Energie und Umwelt
In 10 Schritten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD
Mit der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtetet die EU zukünftig weitaus mehr Unternehmen als bisher zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht. Die Berichtsinhalte werden zudem mittels verbindlicher EU-Nachhaltigkeitsberichtstandards standardisiert. Hier erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt zum Ziel kommen.
An wen richtet sich die Handlungshilfe?
Die Handlungshilfe richtet sich an Unternehmen, die konform zur neuen Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz: CSRD) ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung aufbauen oder weiterentwickeln möchten.
Sie spiegelt den Stand des ersten Sets der neuen Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) wider und ist somit insbesondere für direkt betroffene Unternehmen geeignet.
Die Handlungshilfe kann jedoch auch als Orientierung für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) dienen, die sich systematisch mit Nachhaltigkeit auseinandersetzen möchten. Bitte beachten Sie, dass die EU-Kommission für KMU für 2024 einen „Listed SME Standard“ (LSME) sowie einen vereinfachten „Voluntary SME Standard“ (VSME) angekündigt hat.
Die Handlungshilfe beginnt mit einer Einführung in das Thema und stellt die Anforderungen der CSRD sowie ESRS vor. Nach der Analyse des Status-Quo liegt der Fokus auf dem Aufbau eines strategischen Nachhaltigkeitsmanagements als Basis für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD.
Wie ist die Handlungshilfe entstanden?
Im Umwelt- und Klimapakt Bayern entwickelte das Infozentrum UmweltWirtschaft (IZU) am Landesamt für Umwelt in Kooperation mit dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag e.V. (BIHK) diese Handlungshilfe. Die Handlungshilfe steht als Powerpoint-Datei hier zum Download zur Verfügung.
Stand: Mai 2024