Lieferantenerklärung

Veranstaltungsdetails

Die Europäische Union (EU) hat mit zahlreichen Ländern Abkommen geschlossen, durch die bei der Lieferung von Ursprungswaren weniger oder kein Zoll anfällt. Die Waren müssen teilweise genau definierte Fertigungsprozesse durchlaufen, um in den Genuss dieser Zollpräferenzen zu gelangen. Der Nachweis des Präferenzursprungs erfolgt innerhalb der EU zwischen Unternehmen mit Hilfe der Lieferantenerklärung. Die Regeln hierzu sind im europäischen Zollrecht und in den Handelsabkommen der EU verankert.

Lieferantenerklärungen gehören zu den am häufigsten ausgestellten Dokumenten. In der Praxis tauchen zahlreiche Fragen zur Handhabung auf, unter anderem zur Warenbeschreibung, den Länderangaben und zur Kumulation. Diese Praxisfragen stehen im Mittelpunkt des Seminars.

Grundkenntnisse des Präferenzrechtes werden vorausgesetzt.

Programm:

Inhalt der Lieferantenerklärung

  • Prüfung der regionalen Gültigkeit (Präferenzzonen)
  • Prüfung des Präferenzursprungs (Überblick)

 Form der Lieferantenerklärung

  • Mit und ohne Präferenzursprung
  • Einzel- und Langzeit
  • Formelle Regelungen zu Wortlaut und Aufbau
  • Besondere Formen

 Einzelfragen

  • Haftung
  • Prüfung bei der Annahme von Lieferantenerklärungen
  • Aktuelle Neuerungen

Referent:
Marc Bauer, Referatsleiter Internationaler Warenverkehr der IHK Region Stuttgart

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 21.10.2024
IHK Region Stuttgart
Bezirkskammer Göppingen
Jahnstrasse 36
73037 Göppingen
07161-6715-0