Ausbildung
Zusatzqualifikation Kaufmann/-frau International (AHK)
Kaufmann/-frau International (AHK) in London
Der Aufenthalt in London dauert drei Wochen. Während dieser Zeit besuchen die Auszubildenden das European College of Business and Management in London (Bildungsakademie der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer UK). Der Unterricht wird in englischer Sprache von muttersprachlichen Dozenten geleitet. Neben dem allgemeinen Unterricht gibt es Exkursionen mit fachlichem und kulturellen Hintergrund, um das Erlernte zu vertiefen. Die Auszubildenden legen am Ende des Lehrgangs eine schriftliche und mündliche Prüfung ab.
Termin der Zusatzqualifikation Kaufmann/-frau International
aktuell kein Termin
Zielgruppe
kaufmännische Auszubildende, vorzugsweise im 2. oder 3. Ausbildungsjahr mit guten Englischkenntnissen (Niveau A2/B1) die während ihrer Ausbildungszeit eine weitere Qualifikation erwerben wollen.
Teilnahmebedingungen
- Die Auszubildenden befinden sich ein einer dualen Ausbildung im kaufmännischen Bereich
- Volljährigkeit der/des Auszubildenden
Kosten
Der Auslandsaufenthalt wird mit 1.220;- € durch Mittel des Programms Erasmus + Mobilität in der Berufsausbildung gefördert. Der Eigenanteil pro Teilnehmer/-in beträgt 1.100; €.
Der Auslandsaufenthalt wird mit 1.220;- € durch Mittel des Programms Erasmus + Mobilität in der Berufsausbildung gefördert. Der Eigenanteil pro Teilnehmer/-in beträgt 1.100; €.
Die Durchführung und Förderung des Projekts hängt vom Ausgang der Brexitverhandlungen ab.
Leistungen
- Flug und Transfer zur Unterkunft
- Unterkunft in Gastfamilien mit Halbpension
- Sämtliche Unterrichts- und Prüfungsgebühren sowie Exkursionen
- Vorbereitungskurse
- Projektbetretung und Betretung vor Ort (der Aufenthalt wird durch einen IHK Mitarbeiter begleitet bei der Reise nach London)
- Versicherung
Wichtig
Nach dem Berufsbildungsgesetz haben Auszubildende die Möglichkeit, bis zu einem Viertel der Ausbildungszeit im Ausland zu absolvieren, da heißt, das Ausbildungsverhältnis wird nicht unterbrochen und die Ausbildungsvergütung wird weiterhin vom Betrieb bezahlt.
Nach dem Berufsbildungsgesetz haben Auszubildende die Möglichkeit, bis zu einem Viertel der Ausbildungszeit im Ausland zu absolvieren, da heißt, das Ausbildungsverhältnis wird nicht unterbrochen und die Ausbildungsvergütung wird weiterhin vom Betrieb bezahlt.