9. Juli 2020, 15 Uhr

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Anwendung, Potenziale und Chancen

Im vergangenen Jahr hat der Deutsche Bundestag erstmals ein umfassendes Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen, das zum 1. März 2020 in Kraft getreten ist. Fast zeitgleich erreichte uns die Corona-Pandemie, die unsere Gesellschaft und Wirtschaft vor enorme Herausforderungen stellt. Das Thema Fachkräfte ist aktuell etwas aus dem Fokus gerückt, bleibt aber weiterhin relevant. In einzelnen Branchen forciert die Krise den bestehenden Fachkräftemangel zusätzlich.
In unserer Online-Veranstaltung „Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Anwendung, Potenziale, Chancen“ am 9. Juli 2020, 15 – 17 Uhr, wollen wir Ihnen das Gesetz detailliert vorstellen. Nutzen Sie die Veranstaltung, um sich zu informieren, wie auch Sie die Potenziale internationaler Fachkräfte für Ihr Unternehmen erschließen können.
Mit Andreas Conzelmann von der Kanzel vpmk Rechtsanwälte Legal Services Berlin/Stuttgart konnten wir einen auf Arbeitsmigrationsrecht spezialisierten Experten als Referenten gewinnen.
Als Veranstaltungsplattform nutzen wir Microsoft Teams, eine Teilnahme als Gast ist möglich. Registrieren Sie sich über den Button „Anmelden“, wir senden Ihnen dann den Link zur Veranstaltung zu.
Anmeldung
  • per E-Mail hamm@ulm.ihk.de
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