Anerkennungszuschuss und Qualifzierungszuschuss

Der Anerkennungszuschuss richtet sich an Personen, die ihre ausländische Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen lassen wollen und die keine anderweitige Unterstützung erhalten. Insbesondere Beschäftigte, die unterhalb ihrer abgeschlossenen Qualifikation arbeiten und nur ein kleines Einkommen haben, können die Kosten der Anerkennung bzw. Zeugnisbewertung erstattet bekommen.

Wer kann gefördert werden?
  • Personen, die einen Berufsabschluss im Ausland erworben haben und ein Anerkennungsverfahren in Deutschland starten wollen
  • Personen, die seit mindestens drei Monaten ihren Aufenthalt bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland haben – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem Aufenthaltsstatus,
  • Personen, die nicht ausreichend eigene finanzielle Mittel haben (Jahreseinkommen/Summe der positiven Einkünfte abzüglich steuerliche Freibeträge für Kinder ≤ 26.000 Euro bzw. bei gemeinsam veranlagten Ehebzw. Lebenspartnerschaften
    ≤ 40.000 Euro),
  • Personen, bei denen die Kosten nicht durch die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder durch entsprechende Förderprogramme der Länder übernommen werden.

Was kann gefördert werden?
  • Kosten für Gebühren und Auslagen des Anerkennungsverfahrens,
  • Kosten für eine Zeugnisbewertung durch die Zentrale für ausländisches Bildungswesen (ZAB) und
  • Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen von Zeugnissen und Abschlüssen sowie Gutachten.
Der Anerkennungszuschuss beträgt maximal 600 Euro und muss nicht zurückgezahlt werden. Anträge können für Gesamtkosten ab 100 Euro gestellt werden.

Wie wird der Zuschuss ausgezahlt?
Die Fördermittel werden nach Vorlage von Rechnungen oder Bescheiden (z.B. Gebührenbescheid, Rechnung für Übersetzungen) ausgezahlt. Rechnungen müssen spätestens neun Monate nach Erhalt der Förderzusage eingereicht werden. Anträge auf den Anerkennungszuschuss können letztmalig bis zum 31.12.2024 gestellt werden. Eine Auszahlung des Zuschusses ist bis zum 30.09.2025 möglich. Ein Anspruch auf den Anerkennungszuschuss besteht nicht.

Qualifizierungszuschuss
die Qualifizierungsförderung bietet finanzielle Unterstützung für Qualifizierungen im Anerkennungsverfahren.
Wer kann gefördert werden ?
  • Personen mit einem Bescheid über teilweise Gleichwer­tigkeit bzw. die Auflage einer Ausgleichsmaßnahme in einem Berufsanerkennungsverfahren
  • Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland haben, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem Aufenthaltsstatus oder dem Staat, in dem die Ausbildung abgeschlossen wurde
  • Personen mit geringer Eigenleistungsfähigkeit (29.000 Euro Bruttojahresverdienst bei Alleinstehenden; 43.000 Euro bei verheirateten oder in eingetragenen Lebensgemeinschaften lebenden Antragstellenden)
  • Personen, bei denen die Kosten nicht durch die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder durch entsprechende Förderprogramme der Länder übernommen werden

Was kann gefördert werden ?
Die Förderung ist auf maximal 3.000 Euro brutto pro Person begrenzt. Förderfähig sind Kosten für:
  • Anpassungslehrgänge
  • Anpassungsqualifizierungen
  • überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen
  • Vorbereitungskurse auf Eignungs- und Kenntnis-prüfungen sowie Prüfungsgebühren
  • Fahrt- und Übernachtungskosten in unmittelbarem Zusammenhang mit den durch die Zentrale Förderstelle geförderten Qualifizierungen
  • Kosten für Beratung und Unterstützung beim Zugang zu Maßnahmen und Praktika (bspw. durch Qualifizierungsbegleitung)
Für die Aufnahme in die Qualifizierungsförderung entfällt der Nachweis eines 3-monatigen Aufenthaltes (wie bereits beim Anerkennungszuschuss). Zum Zeitpunkt der Antragstellung ist ein gewöhnlicher Aufenthalt bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland nachzuweisen (z. B. durch Identitätsnachweis, Aufenthaltstitel, Meldebescheinigung).
Die Antragsfrist wurde verlängert. Anträge auf Qualifizierungsförderung können letztmalig bis zum 31.12.2024 gestellt werden. Bis zum 30.09.2025 werden Anträge auf Auszahlung entgegengenommen.

Weitere Informationen
→ Im Internet:
www.anerkennungszuschuss.de

→ Bei der zentralen Förderstelle:
Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
Mühlenstr. 34/36
09111 Chemnitz
Tel.: 0371 43311222
E-Mail: anerkennungszuschuss@f-bb.de

Informationen zum Anerkennungsverfahren und weiteren Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auch unter www.anerkennung-in-deutschland.de