Ermäßigung für Komplementärgesellschaften
Beschränkt sich die gewerbliche Tätigkeit einer zugehörigen Kapitalgesellschaft ausschließlich auf die Komplementärfunktion in nur einer, der IHK Region Stuttgart ebenfalls zugehörigen Personenhandelsgesellschaft, bspw. als Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG, wird der zu veranlagende Grundbeitrag um 50 Prozent ermäßigt. Dazu ist ein entsprechender Antrag erforderlich. Liegen die Voraussetzungen vor, wird die Ermäßigung ab dem Jahr der Antragstellung gewährt.