signierung von Dateien. Weiterhin werden benötigt: Internetzugang, Microsoft Betriebssystemumgebung ab Windows 10, Arbeitsspeicher 8 GB und USB-Port für den Anschluss des Kartenlesers. Nähere Preisinformationen sowie Hinweise zu geeigneten Kartenlesegeräten und Anwendungssoftware finden Sie auf der Webseite der DE-CODA GmbH
Elektronische Kommunikation mit der Justiz
Zum elektronischen Versand von Gutachten und zur Kommunikation mit der Justiz empfiehlt es sich, den Governikus Communicator JustizEdition auf dem eigenen PC zu installieren. Die Anwendung steht kostenlos auf der Internetseite von Governikus zur Verfügung.
Wie kommt die elektronische Signatur auf das Gutachten?
Neben der persönlichen IHK-Signaturkarte benötigen Sie ein Kartenlesegerät mit eigener Tastatur sowie eine Signatursoftware. Speichern Sie Ihr Gutachten als pdf-Datei ab. Rufen Sie die Gutachten-Datei in der Signatursoftware auf und klicken Sie auf „Signieren“. Stecken Sie die Karte ins Lesegerät, geben Sie auf dem Kartenlesegerät den PIN-Code ein und bestätigen diesen. Jetzt ist die elektronische Signatur dauerhaft mit der elektronischen Gutachtendatei verbunden. Der Empfänger kann sich auf die Echtheit des Absenders und des unverfälschten Gutachteninhalts verlassen.
Stand: September 2025