IHK transparent

Wie kann ich zur Vollversammlung und/oder zu einer Bezirksversammlung kandidieren?

Alle IHK-Mitglieder können unter bestimmten Voraussetzungen in die Vollversammlung der IHK oder in eine Bezirksversammlung gewählt werden. Jedes IHK-zugehörige Unternehmen kann dabei durch eine Person in der Vollversammlung bzw. Bezirksversammlung vertreten sein.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Sie können gewählt werden, wenn Sie
  • volljährig
  • zur Ausübung des Wahlrechts berechtigt und
  • entweder selbst IHK-Mitglied
  • oder für ein IHK-Mitgliedsunternehmen gesetzlich vertretungsbefugt sind.
Wählbar sind auch
  • im Handelsregister eingetragene Prokuristen
  • besonders bestellte Bevollmächtigte
eines IHK-Mitgliedsunternehmens.
Die Wählbarkeit bezieht sich auf die Wahlgruppe und den Wahlbezirk, für die das aktive Wahlrecht besteht, sowie ggf. für die Betriebsgrößenklasse, der Ihr Unternehmen angehört. Wahlbewerbungen müssen innerhalb einer Bewerbungsfrist beim Wahlausschuss abgegeben werden. Sie müssen von mindestens fünf Unternehmen derselben Wahlgruppe und desselben Wahlbezirks durch eine schriftliche Erklärung mit Unterschrift unterstützt werden.