Weiterbildung

Begabtenförderung berufliche Bildung

Das Programm Begabtenförderung wird finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und wird betreut durch die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung - Gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB).
Das Ziel der Förderung ist die persönliche und berufliche Entfaltung der Handlungskompetenz begabter und leistungsfähiger junger Menschen.
Wer kann in das Programm aufgenommen werden?
  • Ehemalige Auszubildende, die vor der IHK Ulm die Ausbildungsprüfung abgelegt haben
  • Absolventen einer Berufsausbildung, die ihre Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf besonders erfolgreich (mindestens 87 Punkte oder besser) abgeschlossen haben oder an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb mit Erfolg teilgenommen haben
  • und jünger als 25 Jahre sind. Durch Berücksichtigung von anrechenbaren Zeiten (z. B. Elternzeit, Abschluss einer weiteren beruflichen Ausbildung, Freiwilligendienste, Krankheitszeiten) kann die Aufnahme bis zu drei Jahre später erfolgen.
Was wird gefördert?
  • Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der höheren Berufsbildung, z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement
  • Berufsbegleitende und duale Studiengänge (mind. 15 Wochenstunden begleitende Berufstätigkeit), die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen
Wie wird gefördert?
Der Stipendiat kann über die drei Jahre des Förderzeitraums mit bis 2.900,00 Euro pro Jahr (insgesamt bis zu 8.700 Euro) gefördert werden (bei einem Eigenanteil von 10 Prozent pro Maßnahme).
Die Förderung kann für verschiedene Weiterbildungen beantragt werden. Voraussetzung ist die Antragsstellung vor Beginn einer Weiterbildung.
Der Förderzeitraum beginnt jeweils im Januar und endet am 31. Dezember nach drei Jahren.
Die Plätze im Programm Begabtenförderung sind begrenzt. Bewerbungsende ist jeweils der 31. Oktober eines Jahres (Eingangsstempel).
Achtung: Beginnt eine Weiterbildung schon vor Aufnahme in das Förderprogramm, so muss der Antrag davor eingereicht werden. Eine Maßnahme ist nur förderfähig, wenn Sie noch 6 Monate nach Aufnahme andauert.
Förderfähige Kosten sind:
  • Teilnahmekosten
  • Fahrt- und Aufenthaltskosten
  • Prüfungskosten
  • Notwendige Arbeitsmittel
Wie kann man sich bewerben?
Interessierte können sich bei der IHK Ulm mit diesen Unterlagen für die Aufnahme in das Förderprogramm bewerben:
  • Antrag auf Aufnahme in das Programm (Formular in Infospalte rechts, bitte im Original per Post einsenden)
  • Kopie Zeugnis Ausbildungsbetrieb
  • Kopie Zeugnis Berufsschule
  • Aktueller Tätigkeitsnachweis des Arbeitgebers (mind. 15 Wochenstunden Berufstätigkeit) oder Verfügbarkeitsbescheinigung der Agentur für Arbeit
Nähere Infos zum Programm Begabtenförderung erhalten Sie bei der Stiftung Begabtenförderung (direkter Link zum Weiterbildungsstipendium: www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium) und aus den Richtlinien des BMBF. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Datenschutz unter www.sbb-stipendien.de/sbb-start/datenschutz oder als PDF-Datei im Anhang rechts.
Informationen zum Förderprogramm bei der IHK Ulm erhalten Sie von Ulrike Kunzmann unter Tel. 0731 173-307 oder kunzmann@ulm.ihk.de (erreichbar Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, jeweils vormittags).